Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer Nebenbeschäftigung nachgeht, obgleich dies in seinem Arbeitsvertrag verboten ist oder dass dieser Arbeitnehmer eventuell auch für einen Ihrer direkten Mitbewerber zeitweise tätig ist? Hier können die qualifizierten Wirtschaftsermittler unserer Detektei effektiv und rechtskonform helfen, Nebenbeschäftigungen, für die es keine Genehmigung gibt, aufzudecken.
Ein Arbeitnehmer darf Ihnen nämlich keine Konkurrenz machen. Auch sind Nebentätigkeiten unzulässig, die das Arbeitsverhältnis zum Hauptarbeitgeber in sonstiger Weise nachteilig berühren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn
In diesen Szenarien, die wir in unserer Detektei alle schon real erlebt haben, wurde nicht nur gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, sondern es liegt auch eine Konkurrenztätigkeit vor, die Sie als Arbeitgeber nicht dulden dürfen. Dies ist für Angestellte ausdrücklich in § 60 HGB geregelt und gilt auch für alle anderen Beschäftigten aufgrund der allgemeinen Treuepflicht in Arbeitsverhältnissen. Aufgrund dieser allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers sind solche Nebenerwerbstätigkeiten unzulässig, die dem Arbeitgeber direkt oder indirekt Konkurrenz machen.
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen dieses arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot, so rechtfertigt dies unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung und die Kosten unserer Detektei können in einem solchen Fall als 'Kosten der notwendigen Beweisführung' u.a. nach §91 ZPO häufig zurückgefordert werden.
Generell verboten, oder zumindest schriftlich genehmigungspflichtig durch den Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers sein, wenn dies einzelvertraglich geregelt ist. Ein Nebentätigkeitsverbot kann nämlich einzelvertraglich vereinbart werden, soweit der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse hat. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung beeinträchtigen würde (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1996, Az: 6 AZR 314/1995), weil der Arbeitnehmer durch seine Nebentätigkeit nicht mehr ausgeruht und übermüdet zu seiner Haupttätigkeit erscheint.
Frances Lentz, Timo Aaron Brown und ihr Team
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Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Die qualifizierten Detektive unserer Detektei ermitteln im Umfeld Ihres Verdächtigen und observieren diesen unbemerkt, diskret und arbeitsrechtlich absolut verwertbar, um festzustellen ob und ggf. für welches Unternehmen er in seiner Freizeit noch tätig ist. Hierbei gewährleistet der Einsatz ausschließlich langjährig erfahrener, festangestellter Detektive (ZAD geprüfte Privatermittler - IHK) die rechtliche Konformität unserer Tätigkeit.
Sollte es sich bei dem Nebenjob um eine Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen handeln, prüfen wir auch ob er für diese Tätigkeit eventuell vertrauliche Interna Ihres Unternehmens (z.B. Kundendaten, Rezpete o.ä.) missbraucht, oder ob er seine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhezeiten von 11 Stunden/Tag durch den Nebenjob nicht einhält und Sie hierdurch, z.B. wegen Übermüdung, nicht die volle Arbeitskraft ihres Mitarbeiters zur Verfügung haben.
Dieser Verstoß sollte mehrfach nachgewiesen werden, um später vor dem Arbeitsgericht die Einrede "Das war eine Ausnahme, das habe ich nur dieses eine Mal gemacht. Ich habe da nur einem Freund geholfen." gleich zu entkräften.
Auch Nebentätigkeit im Urlaub ist verboten! Denn der Urlaub ist zur Erholung gedacht und nicht, um sich endlich intensiv dem Zweitjob zu widmen. Das schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor. Für einen Bürokaufmann und Hobbytaucher, der in seinem Urlaub auf den Kanaren nebenbei stundenweise als Tauchlehrer jobbt, mag das noch angehen. Das Arbeiten auf einer Baustelle, oder in Vollzeit im Büro der Firma eines Freundes hingegen erfüllt nicht den Zweck des Urlaubs.
Mehr zum Thema Unerlaubte Nebentätigkeit auf den Spezialseiten unserer Detektei.
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Bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug hilft die Detektei Lentz weltweit mit einer professionellen Observation und gerichtsverwertbaren Beweisen weiter.
Berührt die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers die Interessen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nachkommen. Wird er dieser nicht gerecht, hilft die Detektei Lentz mit einer gerichtsverwertbaren Aufklärung der unerlaubten Nebentätigkeit ihrer Arbeitnehmer weiter.
Wirtschaftsdetektive unserer Detektei ermitteln bundesweit bei Schwarzarbeit und unerlaubter Nebentätigkeit. Hierbei müssen alle Rechtsnormen beachtet werden, damit die ermittelten Beweise auch vor Gericht Bestand haben und verwendet werden dürfen!
Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.
Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.