Nebenbeschäftigung | unerlaubte Nebentätgkeit
Beweiserhebung durch unsere Detektive seit 1995
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
Unerlaubte Nebenbeschäftigung durch Detektive prüfen, aufdecken und nachweisen
Eine unerlaubte Nebenbeschäftigung von Mitarbeitern kann schwerwiegende Konsequenzen für ihr Unternehmen haben. Nicht nur, dass durch die permanente Überlastung die Arbeitsqualität ihrer Mitarbeiter signifikant sinkt, auch werden durch unerlaubte Nebenbeschäftigungen die nach dem Arbeitszeitgesetz zulässigen Höchstarbeitszeiten u.U. überschritten, was auch für Sie – als Arbeitgeber – zu rechtlichen Problemen führen kann.
Verdachtsfälle diskret durch qualifizierte Detektive prüfen
Unsere hierauf geschulten Detektive können verdächtigen Mitarbeiter nauf die Schliche kommen, der neben seiner Arbeitstätigkeit im Hauptberuf eine unerlaubte Nebentätigkeit ausübt. Durch die professionelle Überwachung und Beobachtung können Beweise gesammelt werden, um den unerlaubten Nebenjob des Mitarbeiters nachzuweisen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen solche Fälle von unerlaubten Nebenbeschäftigungen ernst nehmen und angemessen darauf reagieren. Mögliche Konsequenzen für den Mitarbeiter können Abmahnungen, (fristlose) Kündigungen oder sogar rechtliche Schritte sein.
Der Einsatz eines Detektivs oder Privatdetektivs kann dazu beitragen, dass Unternehmen Klarheit über unerlaubte Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitern erhalten und entsprechend handeln können. So kann die Integrität und Effizienz des Unternehmens gewahrt werden.
Unerlaubte Nebentätigkeit bei Mitbewerbern gefährdet ihr Unternehmen
Das Eingehen einer unerlaubten Nebenbeschäftigung für die Konkurrenz kann schwerwiegende Konsequenzen für alle Beteiligten haben. Wenn Mitarbeiter verbotenerweise für die Konkurrenz arbeiten, kann dies zu einem schwerwiegenden Vertrauensbruch und einem massiven Interessenkonflikt führen.
Für das Unternehmen, das die unerlaubte Nebenbeschäftigung entdeckt, können rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter und möglicherweise auch gegen die konkurrierende Firma eingeleitet werden. Dies kann zu finanziellen Verlusten, Imageschäden und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Für den betroffenen Mitarbeiter können die Konsequenzen noch drastischer sein. Er kann sowohl seinen aktuellen Job als auch potenziell seinen zukünftigen Ruf und die Möglichkeit, in der Branche zu arbeiten, verlieren. Darüber hinaus können rechtliche Schritte wie Abmahnungen, Kündigungen und Schadenersatzforderungen drohen.
Es ist wichtig, dass Unternehmen und Mitarbeiter die Regeln und Verpflichtungen im Arbeitsverhältnis ernst nehmen und mögliche Konsequenzen für unerlaubte Handlungen abwägen.
Es ist ratsam, rechtzeitige Unterstützung von qualifizierten Detektiven in Anspruch zu nehmen, um Beweise rechtskonform zu sichern, Konflikte und negative Auswirkungen zu vermeiden.
Die Aufdeckung von unerlaubter Nebenbeschäftigung durch Privatdetektive ist ein wichtiger Bereich der Detektivarbeit, der dazu beiträgt, illegale Praktiken und Betrug aufzudecken. Unerlaubte Nebenbeschäftigung kann verschiedene Formen annehmen, wie Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern oder das Verbergen von Einkommen durch Selbstständige.
Durch diskrete Ermittlungen und Observationsarbeit können Privatdetektive Beweise sammeln und rechtliche Verstöße dokumentieren. Dies kann dazu beitragen, dass die illegale Tätigkeit aufgedeckt wird und rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
Die Aufdeckung von unerlaubter Nebenbeschäftigung ist nicht nur wichtig für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch für den Schutz der Arbeitnehmer und die Fairness im Arbeitsmarkt. Durch die Arbeit von Privatdetektiven können Unternehmen, Behörden oder Einzelpersonen dabei unterstützt werden, gegen illegale Praktiken vorzugehen und ihre Rechte zu verteidigen.
