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Privatdetektei für Gerichtsurteile

Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
 

Gerichtsurteile

Bei den hier aufgeführten Urteilen handelt es sich ausschließlich um Urteile mit Bezug zum Privatbereich. Die entsprechenden Urteile mit Bezug zum Wirtschaftsbereich finden Sie auf der entsprechenden Seite in der Rubrik Wirtschaft unserer Homepage. Bitte beachten Sie jedoch, dass für einen eventuell tatsächlichen Erstattungsanspruch immer der individuelle Einzelfall maßgebend ist und die hier aufgeführten Urteile daher keinesfalls eins zu eins auf ihren individuellen Fall übertragbar sein müssen. Vielmehr sollten Sie sich einen anwaltlichen Rat diesbezüglich unbedingt einholen da wir – als Detektei – keine Rechtsberatung erteilen! Sollten Sie keinen Anwalt haben, so sprechen wir hier gerne eine Empfehlung aus.

Kein Unterhalt nach Affäre. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Zweibrücken als letzte Instanz, analog zur Vorinstanz. Der Ehemann hatte seiner Frau zuvor durch die Einschaltung einer Detektei das außereheliche Verhältnis zweifelsfrei nachgewiesen und auch die Identität des (ebenfalls verheirateten) Freundes seiner Frau in dem DetektivTätigkeitsbericht benennen können. Die Richter entschieden nun, analog zur Vorinstanz, dass ein außereheliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum die Treuepflicht gegenüber dem Partner in der Ehe so schwer verletzt, dass dem betrogenen Partner nicht auch noch zusätzliche monatliche nacheheliche Unterhaltszahlungen an seine künftige Ex-Frau zugemutet werden können. Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf diese Ehe nun Unterhaltszahlungen für sich einfordere, so die Richter weiter in ihrer Urteilsbegründung.
Wer die Treuepflicht in der Ehe nachhaltig verletzt, verwirkt seinen Unterhaltsanspruch komplett.
(OLG-Zweibrücken, Az. 2 UF 102/08)

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Lassen Sie sich persönlich beraten – ganz einfach mittels Video-Beratung! Bequem und unkompliziert von ihrem heimischen Computer in ihrer vertrauten Umgebung können Sie 'Face to Face' mit einem unserer Mandantenbetreuer sprechen. Ganz so, als wären Sie bei uns im Büro aber ganz ohne Stau und Parkplatzsuche.

Persönliche Video-Beratung!
 

Bequem und unkompliziert von ihrem heimischen Computer in ihrer vertrauten Umgebung können Sie ‚Face to Face‘ mit einem unserer Mandantenbetreuer sprechen. Ganz so, als wären Sie bei uns im Büro aber ganz ohne Stau und Parkplatzsuche.

Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Mit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Kundenstimme
Gute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
Kundenstimme
Das Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei

News der Detektei Lentz

Beschluss des Bundesarbeitsgericht vom 25.07.2024 (8 AZR 225/23)

11. Dezember 2024

Lässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei überwachen und dokumentiert diese dabei den sichtbaren Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, handelt es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten i.S.d. DSGVO.


 

Keine Subunternehmer – warum?

04. Dezember 2024

Keine Subunternehmer – warum?

Seit Unternehmensgründung im Jahr 1995 empfiehlt die Lentz Gruppe® auf den Verzicht von Subunternehmern und setzt ausschließlich auf langjährig als Team aufeinander eingespielte und als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) zweijährig in Vollzeit ausgebildete Ermittler in Festanstellung.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Um den Nachweis der Verwirkung eines Unterhaltsanspruches zu erbringen, kann die Beauftragung eines Detektivs erforderlich sein. Es stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Beauftragung übernehmen muss, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sich der Verdacht des Auftraggebers bestätigt. Im zu entscheidenden Fall waren Observationskosten in Höhe von insgesamt 60.000,00 € entstanden. Der Ehemann, der den Detektiv beauftragt hatte, verlangte von seiner geschiedenen Ehefrau die Erstattung dieser Kosten.

Der Ehemann war zuvor in einem Unterhaltsverfahren zu einer Unterhaltszahlung in Höhe von 300,00 € monatlich verurteilt worden.

