Berufsbild Detektiv / Privatermittler: Allgemeines zum Beruf

Berufsbild Detektiv / Privatermittler: Allgemeines zum Beruf

 Telefonische Sofortberatung

Kostenlose telefonische Sofortberatung
0800 – 88 333 11
(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Das Wichtigste gleich vorweg:

Vergessen Sie alles, was Sie in unserer bunten TV-Serienwelt über Detektive gesehen, oder gehört haben. Nichts, aber auch gar nichts davon, spiegelt die Realität wider.

Detektive müssen die Bereitschaft mitbringen, auch weit jenseits des üblichen 8-Stunden-Arbeitstages zu arbeiten und unter Umständen auch zu unorthodoxen Zeiten Nachts, an Wochenenden, Feiertagen, oder im Ausland einen Auftrag zu bearbeiten. Wer den sprichwörtlichen ‚9to5 Job‘ sucht, ist als Privatdetektiv ebenso fehl am Platze, wie der Bewerber der glaubt sich in James-Bond-Manier wilde Verfolgungsjagden liefern, falsche Bärte ankleben und Perücken aufsetzen zu können, oder mit dem Richtmikrofon heimlich Gespräche belauschen zu können.

Wilde Verfolgungsjagden gehören in’s TV zur Unterhaltung der Zuschauer; falsche Bärte und Perücken gehören in den Karneval, nicht in die Detektivausrüstung und Gespräche heimlich abzuhören ist strafbar. Das ist nicht nur in unserer Frankfurter Detektei so, sondern in allen professionellen Detekteien, überall auf der Welt.

Was muss ein guter Detektiv mitbringen?

Detektive müssen vor allen Dingen Ruhe, Geduld, Kombinationsvermögen, Genauigkeit, sehr gute Beobachtungsgabe und hohe geistige Flexibilität und ein unauffälliges, situativ angepasstes Erscheinungsbild für den Beruf mitbringen. Ebenso sind Ausdauer und die Gabe sich auf neue Situationen schnell und richtig einstellen zu können, immens wichtig. Neben einer ausgeprägten Stressresistenz ist uneingeschränkte körperliche Fitness zwingend notwendig und das Vorhandensein von Führerscheinen für PKW (Klasse B) und möglichst Motorrad (Klasse A/A2) und jeweils entsprechende Fahrerfahrung, da die mobile Verfolgung von Zielpersonen mit unterschiedlichen Fortbewegungsmitteln das ‚täglich Brot‘ von Privatermittlern darstellt. 

Ein guter Detektiv muss sich auf jedem Parkett selbstsicher bewegen können. In Etablissements des Rotlichtviertels genauso, wie in einem 5-Sterne-Restaurant, einer Spielbank, einer Vernissage, auf Skiern, oder in der Sauna. Wer hier Hemmungen hat, ist Fehl am Platz. Daher führt jeder Detektiv in seinem Einsatzfahrzeug umfangreiche Wechselkleidung mit, von Schwimmsachen, über Sportzeug, bis zur Abendgarderobe, um sich im Einsatzfahrzeug innerhalb von Minuten schnell umziehen zu können. 

Wer als Detektiv erfolgreich arbeiten will, muss sich darüber im Klaren sein, dass heimatferne Einsätze die Regel sind und man seinen Partner, seine Freunde häufig nur noch am Wochenende sieht, weil man regelmäßig in ganz Deutschland, Europa + Übersee unterwegs ist und auch zu unorthodoxen Zeiten arbeiten muss. Ebenso sollte der Berufseinsteiger sich darüber im klaren sein, dass es der Detektivberuf erfordert, stundenlang im Sommer bei 30°C still und aufmerksam im Auto auszuharren, ebenso wie im Winter bei -15°C, oder im strömenden Regen mehrere Stunden im Freien zu stehen. Ständiges Laufen lassen der Motoren der Einsatzfahrzeuge für Klimaanlage / Heizung wäre viel zu auffällig in ruhigen Wohngebieten. Hier ist auch unter widrigen Umständen Durchhaltevermögen und absoluter Erfolgswille gefragt.

Tätigkeitsfeld heutiger Detektive

Bild: Detektiv-Privatdetektiv-Privatermittler

Die Tätigkeit heutiger Detektive ist weit gespannt. Das Tätigkeitsfeld reicht von der Beweiserhebung, oder der Beweisnothilfe durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Ermittlungen, Observationen (Beobachtungen), über die legendierte Befragung von Personen und Zeugen, bis zur Personensuche im In- und Ausland, oder der Auffindung unterschlagener, beweglicher Wirtschaftsgüter (Kunstgegenstände, Autos, Yachten etc.) Die so gewonnen Erkenntnisse und Informationen werden nach Wertigkeit gefiltert, sortiert, dokumentiert und für die gerichtlich verwertbare Verwendung aufbereitet, so dass dann häufig in Zivilverfahren (Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht), oder auch in Strafverfahren (Belastungs-, oder Entlastungsmaterial zugunsten des Beschuldigten) die Berichte der Detektive als Beweismaterial berücksichtigt werden können.

