Nebenbeschäftigung | unerlaubte Nebentätgkeit

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Problembeispiel zum Thema Nebenbeschäftigung

Problembeispiel zum Thema Nebenbeschäftigung

Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter einer Nebenbeschäftigung nachgeht, obgleich dies in seinem Arbeitsvertrag verboten ist oder dass dieser Arbeitnehmer eventuell auch für einen Ihrer direkten Mitbewerber zeitweise tätig ist? Hier können die qualifizierten Wirtschaftsermittler unserer Detektei effektiv und rechtskonform helfen, Nebenbeschäftigungen, für die es keine Genehmigung gibt, aufzudecken.

Ein Arbeitnehmer darf Ihnen nämlich keine Konkurrenz machen. Auch sind Nebentätigkeiten unzulässig, die das Arbeitsverhältnis zum Hauptarbeitgeber in sonstiger Weise nachteilig berühren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn

  • eine Kindergärtnerin nebenbei als Pornodarstellerin arbeitet,
  • eine Bäckereiverkäuferin in einem anderen Betrieb nachts noch in der Backstube jobbt
  • eine Friseurin nebenbei ’schwarz‘ Kunden die Haare schneidet (evtl. Ihren Kunden?)
  • ein Gärtner Gartenarbeiten bei Ihren Kunden gegen Barzahlung verrichtet
  • ein Taxifahrer nebenbei noch Kurierfahrten erledigt
  • ein Softwareprogrammierer ein Gewerbe über seine Freundin angemeldet hat, darüber Programmierarbeiten durchführt + abrechnet
  • u.v.m.

In diesen Szenarien, die wir in unserer Detektei alle schon real erlebt haben, wurde nicht nur gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, sondern es liegt auch eine Konkurrenztätigkeit vor, die Sie als Arbeitgeber nicht dulden dürfen. Dies ist für Angestellte ausdrücklich in § 60 HGB geregelt und gilt auch für alle anderen Beschäftigten aufgrund der allgemeinen Treuepflicht in Arbeitsverhältnissen. Aufgrund dieser allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers sind solche Nebenerwerbstätigkeiten unzulässig, die dem Arbeitgeber direkt oder indirekt Konkurrenz machen.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen dieses arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot, so rechtfertigt dies unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung und die Kosten unserer Detektei können in einem solchen Fall als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ u.a. nach §91 ZPO häufig zurückgefordert werden.

Generell verboten, oder zumindest schriftlich genehmigungspflichtig durch den Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers sein, wenn dies einzelvertraglich geregelt ist. Ein Nebentätigkeitsverbot kann nämlich einzelvertraglich vereinbart werden, soweit der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse hat. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung beeinträchtigen würde (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1996, Az: 6 AZR 314/1995), weil der Arbeitnehmer durch seine Nebentätigkeit nicht mehr ausgeruht und übermüdet zu seiner Haupttätigkeit erscheint.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

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Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
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Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
Walther K., Viernheim
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Unser Vorschlag zur Aufdeckung bei Verdacht auf Nebenbeschäftigung

Die qualifizierten Detektive unserer Detektei ermitteln im Umfeld Ihres Verdächtigen und observieren diesen unbemerkt, diskret und arbeitsrechtlich absolut verwertbar, um festzustellen ob und ggf. für welches Unternehmen er in seiner Freizeit noch tätig ist. Hierbei gewährleistet der Einsatz ausschließlich langjährig erfahrener, festangestellter Detektive (ZAD geprüfte Privatermittler - IHK) die rechtliche Konformität unserer Tätigkeit.

Sollte es sich bei dem Nebenjob um eine Tätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen handeln, prüfen wir auch ob er für diese Tätigkeit eventuell vertrauliche Interna Ihres Unternehmens (z.B. Kundendaten, Rezpete o.ä.) missbraucht, oder ob er seine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhezeiten von 11 Stunden/Tag durch den Nebenjob nicht einhält und Sie hierdurch, z.B. wegen Übermüdung, nicht die volle Arbeitskraft ihres Mitarbeiters zur Verfügung haben.

Dieser Verstoß sollte mehrfach nachgewiesen werden, um später vor dem Arbeitsgericht die Einrede 'Das war eine Ausnahme, das habe ich nur dieses eine Mal gemacht. Ich habe da nur einem Freund geholfen.' gleich zu entkräften.

Auch Nebentätigkeit im Urlaub ist verboten! Denn der Urlaub ist zur Erholung gedacht und nicht, um sich endlich intensiv dem Zweitjob zu widmen. Das schreibt das Bundesurlaubsgesetz vor. Für einen Bürokaufmann und Hobbytaucher, der in seinem Urlaub auf den Kanaren nebenbei stundenweise als Tauchlehrer jobbt, mag das noch angehen. Das Arbeiten auf einer Baustelle, oder in Vollzeit im Büro der Firma eines Freundes hingegen erfüllt nicht den Zweck des Urlaubs.

Mehr zum Thema Unerlaubte Nebentätigkeit auf den Spezialseiten unserer Detektei.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

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Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?

Bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug hilft die Detektei Lentz weltweit mit einer professionellen Observation und gerichtsverwertbaren Beweisen weiter.

Was kann ich gegen die unerlaubte Nebentätigkeit meines Arbeitnehmers tun?

Berührt die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers die Interessen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer seiner Informationspflicht nachkommen. Wird er dieser nicht gerecht, hilft die Detektei Lentz mit einer gerichtsverwertbaren Aufklärung der unerlaubten Nebentätigkeit ihrer Arbeitnehmer weiter.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Schwarzarbeit?

Wirtschaftsdetektive unserer Detektei ermitteln bundesweit bei Schwarzarbeit und unerlaubter Nebentätigkeit. Hierbei müssen alle Rechtsnormen beachtet werden, damit die ermittelten Beweise auch vor Gericht Bestand haben und verwendet werden dürfen!

Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?

Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.

Expertenvorstellung: Susanne Weyel

Susanne Weyel

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Nebenbeschäftigung | unerlaubte Nebentätgkeit? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.