Im Rahmen eines Verfahrens zur Abänderung der Unterhaltsverpflichtung beauftragte er einen Detektiv, der feststellen sollte, ob die Ehefrau in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Dies wurde von der Ehefrau vehement bestritten. Die anschließenden Berichte des Detektivs wurden dem Familiengericht überreicht, das daraufhin den Unterhaltsanspruch der Ehefrau aufgrund des Bestehens einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ab August 2003 als verwirkt ansah. Die Erstattung der Detektivkosten durch die geschiedene Ehefrau lehnte das Gericht in erster Instanz hingegen ab.

Das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 26.05.2005 - 15 WF 363/04 -) hat auf die Beschwerde des Ehemannes hin die Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten anerkannt. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Kosten auch tatsächlich notwendig waren. Die Notwendigkeit ist zu bejahen, wenn die Ermittlungen aus Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich und prozessbezogen sind. Die Ermittlungen müssen nicht zwangsläufig den Prozess beeinflusst haben. Sie müssen allerdings in den Rechtsstreit eingeführt worden sein. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Der Unterhaltspflichtige Ehemann hat behauptet, seine geschiedene Ehefrau lebe bereits seit längerem mit einem Partner zusammen.

Umstritten ist in diesen Fällen hingegen, ob neben der Feststellung der Notwendigkeit auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten zu überprüfen ist. Das Oberlandesgericht hat vorliegend eine derartige Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen, kommt allerdings überraschenderweise zu dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Kosten als verhältnismäßig anzusehen sind. Hierbei hat das Gericht berechnet, dass die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehemannes bis in das Rentenalter der Ehefrau hineingereicht hätte, so dass mögliche Unterhaltsforderungen den Betrag der Detektivkosten leicht erreichen konnten.
(OLG Schleswig: 15 WF 363 / 04)

Zeigt das unterhaltsberechtigte Kind dem unterhaltspflichtigen Elternteil (hier: der Vater) die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (hier: Berufsausbildung) nicht selbständig und unverzüglich an und der unterhaltspflichtige Elternteil findet dies unter Zuhilfenahme einer Detektei heraus, so ist der gesamte Unterhaltsanspruch verwirkt. Auch die Kosten für die Detektei sind in jedem Fall durch das unterhaltsberechtigte Kind zu ersetzen, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Kosten der Rechtsverfolgung, gem. § 91, Abs. 1 ZPO. oder als Anspruch aus §§ 823, 249 BGB. zu ersetzen sind.
(AG.-Tempelhof-Kreuzberg, 140 F 14873/98)

Das OLG.-Koblenz entschied, daß die Ehefrau ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei in Höhe von rund 7.000 EUR zu erstatten habe. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können, daß die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beinflusst habe. Zusätzlich zu den üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Höhe - im Verhältniss zu den noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen - verhältnissmäßig waren.
(OLG.-Koblenz, Urteil v. 09.04.202 - 11 WF 70/02)

Ein mehrfach betrogener Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kürzen. Mit der Zuwendung zu den anderen Partnern, während der Ehe, verletze ein Ehegatte zumindest dann die eheliche Treuepflicht massiv, wenn ihm sein Ehepartner für dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat. Von einem völligen Ausschluß des Unterhalts sieht das Gericht ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau 'nur' einige Wochen gedauert hat.
(OLG.-Frankfurt a.M., Az.: 1 UF 181/00)

Schon der, durch Detektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet, im vorliegenden Fall, den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau.
(OLG.-Frankfurt, Az.: 1 UF 94/01)

Die Kosten (hier: 511,29 EUR) der Zuziehung eines Detektives sind in einem Rechtsstreit (Streitwert ca. 4.600,00 EUR) notwendig, wenn eine Partei ihn zugezogen hat, um die Anschrift eines Zeugen zu ermitteln, der bisher für die Partei trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melderegistern unauffindbar war. Die geltend gemachten Detektivkosten waren zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Sinne des § 91, Abs. 1 Satz 1 ZPO. erforderlich und sind daher von der Beklagten zu tragen.
(OLG. Koblenz, Az.: 14 W 391/98)

Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muß der schuldige Vater tragen, jedoch nicht in voller Höhe.
(Beschluss des BHG. Az: VI ZR 110/89)

Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.
(AG Hessen, Az. 8K3370/88)

