Privatermittlungen | Fremdgehen | Untreue | Partnerprobleme

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Fremdgehen kann weitreichende Folgen haben

Nachgewiesene Untreue kann Unterhalt kosten!

Partnerbetrug und Ehebruch sind in Deutschland keine Straftaten. Auch gibt es keine schuldhaften oder schuldlosen Scheidungen mehr, denn das Schuldprinzip bei der Scheidung wurde in den 1970er Jahren abgeschafft und durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip ersetzt. 
Laut § 1565 Absatz 1 Satz 1 BGB kann eine Ehe hierzulande nur geschieden werden, wenn sie unwiderruflich gescheitert ist. Das bedeutet: Die Lebensgemeinschaft ist aufgelöst bzw. so tief zerrüttet, dass eine Lösung der Partnerprobleme nicht mehr zu erwarten ist. Um das nachzuweisen, sieht das Familienrecht bei unstreitigen Scheidungen ein Trennungsjahr vor, bei streitigen sogar drei. Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei Gewalt in der Ehe, kann das vorgeschriebene Verfahren abgekürzt werden.

Seit es vor dem Gesetz bei Scheidungen nicht mehr um Schuld geht, lohnt es sich nicht mehr, private Rosenkriege zu führen oder ’schmutzige Wäsche zu waschen‘. Dennoch gibt es nach wie vor schuldhaftes Verhalten in der Ehe. Und das kann Auswirkungen auf die Scheidungsfolgen haben, also auf Ehegatten- oder Trennungsunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie Umgangs- und Sorgerechte.

Allerdings geht es beim Partnerbetrug lediglich um die Ansprüche des Expartners oder der Expartnerin. Denn die Unterhaltsrechte von Kindern haben mit dem Verhalten der Eltern zum Glück nichts zu tun. Wieviel Unterhalt einem Kind zusteht, wird nach der Düsseldorfer Tabelle anhand vom Kindesalter und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet.

Verlust des Unterhaltsrechts durch schwerwiegenden Partnerbetrug

Wer durch einen Ehebruch oder wiederholtes Fremdgehen gegen das Treuegelöbnis verstößt und damit an der Basis der Lebensgemeinschaft sägt, verwirkt damit nicht nur das Vertrauen des Partners, sondern im schlimmsten Fall sogar das Recht auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich nach der Trennung. Dasselbe gilt, wenn ein Partner Geld aus dem gemeinsamen Vermögen veruntreut oder heimlich ein Doppelleben führt, etwa ohne Wissen des Partners mit dem/der Geliebten Kinder zeugt oder gar eine zweite Familie unterhält. Allerdings müssen der Partnerbetrug oder ein anderes schwerwiegendes Fehlverhalten eindeutig nachgewiesen werden, um Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren oder die Unterhaltspflicht zu haben.

Ob Unterhaltsansprüche durch das Fremdgehen hinfällig werden, entscheidet in vielen Fällen erst der Richter. Denn es liegt in seinem Ermessensspielraum, den Partnerbetrug als schwerwiegendes Fehlverhalten einzustufen oder nicht. Wollen Sie Ihrem untreuen Expartner oder Ihrer Frau nach der Scheidung also nicht auch noch Unterhalt zahlen müssen, sollten Sie sich keinesfalls auf ‚gefühlte Tatsachen‘ oder privat gesammelte Indizien verlassen. Beauftragen Sie lieber einen Anwalt und schalten Sie rechtzeitig eine Detektei für alle notwendigen Ermittlungen ein. Denn deren Beweise sind später vor Gericht verwertbar und haben selbst bei komplizierten Scheidungsverfahren Bestand.

Selbstverständlich können Sie sich von einer ausgebildeten Privatdetektivin oder dem Privatdetektiv Ihres Vertrauens auch ausführlich zur aktuellen Rechtslage und Ihren Erfolgschancen beraten lassen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben und grünes Licht für die Observation geben

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Wie ermitteln Detekteien beim Verdacht auf Fremdgehen und Partnerbetrug?

Bild: Detektei-Ehebruch-Detektiv-Untreue-Privatdetektiv-Partnerbetrug

Sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Ermittlungstätigkeit gegeben, kann die Detektei verschiedene Methoden und Techniken einsetzen. Dazu gehört unter anderem die klassische Beobachtung oder 'Beschattung' mit ausführlicher Dokumentation, z. B. Foto- und Videobeweisen. Gegebenenfalls nimmt der Detektiv auch Kontakt auf, ohne dabei seine Identität preiszugeben. Stattdessen wird in solchen Fällen eine passende Legende verwendet, also eine glaubhafte Geschichte ausgearbeitet, die dann als Vorwand für die Kontaktaufnahme und zur Tarnung der eigentlichen Interessen dient.