Wenn Sie Verdacht auf unerlaubte Nebenbeschäftigung haben oder Unterstützung bei der Aufdeckung von illegalem Verhalten benötigen, können Privatdetektive Ihnen helfen, die notwendigen Beweise zu sammeln und rechtliche Schritte einzuleiten. Kontaktieren Sie uns für professionelle und diskrete Ermittlungen im Bereich der unerlaubten Nebenbeschäftigung.
Problembeispiel zum Thema Nebenbeschäftigung
Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer Nebenbeschäftigung nachgeht, obgleich dies in seinem Arbeitsvertrag verboten ist oder dass dieser Arbeitnehmer eventuell auch für einen Ihrer direkten Mitbewerber zeitweise tätig ist? Hier können die qualifizierten Wirtschaftsermittler unserer Detektei effektiv und rechtskonform helfen, Nebenbeschäftigungen, für die es keine Genehmigung gibt, aufzudecken.
Ein Arbeitnehmer darf Ihnen nämlich keine Konkurrenz machen. Auch sind Nebentätigkeiten unzulässig, die das Arbeitsverhältnis zum Hauptarbeitgeber in sonstiger Weise nachteilig berühren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn
- eine Kindergärtnerin nebenbei als Pornodarstellerin arbeitet,
- eine Bäckereiverkäuferin in einem anderen Betrieb nachts noch in der Backstube jobbt
- eine Friseurin nebenbei ’schwarz‘ Kunden die Haare schneidet (evtl. Ihren Kunden?)
- ein Gärtner Gartenarbeiten bei Ihren Kunden gegen Barzahlung verrichtet
- ein Taxifahrer nebenbei noch Kurierfahrten erledigt
- ein Softwareprogrammierer ein Gewerbe über seine Freundin angemeldet hat, darüber Programmierarbeiten durchführt + abrechnet
- u.v.m.
In diesen Szenarien, die wir in unserer Detektei alle schon real erlebt haben, wurde nicht nur gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, sondern es liegt auch eine Konkurrenztätigkeit vor, die Sie als Arbeitgeber nicht dulden dürfen. Dies ist für Angestellte ausdrücklich in § 60 HGB geregelt und gilt auch für alle anderen Beschäftigten aufgrund der allgemeinen Treuepflicht in Arbeitsverhältnissen. Aufgrund dieser allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers sind solche Nebenerwerbstätigkeiten unzulässig, die dem Arbeitgeber direkt oder indirekt Konkurrenz machen.
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen dieses arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot, so rechtfertigt dies unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung und die Kosten unserer Detektei können in einem solchen Fall als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ u.a. nach §91 ZPO häufig zurückgefordert werden.
Generell verboten, oder zumindest schriftlich genehmigungspflichtig durch den Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers sein, wenn dies einzelvertraglich geregelt ist. Ein Nebentätigkeitsverbot kann nämlich einzelvertraglich vereinbart werden, soweit der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse hat. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung beeinträchtigen würde (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1996, Az: 6 AZR 314/1995), weil der Arbeitnehmer durch seine Nebentätigkeit nicht mehr ausgeruht und übermüdet zu seiner Haupttätigkeit erscheint.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Unser Vorschlag zur Aufdeckung bei Verdacht auf Nebenbeschäftigung
Die qualifizierten Detektive unserer Detektei ermitteln im Umfeld Ihres Verdächtigen und observieren diesen unbemerkt, diskret und arbeitsrechtlich absolut verwertbar, um festzustellen ob und ggf. für welches Unternehmen er in seiner Freizeit noch tätig ist. Hierbei gewährleistet der Einsatz ausschließlich langjährig erfahrener, festangestellter Detektive (ZAD geprüfte Privatermittler – IHK) die rechtliche Konformität unserer Tätigkeit.
Sollte es sich bei dem Nebenjob um eine Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen handeln, prüfen wir auch ob er für diese Tätigkeit eventuell vertrauliche Interna Ihres Unternehmens (z.B. Kundendaten, Rezpete o.ä.) missbraucht, oder ob er seine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhezeiten von 11 Stunden/Tag durch den Nebenjob nicht einhält und Sie hierdurch, z.B. wegen Übermüdung, nicht die volle Arbeitskraft ihres Mitarbeiters zur Verfügung haben.