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
(OLG Stuttgart, Az. 8WF96/88)

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91, Abs. 1 ZPO war.
(OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)

Im Unterhaltsprozeß sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann.
(OLG Schleswig, 15WF 1592/93)

Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlung bei Einschaltung eines Detektiv sind durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachzuweisen.
(LAG Düsseldorf, Az. 7TA243/94)

Unter anderem haben der erste Senat des OLG`s Hamm (Az. 15W405/68), München (Az. W1234/76) und Braunschweig (Az. 3W10/74) in ihren rechtskräftigen Urteilen Detektivkosten als außergerichtliche Parteiaufwendungen für erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
(gemäß §91, Abs. 1, Satz 1 ZPO.)

Mieter, die in einem Räumungsprozeß mit Hilfe eines Detektiv die Eigenbedarfsgründe des Vermieters als unrichtig entlarfen, können die Detektivkosten vom Vermieter zurückverlangen.
(AG. Hamburg, Az. 38 C 110/96)

Auch das Landgericht Köln hat entschieden, daß die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn) erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein. So wurden in diesem Fall die Detektivkosten in Höhe von 30.500,00 DM bis zu einer Höhe von 26.285,89 DM als erstattungsfähig im Sinne der ZPO. anerkannt, so daß diese nun von den verurteilten Tatpersonen zu tragen sind.
(LG. Köln, Az.: 13 T 97/99)

Ein zu nachehelichem Unterhalt verpflichteter Mann darf durch Detektive überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang seine Ex-Frau arbeitet.Sofern sich durch die Ermittlungen der Detektei herausstellt, dass die geschiedene Ex-Frau Einkommen verschwiegen hat, muss Sie nicht nur eine Streichung oder zumindest erhebliche Kürzung des Unterhalts hinnehmen, sondern auch die Kosten für den Einsatz der Detektive tragen.
(OLG-Koblenz, Az.: 11 WF 99/06)

Nemen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

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Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Wie arbeitet eine Detektei?

Das kommt darauf an, was vom Mandanten beauftragt wird. Recherch­en und Ermittlungen werden ebenso erbracht, wie Beobachtungen und Observationen zur legalen Beweisgewinnung, oder Befragungen von Zeugen unter neutralen, sachlichen Vorwänden, Ebenso bieten wir über unseren eigenen Technischen Abschirmdienst Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der Lausch­abwehr an.

Was kostet ein Privatdetektiv die Stunde?

Die Kosten für einen Privatdetektiv beginnen bei 50,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. und enden bei extrem kurzfristigen Einsätzen mit kurzer Einsatzdauer bei 85,00 EUR / Std. zzgl. MwSt. Als Faustformel gilt: Je länger ein Einsatz dauert und je mehr Zeit wir haben, um alles sorgfältig und gewissenhaft zu planen, desto günstiger können wir unseren Stundensatz anbieten. Inbegriffen sind immer schriftliche, minutengenaue Berichte, Fotos und ggf. Videos. Es kommen aus Qualitätsgründen ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in Festanstellung und niemals unqualifizierte Sub­unternehmer, Aushilfen o.ä. in unserer Detektei zum Einsatz.

Expertenvorstellung: Angela Gottschalk

Angela Gottschalk

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Privatdetektei für Gerichtsurteile? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Die 38jährige Angela Gottschalk trat im Jahr 2016 als Justiziarin nach ihrem Staatsexamen und einigen Jahren praktischer Tätigkeit im juristischen Bereich in die Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG ein und unterstützt seitdem die Geschäftsführung und alle Mandantenbetreuer, um die rechtlichen Belange unserer Firma und unserer Mandanten professionell schützen zu können. Viele Einschätzungen im detektivischen Alltag, sowie die Abschlussprüfung detektivischer Tätigkeitsberichte bedürfen ebenfalls einer juristischen Abschlussprüfung. Auch dies fällt in das Aufgabengebiet von Frau Gottschalk, ebenso wie die regelmäßigen Schulungen in Punkto Verschwiegenheit und die enge Zusammenarbeit mit unserem internen Datenschutzbeauftragten und extern kooperierenden Anwaltspartnern.

In ihrer Freizeit interessiert sich die 38jährige für klassische Musik, Oper, Musicals und ist begeisterte Triathletin.

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