Was die Schrift verrät, verraten Ihnen unsere Schriftsachverständigen.

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Auch flüchtige Unterschriften enthalten individuelle Merkmale eines Schreibers.

Schrift identifiziert zum einen den Schreiber und bestätigt zum anderen die Echtheit eines Dokumentes. Nicht immer ist die Schrift selbst echt. Da der „schriftliche Fingerabdruck“ praktisch einzigartig ist, kann er einiges über den Schreiber verraten, und Fälschungen von Profis entdeckt werden.

Obwohl der Schriftverkehr durch Schreibmaschine, Computer und E-Mail weitgehend formalisiert wurde, hat die Handschrift nicht an Bedeutung verloren. Briefe werden zwar meist nicht mehr mit der Hand geschrieben, unter Verträgen ist aber nach wie vor eine Unterschrift notwendig und Testamente müssen handschriftlich verfasst werden um rechtsgültig zu sein. Eine Unterschrift oder Handschrift gilt als individuelle Aussage und steht für den Schreiber. Mühsam in der Schule erlernt, entwickelt jeder im Laufe des Lebens eine persönliche Handschrift, die einiges über den Urheber verrät. Ob die Schrift aber tatsächlich dem Schreiber gehört, muss häufig durch Gutachten geklärt werden.

Schriftgutachten ist nicht gleich Schriftgutachten

Wenn von „Schriftgutachten“ gesprochen wird, muss man zwischen „forensischen“ und „grafologischen“ Schriftgutachten unterscheiden. Forensische Schriftgutachten bzw. Schriftvergleiche helfen, den Urheber eines Dokumentes zu bestätigen oder auszuschließen. Das Ziel eines solchen Gutachtens ist in der Regel der Nachweis von Fälschungen oder Veränderungen. Im Gegensatz dazu geht es bei einem grafologischen (früher graphologischen) Schriftgutachten um die Bewertung der Charaktermerkmale des Schreibers anhand seiner Schrift. Aufgrund von spezifischen Merkmalen der Handschrift werden Rückschlüsse auf Persönlichkeitsprofile gezogen. Relevant ist diese Art von Gutachten z.B. in Bewerbungsprozessen oder für allgemeine Persönlichkeitsgutachten. Ein grafologisches Gutachten ist jedoch – im Gegensatz zum forensischen Gutachten – nicht gerichtlich verwendbar.

Buchstabe gegen Buchstabe – Schrift vor Gericht

Wenn im Gerichtsjargon von einem „Schriftsachverständigengutachten“ die Rede ist, ist immer ein forensisches Schriftgutachten zur Schriftvergleichung gemeint. Der etwas schwerfällige Ausdruck Schriftvergleichung ist ein Fachbegriff in der Kriminalistik und steht für die Urheberidentifizierung einer Handschrift. Unterschriftsfälschungen oder Testamentsfälschungen können so nachgewiesen werden. Experten erkennen selbst eine sehr gute Fälschung. Ein grafologisches Gutachten ist – bei seriöser Arbeitsweise des Gutachters – immer das Ergebnis sorgfältiger, psychodiagnostischer Überlegungen und der persönlichen Analyse eines Menschen über seine Handschrift.

Schriftgutachten und Persönlichkeitsrecht

Wird von Dokumenten eines Bewerbers ein Schriftgutachten zur Beurteilung von Charaktermerkmalen (Grafologie) erstellt, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt. Rechtlich zulässig ist ein solches Gutachten laut Arbeitsrecht daher nur nach Zustimmung des Arbeitnehmers. Die bloße Einreichung eines von Hand verfassten Lebenslaufes genügt dafür nicht. (BAG, Urteil vom 16.09.1982; Az. 2 AZR 228/80).

Wenn das Schriftgutachten (Forensik) aber feststellen soll, ob bestimmte Dokumente von einem bestimmten Mitarbeiter stammen, dann liegt kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vor (LAG Hamm, Urteil vom 21.02.2008, Az. 8 Sa 1896/07). Im Fall des LAG Hamm ging es um die Prüfung, ob mehrere – angeblich von Dritten eingereichte – Beschwerdeschreiben mit beleidigendem Text tatsächlich von dem Mitarbeiter stammten.

Ihre Berater zum Thema Schriftgutachten

Jürgen Kaufmann, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team

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Jürgen Kaufmann
Marcus Lentz

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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Expertenvorstellung: Jürgen Kaufmann

Jürgen Kaufmann

Herr Kaufmann ist bereits seit 1982, nach erfolgreichem Abschluss des Studium der Graphologie in Celle und München, als Schriftsachverständiger tätig und hat – nach entsprechender Berufserfahrung – im Jahr 1987 seine Abschlussprüfung abgelegt und sein Diplom an der Europäischen Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schriftexpertise erworben.
Nach seinem Ausscheiden als Oberst bei der Bundeswehr ist Herr Kaufmann bereits seit dem Jahr 2001 in unserem Team als geprüfter Schriftsachverständiger tätig und wurde seither von zahlreichen Anwälten, Gerichten und Staatsanwaltschaften durch schriftlichen Beschluss als Sachverständiger bestimmt und eingesetzt.
In seiner Freizeit ist der mehrfache Großvater viel in Frankreich in seinem Ferienhaus unterwegs.

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