Dieser Verstoß sollte mehrfach nachgewiesen werden, um später vor dem Arbeitsgericht die Einrede ‚Das war eine Ausnahme, das habe ich nur dieses eine Mal gemacht. Ich habe da nur einem Freund geholfen.‚ gleich zu entkräften.
Auch Nebentätigkeit im Urlaub ist verboten! Denn der Urlaub ist zur Erholung gedacht und nicht, um sich endlich intensiv dem Zweitjob zu widmen. Das schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor. Für einen Bürokaufmann und Hobbytaucher, der in seinem Urlaub auf den Kanaren nebenbei stundenweise als Tauchlehrer jobbt, mag das noch angehen. Das Arbeiten auf einer Baustelle, oder in Vollzeit im Büro der Firma eines Freundes hingegen erfüllt nicht den Zweck des Urlaubs.
Mehr zum Thema Unerlaubte Nebentätigkeit auf den Spezialseiten unserer Detektei.
Formen der unerlaubten Nebenbeschäftigung
Unerlaubte Nebenbeschäftigung kann in verschiedenen Formen auftreten und in unterschiedlichen Branchen vorkommen. Hier sind einige gängige Arten von unerlaubter Nebenbeschäftigung:
1. Schwarzarbeit:
Schwarzarbeit bezieht sich auf illegale Beschäftigungspraktiken, bei denen Arbeitnehmer ohne offizielle Anmeldung oder Steuerabführung arbeiten. Dies führt zum einen zu Steuerhinterziehung und zum anderen zu sozialen Sicherheitsrisiken für die Arbeitnehmer.
2. Illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern:
Manchmal beschäftigen Unternehmen Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitsgenehmigungen oder halten sich nicht an die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Beschäftigung von Arbeitskräften. Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und die Rechte der Arbeitnehmer gefährden.
3. Verbergen von Einkommen:
Selbstständige oder freiberufliche Personen können versuchen, ihr Einkommen zu verschleiern, um Steuern zu umgehen oder staatliche Unterstützungsleistungen zu erhalten, zu denen sie nicht berechtigt sind.
4. Scheinselbstständigkeit:
Eine weitere Form der unerlaubten Nebenbeschäftigung ist die Scheinselbstständigkeit, bei der Arbeitnehmer als selbstständig gelten, aber in Wirklichkeit wie Angestellte behandelt werden. Dadurch wird der Arbeitgeber Verpflichtungen wie Sozialversicherungsbeiträge oder Arbeitsschutzmaßnahmen umgehen.
5. Betriebsschädigung durch Nebentätigkeit:
Manchmal können Arbeitnehmer Nebenbeschäftigungen ausüben, die in Konflikt mit ihren Hauptaufgaben stehen und die Effizienz und Integrität des Unternehmens beeinträchtigen.
Die Aufdeckung und Bekämpfung von unerlaubter Nebenbeschäftigung ist von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Missbrauch von finanziellen oder rechtlichen Praktiken zu verhindern. Privatdetektive spielen dabei eine wichtige Rolle bei der Ermittlung und Dokumentation solcher illegalen Praktiken.
Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!
Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30
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Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Werner Klein, Berlin
Joachim S., Köln
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?
Bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug hilft die Detektei Lentz weltweit mit einer professionellen Observation und gerichtsverwertbaren Beweisen weiter.
Was kann ich gegen die unerlaubte Nebentätigkeit meines Arbeitnehmers tun?
Berührt die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers die Interessen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nachkommen. Wird er dieser nicht gerecht, hilft die Detektei Lentz mit einer gerichtsverwertbaren Aufklärung der unerlaubten Nebentätigkeit ihrer Arbeitnehmer weiter.
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?
Wirtschaftsdetektive unserer Detektei ermitteln bundesweit bei Schwarzarbeit und unerlaubter Nebentätigkeit. Hierbei müssen alle Rechtsnormen beachtet werden, damit die ermittelten Beweise auch vor Gericht Bestand haben und verwendet werden dürfen!
Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?
Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?
Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.
Expertenvorstellung: Shannon Schreuder
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Nebenbeschäftigung | unerlaubte Nebentätgkeit? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.
In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.
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