Es gibt jedoch auch Überwachungsmethoden, die selbst von einer Detektei nicht angewendet werden dürfen, weil sie gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen oder die Datenschutzgesetze verstoßen. Keine seriöse Detektei wird Ihnen z. B. anbieten, einen Peilsender am Wagen des vermeintlich untreuen Partners anzubringen, um mittels GPS ein Bewegungsprotokoll zu erstellen. Oder das Handy/Smartphone 'anzuzapfen', um heimlich Telefonate mitzuhören und private Nachrichten und E-Mails zu lesen. Das dürfen höchstens der Staat bzw. die Polizei - und selbst die nur beim Verdacht auf ein Verbrechen oder eine schwere Straftat. Partnerprobleme oder vermutetes Fehlverhalten in der Ehe reichen für einen derartig schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre nicht aus.

Problembeispiel

Problembeispiel

Sie vermuten, dass Ihr Ehe-/ Lebenspartner ein außereheliches Verhältnis zu einer anderen Person unterhält. Fremdgehen, Untreue, Partnerbetrug, Ehebetrug, Seitensprung. Die Bezeichnungen dafür sind vielfältig, doch dahinter verbirgt sich immer ein und dasselbe: Ein Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Betrogenen. Wenn eine Affäre des Partners ans Licht kommt, fallen viele aus allen Wolken. Die wenigsten gehen davon aus, dass die Person, die sie lieben und der sie vertrauen, sie auf solch schmerzvolle Weise verraten würde.

Den Partner im Internet über Tinder u.ä. betrügen? Solche Apps können sicherlich für Untreue zugängliche Menschen durchaus zum Fremdgehen animieren. Aus über zwei Jahrzehnten Erfahrung wissen wir aber: Untreue beginnt meist viel häufiger im Freundeskreis, oder auf der Arbeit.

Mögliche Gründe für das Fremdgehen ihres Partners Freunden, Arbeitskollegen und Bekannten: es herrscht meist viel Vertrauen, man kennt sich und es ist unverdächtig, wenn man sich trifft.

Unter Umständen hat sich ihr Partner seinem Arbeitskollegen, Freund oder Bekannten schon eine ganze Weile anvertraut und gebeichtet, dass in der eigenen Beziehung Flaute herrscht. Damit ist der Grundstein für Fremdgehen, Untreue, Partnerbetrug und Ehebetrug gelegt. Anfangs vielleicht noch unbewusst. Man spricht darüber, wie es einmal war und was man sich beziehungstechnisch wünscht – man hat ja schließlich Bedürfnisse – und, ganz nach dem Songtitel „Tausend mal berührt“ der Klaus Lage Band aus dem Jahr 1984, landet man zusammen im Bett...

Eigentlich ist das Schuldprinzip im Scheidungsrecht vor über 30 Jahren ad acta gelegt worden. Heutzutage lassen sich Ehen ohne Schuldzuweisung scheiden und es spielt überhaupt keine Rolle, ob Böswilligkeit oder seelische Grausamkeit dazu führten. Allerdings hat es das Schuldprinzip trotzdem geschafft, im Familienrecht fort zu bestehen: Das Stichwort heißt „Unterhalt“.

Untreue in der Ehe kann sich nämlich auf den Unterhaltsanspruch auswirken!

Manch einem Mandanten unserer Detektei geht es aber gar nicht um den Unterhaltsanspruch; es geht vielmehr darum, das missbrauchte Vertrauen durch einen Seitensprung aufzudecken. Doch woran können Sie als Betrogener erkennen, dass ihr eigener Partner sich seine Befriedigung anderweitig holt?

  • Überstunden: Ihr Partner macht plötzlich häufig Überstunden, kommt spät nach Hause und ist während seiner Überstunden auch nur schlecht telefonisch erreichbar.
  • Auszeiten: Ihr Partner ist seit neuestem gestresst vom Job, vom Kind etc. und möchten mal 'nur ein Wochenede wegfahren' angeblich allein in ein Wellnesshotel, auf Motorradtour etc.
  • Neue Interessen: Plötzlich hat ihr Partner einmal in der Woche einen Saunaabend mit seinen Kumpels, oder ihre Partnerin interessiert sich plötzlich für den Driftsport, anstatt für die neusten Thermomix-Rezepte?
  • Digitale Geheimniskrämerei: Handy, Laptop und Tablet-Computer sind plötzlich gesichert wie ‚Fort Knox?, obwohl früher in ihrer Partnerschaft alle die Passwörter gegenseitig kannten? Selbst auf die Toilette, oder zum Duschen wird das Handy mitgenommen?
  • Übertriebene Eitelkeit: Fußpflege, Maniküre und die tägliche Ganzkörperrasur sind plötzlich Standard. Ein neues Parfüm? Neue Kleidung? Sie fühlt sich plötzlich zu Dick und macht Diät, er rennt ständig in's Fitnessstudio?
  • Schweigen auf der Couch: Früher sprach man abends immer gemeinsam über den Alltag. Plötzlich ist ihr Partner mit seinem Handy beschäftigt, schreibt lieber mit ‚Freunden? über WhatsApp, oder will lieber dem ‚aufregenden? TV-Programm folgen. Definitiv ein Anzeichen für die Angst, sich Ihnen gegenüber zu verplappern.
  • Sex: Ihr Partner hat immer seltener Lust, fühlt sich schlapp vom anstrengenden Arbeitsalltag, oder vom Kind gestresst, hat Kopfschmerzen, oder möchte lieber im Bett noch TV schauen?