Deutsche Detektive verfügen dabei über keinerlei Sonderrechte, oder gar hoheitliche Befugnisse. Sie arbeiten mit den sogenannten ‚Jedermannsrechten?, die auch in §127, Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) festgeschrieben sind.

Verallgemeinert gesagt, ist der Detektiv heutiger Prägung ein Ermittler der Anwaltschaft; wo hingegen die Polizei der Ermittler der Staatsanwaltschaft ist. Obschon beide Berufsgruppen nur sehr wenig Berührungspunkte haben.

Qualifizierte Ausbildung ist das A + O

Da die Tätigkeit eines Detektiv jedoch viele unterschiedliche Rechtsgebiete berührt und in diese Rechtsgebiete eingreift, ist unseres Erachtens nach der Vorteil einer fundierten Berufsausbildung als ‚ZAD geprüfter Privatermittler (IHK)‘ absolut unumgänglich. Ein Berufseinsteiger, der sich nicht mit Recht und Gesetz auskennt, wird ansonsten schnell Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft machen. Als Detektiv sind erweiterte Kenntnisse in

  • Observationstaktik
    (Aufbau einer Observation, Durchführung einer Observation, Verhaltensweisen während der Observation)
  • Observationsarten 
    (Observationskessel, Observationsglocke, Reihenobservation, ABC-System etc.)
  • Ermittlungstaktik
    (Wo erhalte ich welche Informationen, Wie erarbeite ich legal Informationen)
  • Psychologische Gesprächsführung
    (Wie kann ich Dinge erfahren, ohne das mein Gesprächspartner merkt, was ich will)
  • Persönlichkeitsrechte
    (Recht am eigenen Bild, Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung usw.)
  • tiefgreifende Rechtskenntnisse + Rechtsverständnis
    (BGB., StPO., StGB., BDSG., KunstUrhG., BDSG.-neu, DSGVO. u.v.a.)
  • unauffälliges beherrschen von hochmotorisierten PKW + Motorrad
    (unauffällige, mobile Verfolgungen, z.B. in Großstädten, zügiges Ein-/ Ausparken, sicheres Fahrzeughandling)
  • technische Fähigkeiten + technisches Verständnis
    (Bedienung von Spiegelreflexkameras, Wärmebildkameras, Nachtsichtgeräten, Digitalfunk (NöBL.)

bei dem Detektiv Berufseinsteiger zwingend notwendig, oder müssen während einer fundierten Ausbildung erlernt und bis zur Perfektion geübt werden. Nicht zuletzt muss ein guter Detektiv auch rechtsverwertbare Berichte schriftlich verfassen können, wozu wiederum weiteres rechtliches Wissen, absolute Präzision und sehr gute und bestenfalls fehlerfreie Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sein sollten. Neben den bereits erwähnten Führerscheinen sind weitere Fähigkeiten und Kenntnisse (Fremdsprachen, technisches Verständnis etc.) von Vorteil. Um beispielsweise als Wirtschaftsdetektiv arbeiten zu können, sollten Sie betriebswirtschaftliche Abläufe kennen und verstehen und eine Bilanz lesen können.

Kurz und gut: Ein Detektiv heutiger Prägung müsste eigentlich eine eierlegende Wollmilchsau sein.

Die Gewerbeordnung erklärt hierzu lediglich, dass das Detektivgewerbe unter die sog. „Überwachungsbedürftigen Gewerbe“ nach §38 GeWO. (auch ‚Vertrauensgewerbe‘ genannt) fällt, d.h. der Detektiv volljährig sein muss, nicht vorbestraft sein darf und keine Gewerbeuntersagungsgründe vorliegen dürfen; wobei letzteres nur für selbständige Detektive gilt.

Völlig anders ist die Rechtslage in zahlreichen Nachbarländern von Deutschland. Zum Beispiel in Österreich: Dort fällt das Detekteigewerbe unter die reglementierten Gewerbe und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Gewerbeordnung (Österreich) regelt die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive (§ 94, 129, 130 GewO 1994 (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002); ähnlich sieht die Situation z.B. in Spanien aus, wo Detektive über eine entsprechende Ausbildung und Bewilligung nach dem Gesetz 5/2014 und eine Lizenz der Generaldirektion der Polizei verfügen müssen.

Detektivarbeit ist Teamarbeit

In unserer Detektei arbeiten Detektive bei Ermittlungen meist zu zweit. Bei Observationen (Beobachtungen) sind drei bis fünf Detektive zeitgleich an einer Observationsmaßnahme beteiligt. Professionelle observationstaktische Maßnahmen, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten, wären sonst kaum durchführbar.

Detektive in Festanstellung?

