Angaben zum Verbraucherschutz / Konsumentenschutz in unserer Detektei

Angaben zum Verbraucherschutz / Konsumentenschutz in unserer Detektei

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(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Verbraucherschutz ist ein hohes Gut, dass wir als Detektei ernst nehmen!

Was ist ein ‚Verbraucher‘?

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Minderjährige Verbraucher

Um mit uns ein Rechtsgeschäft abschließen zu können, müssen Verbraucher volljährig sein. Rechtsgeschäfte mit minderjährigen Verbrauchern schließen wir grundsätzlich nicht ab; auch nicht wenn diese durch einen Anwalt, einen Rechtsbeistand, oder ihre Eltern vertreten werden.

Verbraucherhinweis zu unseren Betriebssttätten und persönlicher Vorspache dort

Die Detektei Lentz & Co. GmbH (Lentz GmbH & Co. Detektive KG) weist zum Schutz von Verbrauchern ausdrücklich darauf hin, dass neben der im Handelsregister eingetragenen Hauptniederlassung in D-60329 Frankfurt am Main, Am Hauptbahnhof 10 u.a. gewerberechtlich ordentlich in das Handelsregister eingetragene unselbständige Niederlassungen unterhalten werden, in denen zu gewöhnlichen Geschäftszeiten nur kaufmännisches Empfangspersonal anwesend ist; aber Mandantenbetreuer nur nach vorheriger telefonischer Absprache verfügbar sind.

Persönliche Vorsprache in unserer Hauptniederlassung und allen unseren unselbständigen Betriebsstätten erfordert immer eine vorhergehende telefonische Absprache zwischen dem Interessenten und uns und eine vorhergehende telefonische Terminabstimmung. Ansonsten können wir Sie leider nicht empfangen.

Daneben handelt es sich in unseren Werbeauftritten bei verschiedenen ausgewiesenen Städten in Deutschland, Europa und Übersee zum Teil um operative Einsatzgebiete, die von der nächstgelegenen unselbständigen Niederlassung unserer Detektei aus betreut werden und auch explizit als ‚operative Einsatzgebiete‘ ausgewiesen sind. Diese Kennzeichnung, die auch explizit darauf hinweist, befindet sich bei den jeweiligen Städten im In-und Ausland deutlich erkennbar vermerkt. Auf diesen Seiten ist auch klar erkennbar, wo sich die jeweiligen Betriebsstätten befinden, von denen aus das jeweilige operative Einsatzgebiet regelmäßig betreut wird.

Sowohl die unselbständigen Betriebsstätten als auch die operativen Einsatzgebiete dienen dazu, dem Interessenten unsere Dienstleistung mit Ortsbezug durch reale Einsatzbeispiele anschaulich zu präsentieren.

Mündliche Absprachen mit Verbrauchern

Zwischen Mandant und uns – also der Detektei Lentz & Co. GmbH (Lentz GmbH & Co. Detektive KG) – gelten ausnahmslos nur die schriftlich getroffenen Vereinbarungen, die mittels einer abgeschlossenen und von uns rückbestätigten ‚Auftrags- und Honorarvereinbarung‘ Gültigkeit haben. Etwaige sonstige Absprachen zwischen unseren Mandanten (Verbrauchern) und uns bedürfen immer und ausnahmslos der Schriftform und der wechselseitigen Bestätigung zum Schutz unserer Mandanten (Verbraucher) und zur Vermeidung von Missverständnissen. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.

Inhalte dieser Webseite sind kein Vertragsbestandteil

Ebenso sind Inhalte dieser Webseite und allen ihren Unterseiten niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Angebotes, oder einer abgeschlossenen Auftrags- und Honorarvereinbarung. Inhalte unserer Webseite und aller ihrer Unterseiten dienen ausschließlich der freibleibenden Information. Im übrigen gilt unser Haftungsausschluss.

Unsere Geschäftsbedingungen für Verbraucher (i.S.d. §13 BGB)

Für Verbraucher gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen die Sie hier finden.

Keine Knebelverträge / Laufzeitverträge mit Verbrauchern in unserer Detektei

Alle zwischen Verbrauchern und uns geschlossenen Verträge sind zum Ende eines jeden Tages ohne Angabe von Gründen beiderseitig kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Jeder Verbraucher hat aus gesetzlichen Gründen und aus Gründen des Verbraucherschutzes in unserer Detektei ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, sofern sein Auftrag als Fernabsatzvertrag (§312b BGB) zustande gekommen ist. Er muss – wenn er einen schnelleren Einsatz wünscht – ausdrücklich und explizit schriftlich selbst eine zeitnahe Durchführung einer beauftragten Dienstleistung verlangen. (§356, Abs. 4 BGB.). Erst wenn ein Verbraucher diese Erklärung schriftlich abgegeben hat, werden wir vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist tätig.

Ausübung ihres Widerrufsrecht

Soweit Sie einen mit uns geschlossenen, widerrufsfähigen Auftrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen möchten, können Sie dies bequem direkt hier online. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung.

Datenschutz + Datensicherheit für Verbraucher

Es gelten unsere Richtlinien für Datenschutz + Datensicherheit in unserer Detektei. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich gern an unsere externe Datenschutzbeauftragte, Frau Carola-Maja Breuhan.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.