Kindesrückführung | Kindesentzug

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Die Entziehung Minderjähriger, so der juristisch korrekte Terminus, ist die Wegnahme einer nicht volljährigen Person von einem oder beiden sorgeberechtigten und/oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern, dem Vormund oder Pfleger. In Deutschland ist dies eine Straftat, oder bei Gefährdung des Opfers sogar ein Verbrechen nach §235 StGB. Sie fällt unter den Oberbegriff ‚Entführung‘.  

Das Haager Übereinkommen (auch Haager Kindesentführungsübereinkommen, kurz HKÜ) vom 25. Oktober 1980 ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Es betrifft ausschließlich Fälle von widerrechtlichem Verbringen, bzw Zurückhalten, d.h. internationaler Kindesentführung / Kindesentziehung. Meist verbringt hier einer der (ausländischen) Elternteile das gemeinsame Kind ohne Wissen und Einverständnis des anderen (deutschen) Elternteils in das Heimatland des ausländischen Elternteils.

Hier erweist sich das HKÜ oftmals als ‚zahnloser Tiger‘, da eine Rückführung nicht selten mehrere Jahre dauert – wenn überhaupt. Zwar ist in Artikel 11 des HKÜ das  ‚Betreiben des Rückführungsverfahren mit gebotener Eile‘ vereinbart; das hilft nur wenig, wenn die Behörden im Aufenthaltsland des Kindes mauern, oder das lfd. Verfahren absichtlich verschleppen. Irgendwann ist die Entfremdung des Kindes zu Deutschland und den hier lebenden Verwandten so groß, dass eine Rückführung und Wiedereingliederung ohne psychische und pysische Schäden für das Kind kaum noch möglich ist.

Problembeispiel

Problembeispiel

Ihr ehemaliger Ehe- oder Lebenspartner hat Ihnen das gemeinsame Kind entzogen, d.h. nach einem geplanten Kindesumgang nicht wieder zurück gebracht, oder evtl. an Schule / Kindergarten abgeholt und ist mit dem Kind untergetaucht.
Entweder ist das Kind an einen unbekannten Ort innerhalb Deutschlands verbracht worden, oder das gemeinsame Kind ist in der Heimat ihres ehemaligen Ehe- oder Lebenspartners verbracht worden. Dort eventuell in einem Internat oder bei Freunden, Verwandten Ihres ehemaligen Ehe- oder Lebenspartners.
Deutsche Behörden haben hier meist wenige bis gar keine rechtliche Handhabe, so dass es nicht selten ist, dass derartige Verhandlungen zwischen den deutschen und den Behörden des jeweiligen Landes Monate, teilweise Jahre andauern und selbst dann nicht immer notwendig zum Erfolg, d.h. zur Rückführung des Kindes an Sie, führen.

Haben beide Eltern das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, stellt eine Kindesentziehung eine Straftat dar. Den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Fälle bildet das „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“ (HKÜ). 80 Staaten sind ihm mittlerweile beigetreten. Es hat zum Ziel, Kinder, die widerrechtlich in einem Vertragsstaat zurückgehalten werden, so schnell wie möglich wieder zurückzuführen. „Trotzdem vergehen in solchen Fällen meist Monate, wenn nicht sogar Jahre“, weiß der Ermittlungsexperte Marcus Lentz. „Mir sind Fälle bekannt, da hat eine Rückführung nach dem HKÜ über sechs Jahre gedauert. Das ist weder für den zurückgebliebenen Elternteil, noch für das Kind zumutbar.‘

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

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Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
KundenstimmeSehr kompetent, zuverlässig und zielorientiert. Positiv auch, dass der Ansprech­partner ständig online erreichbar und über den aktuellen Sach­stand informiert war.
Dorothee S., Waiblingen
KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Unser Vorschlag

Die Spezialisten unserer Detektei für Kindesrückführung aus dem In- und Ausland haben jahrelange Erfahrung im Bereich der Kindesrückführung. Die Ermittler unserer Detektei verfügen über beste Kontakte im In- und Ausland, häufig muttersprachliche Sprachkenntnisse, bzw. erfahrene Kontaktpersonen in den meisten Ländern mit entsprechenden Sprach- und Sachkenntnissen der individuellen Rechtssituation in dem jeweiligen Land.

Wir werden daher nach Absprache mit Ihnen die Suche bei einem Kindesentzug zeitnah aufnehmen und das Kind an seinem derzeitigen Aufenthaltsort zunächst lokalisieren, den gewöhnlichen Tagesablauf des Kindes feststellen und dann - unter Hinzuziehung von Ihnen, oder einer Vertrauensperson des Kindes - das Kind in einem geeigneten Augenblick in ihre Obhut übergeben.

Zum Zeitpunkt der in Gewahrsamnahme des Kindes, muss die komplette Rückführung nach Deutschland bereits perfekt geplant und minutiös organisiert sein. Dies ist notwendig, da in den meisten Fällen nur wenige Stunden Zeit bleiben, das jeweilige Land zu verlassen. Ziel unserer sorgfältig und gewissenhaft geplanten Aktion ist es immer, möglichst 'geräuschlos' vorzugehen, d.h. jegliches Auffallen und jegliche Konfrontation mit den Behörden vor Ort, bzw. den Einwohnern vor Ort zu vermeiden.