In ganz Deutschland gibt es nur eine Hand voll Detekteien die mit festangestellten Privatermittlern arbeiten. Wer hier eine Festanstellung will, sollte schon zu den besseren Bewerbern gehören. Von einem Dasein als Einzelkämpfer, ist dringend abzuraten. Aufgrund mangelnder Werbemöglichkeiten, aus Kostengründen und nicht vorhandener technischer Ausstattung leben diese Einzelkämpfer nicht selten ‚von der Hand in den Mund‘ und müssen als Subunternehmer (Nachunternehmer) großer Detekteien ihr Geld verdienen, wo nicht selten ein ruinöser Preiskampf herrscht.

Der Berufseinsteiger sollte sich also im Vorfeld sehr gut überlegen, wo und wie er arbeiten möchte und bestenfalls zuvor schon Kontakt mit Detekteien die Arbeitsplätze in Festanstelllung anbieten, oder der ZAD in Berlin aufgenommen haben.

Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK)

In Deutschland ist der Beruf des Detektiv / Privatdetektiv / Privatermittler nicht rechtlich geschützt. Es handelt sich um keinen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Es gibt in Deutschland etwas 350 staatlich anerkannte Ausblidungsberufe. Für diese Berufe gibt es Ausbildungsordnungen. Darin steht, welche Anforderungen Betriebe und Ausbilder erfüllen müssen – aber auch, welche Rechte und Pflichten Ihr als Auszubildender habt. Welche Berufe staatlich anerkannt sind, ändert sich häufig. Um in unserer Detektei als Privatermittler tätig sein zu können, ist die Ausbildung zum ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ unumgänglich. Dies ist auch Bestandteil unserer Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 und wird durch den TÜV Hessen jährlich geprüft. Nur so können wir die hohen Qualitätsstandards in unserer Detektei nachweisbar aufrecht erhalten.

Ablauf und Abschluss der Detektiv-Ausbildung (ZAD geprüfter Privatermittler – IHK)

Die Praxis der 2-jährigen Ausbildung ähnelt dem betrieblichen Teil der dualen Ausbildung anerkannter Ausbildungsberufe. Die jungen Mitarbeiter werden während des Tagesgeschäftes an die Tätigkeiten herangeführt. Sie werden von erfahrenen Kollegen – den sogenannten Paten – unterwiesen, angeleitet und bei der Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben engmaschig kontrolliert. Unsere Detektei ermöglicht auch den Besuch von externen Schulungen, Seminaren und Kursen. Dort können die Auszubildenden spezielles Wissen, bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse weiter vertiefen. Die Ausbildung endet mit einer schrifltichen, praktischen und mündlichen Prüfung. Außerdem muss eine umfangreiche Thesenarbeit für die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) auf universitärem Niveau frei verfasst werden. Der Auszubildende kann damit anerkannte Zertifikate für die Branche erwerben.

1986 wurde der Berufsbildungsplan für Detektive durch die Berufsverbände (BDD e.V. und BID e.V. und des mittlerweile nicht mehr existierenden DDV e.V.) erarbeitet, der in die Tätigkeit der heute noch für die Ausbildung federführenden Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) einfloss. Die Ausbildungslehrgänge der ZAD werden in unterschiedlicher Dauer durchgeführt und enden mit einer Prüfung vor der entsprechenden Prüfungskommission und einer schriftlichen Thesenarbeit auf universitärem Niveau zur Prüfung und Beurteilung durch die Industrie- und Handelskammer.

Um in Deutschland weitgehend rechtssicher und erfolgreich als Detektiv / Privatermittler tätig sein zu können, empfehlen wir daher die 22monatige Ausbildung bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD), die in unserer Detektei parallel zum Erwerb praktischer Berufserfahrung im Rahmen einer bezahlten Ausbildung in unserer Detektei über zwei Jahre stattfindet. Wobei die Zugangsvoraussetzungen zu dem Team unserer Detektei weit über den gesetzlich geforderten Mindestanforderungen liegen. Dies auch aus gutem Grund:

Durch unser Engagement und unsere strengen Aufnahmekriterien sichert sich unsere Detektei schon seit 1995 den vernünftigen Nachwuchs aus den eigenen Reihen und kann seit jeher auf Subunternehmer verzichten, was der Qualität der Ermittlungs- und Observationsergebnisse unserer Detektei zugute kommt und letztendlich die Mandanten unserer Detektei absichert.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher (Detektiv, Privatermittler) und weiblicher (Detektivin, Privatermittlerin) Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter (m./w./d.).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert die Ausbildung zum Detektiv?

Um in Deutschland erfolgreich als Detektiv tätig sein zu können, empfehlen wir die 22 monatige Ausbildung bie der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD). 

Wie kann ich Detektiv werden?

Die Kenntnisse um Detektiv zu werden, werden in unserer Detektei parallel zum Erwerb praktischer Beruferfahrung im Rahmen einer bezahlten Ausbildung über zwei Jahre vermittelt. 

Was muss ein Detektiv mitbringen?

Detektive müssen vor allen Dingen Ruhe, Geduld, Kombinationsvermögen, Genauigkeit, sehr gute Beobachtungsgabe und hohe geistige Flexibilität und ein unauffälliges, situativ angepasstes Erscheinungsbild für den Beruf mitbringen.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.