All? das könnten Anzeichen dafür sein, dass ihr Schatz sich seine Höhepunkte anderweitig abholt.

Unser Tipp: sprechen Sie ihren Partner niemals auf ihren Verdacht an!!

Zum einen haben wir in unserer über zwei Jahrzehnten andauernden Tätigkeit noch keinen einzigen Fall erlebt, in dem der Betrüger seinen Betrug ohne Beweise freiwillig zugegeben hätte und zum anderen erschweren Sie selbst damit die Aufklärung, weil Sie ihren Partner nur unnötig vorwarnen und misstrauisch machen. Es ist also in ihrem ureigenen Interesse, ihren Verdacht auf mögliche Partnerprobleme, Untreue in der Partnerschaft, oder den Seitensprung ihres Partners zunächst mit niemandem zu teilen und die Diskretion zu wahren.

Unser Vorschlag

Unser Vorschlag

Wie schon erwähnt, ist folgendes extrem wichtig: Bei Verdacht von Fremdgehen, Untreue, Partnerbetrug, Ehebetrug, oder einem Seitensprung beginnt Diskretion bei Ihnen selbst! Sprechen Sie am besten mit absolut niemandem über die Einschaltung unserer Detektei. Behalten Sie diesen Schritt für sich. Nichts gegen ihre beste Freundin / ihren besten Freund. Aber genau der könnte es (unbewusst) weiter erzählen.

Sie und wir besprechen zunächst diskret, ob und wann Ihr Partner denn überhaupt die Gelegenheit zum Fremdgehen hat und observieren ihn dann zu den gemeinsam ausgesuchten Zeiträumen. Bedenken Sie hierbei: Ihr Partner wird sich Freiräume schaffen, die Sie nicht kennen und nicht vermuten! Hier sollten Sie sich bitte auch ein Stückweit auf unsere über zwei Jahrzehnte lange Erfahrung verlassen. Wir kennen die Verhaltensmuster von untreuen Partnern. Egal ob eine feste, außereheliche Affäre, oder regelmäßige Besuche von Bordellen, oder ein sogenanntes Sugardaddy/Sugarbabe Arrangement besteht.

Unsere Detektive und Detektivinnen können nur eine einmalige Beobachtung zu einem bestimmten Zeitpunkt diskret und absolut unbemerkt durchführen, können aber auch über einen längeren Zeitraum zu gleichen oder wechselnden Zeiten zur Beobachtung im Einsatz sein. Sie erhalten für jede Beschattung ihres Partners einen schriftlichen, minutiösen, lückenlosen Bericht, incl. einer professionellen fotografischen und videogestützten Beweisführung.

Schalten Sie die Detektive unserer Detektei ein: Meist schon nach wenigen Tagen haben wir bundesweit die Belege und Beweise erarbeitet, die alle Unklarheiten nachhaltig beseitigen und Sie können ihren weiteren Lebensweg aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund von unklaren Vermutungen planen und ihre Entscheidungen fundiert abwägen.

Denn: Keine Wahrheit ist so quälend, wie die ewige Ungewissheit!

Und sollte sich ihr Verdacht eines Seitensprung nicht bestätigen, wird ihr Partner niemals etwas von unserer Einschaltung erfahren und Sie können ihre Zweifel 'beiseite legen' und erleichtern sich und ihrem Partner damit den Neustart...

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

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Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

Häufig an unseren Privatdetektiv gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Was kostet ein Detektiv für Fremdgehen?

Ein Privatdetektiv wird bei Verdacht der Untreue und des Fremdgehens ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Wie arbeitet eine Detektei?

Das kommt darauf an, was vom Mandanten beauftragt wird. Recherchen und Ermittlungen werden ebenso erbracht, wie Beobachtungen und Observationen zur legalen Beweisgewinnung, oder Befragungen von Zeugen unter neutralen, sachlichen Vorwänden, Ebenso bieten wir über unseren eigenen Technischen Abschirmdienst Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der Lauschabwehr an.

Was kostet ein Privatdetektiv bei Unterhaltsbetrug?

Ein Privatdetektiv wird bei Unterhaltsbetrug ab 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. abgerechnet; abhängig von der vorausgeplanten Einsatzdauer. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Subunternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Expertenvorstellung: Patrick Davis

Patrick Davis

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Privatermittlungen | Fremdgehen | Untreue | Partnerprobleme? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.