Unser absolutes Ziel ist es, die Rückführung so zu gestalten, dass das Kindeswohl in keiner Weise beeinträchtigt wird. Das setzt voraus, dass der Elternteil, der das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, oder eine von ihm bevollmächtigte Person vor Ort anwesend ist und das Kind möglichst selbst empfängt. Damit wird effektiv vermieden, dass das Kind die Rückführung als als traumatisches Erlebnis wahrnimmt.

Eine weitere absolute und nicht verhandelbare Grundvoraussetzung unsererseits ist, dass die Rückführung des Kindes unter Einhaltung des geltenden Rechts in Deutschland erfolgt, d.h. dass Sie als Mandant über das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügen müssen und uns dies anhand von überprüfbaren Originaldokumenten nachweisen müssen! 

Kindesrückführung durch unsere Detektei aus Pakistan erfolgreich abgeschlossen!

Kindesrückführung durch unsere Detektei aus Pakistan erfolgreich abgeschlossen!

Der Ex-Partner unserer Mandantin hatte sich mit der gemeinsamen fünfjährige Tochter Samira in sein Heimatland Pakistan abgesetzt. Da Pakistan das Haagener Abkommen bisher nicht unterzeichnet hat, wandte sich die junge Mutter an unsere international gut vernetzte Detektei. Wir stellten ein Team aus deutschen und pakistanischen Ermittlern vor Ort zusammen, nahmen Kontakt zu den örtlichen Informanten und Vertrauenspersonen auf und recherchierten den Aufenthaltsort des Kindes.

Nach wenigen Tagen entdeckten die Ermittler Samira bei ihrem Onkel und seiner Familie in einer Kleinstadt, rund 50km. südlich von Islamabad.

Durch eine 'auf den Punkt' minutiös vorausgeplante Teamleistung gelang es uns, gemeinsam mit der sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Kindesmutter die fünfjährige aus Pakistan, über die Vereinigten Arabischen Emirate, schließlich wohlbehalten zurück in die EU zu verbringen.

Knapp sechs Wochen nach der Auftragserteilung konnte die Mandantin unserer Detektei mit ihre Tochter Samira wieder deutschen Boden betreten.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Privatdetektei-FAQ
Welche Detektei hilft bei Kindesrückführung?

Ein spezielles Team innerhalb unserer Detektei ist auf die Kindesrückführung spezialisiert. Unabdingbare Voraussetzung hierbei ist, dass der Mandant das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht in Deutschland haben muss und ihm sein Kind widerrechtlich entzogen wurde, dass zuvor seinen regelmäßigen Aufenthaltsort hier in Deutschland hatte.

Welche Detektei spürt vermisste Personen auf?

Unsere Detektei sucht und findet weltweit vermisste und abhängige Personen. Dabei ist es egal, ob es um den abgängigen Sohn, den seit vielen Jahren vermissten Onkel, oder einfach eine andere Person handelt, an deren Auffindung Sie ein berechtigtes Interesse haben. Sprechen Sie uns an.

Können Detektive bei Sorgerechtsproblemen helfen?

Natürlich. Die Aufklärung von Sorgerechtsproblemen sind unser ‚täglich Brot‘. Unsere Privatdetektive observieren und ermitteln ob es die Kinder bei dem sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil gut haben, oder ob eine Kindeswohlgefährung / Kindesvernachlässigung vorliegt – und das natürlich unbemerkt und gerichtsverwertbar.

Wer hilft bei Verstoß gegen das Sorgerecht?

Bei familiären Streitigkeiten, wie zum Beispiel dem Thema Sorgerecht, kann ein professioneller und geprüfter Privatermittler weiterhelfen. Unsere Detektei unterstützt sie hier mit einer akribischen, minutiösen Dokumentation des Sachverhaltes!

Welche Privatdetektei ermittelt bei Kindesentzug?

Kindesentzug ist in Deutschland eine Straftat. Ein hierauf spezialisierter Teil unseres Teams klärt Fälle von Kindesentzug mit vor Gericht verwertbaren Beweisen auf.

Mein Kind ist verschwunden – hilft die Detektei auch bei Kindesentführung?

Unsere Detektei hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem vermissten Kind mit einer professionellen Ermittlung im In- und Ausland weiter.

Wer hilft mir, eine Kindesrückführung durchzusetzen?

Die Detektei Lentz besitzt jahrelange Erfahrung im Bereich der Kindesrückführung. Die geprüften Ermittler lokalisieren das Kind und begleiten, nach einer gründlichen Observation, die Rückführung in Ihre Obhut als allein erziehungsberechtigte und aufenthaltsbestimmungsberechtigte Person.

Expertenvorstellung: Susanne Weyel

Susanne Weyel

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Kindesrückführung | Kindesentzug? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.