GPS-Überwachung und Ortung im Privatbereich
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Die Ortung einer Person mit Hilfe von GPS-Geräten, bzw. das Erstellen eines Bewegungsprofils, ist ohne deren Wissen strafbar.
Der BGH hat entschieden, dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels GPS-Tracking grundsätzlich strafbar ist und sich in jedem Fall die ausführende Detektei, als auch unter Umständen der jeweilige Auftraggeber (Anstiftung) strafbar machen.
Die Ortung mittels GPS Peilsender stellt somit für Privatpersonen eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach den §§28, Abs. 1 Nr. 2, 29, Abs. 1. Nr. 1 und §44, Abs. 2, Nr. 1 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als Täter, als auch der Auftraggeber als Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen.
GPS Überwachung – was ist erlaubt?
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zum Thema GPS-Ortung entschieden, dass
“…die heimliche Überwachung … mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist.“
Weiter führte der BGH aus, dass
“…eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich ist. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist”.
(Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 96/2013)
Was genau notwehrähnliche Situationen sind, hat der BGH nicht näher erläutert.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Alexander Malien und ihr Detektiv-Team

Frances Lentz

Alexander Malien
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Lieselotte M., Wien

Günter K., Geschäftsführer, Hamburg

S. Mesner, Herne

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Viele Detekteien werben noch immer mit GPS Einsatz, obschon dieser in weiten Teilen rechtswidrig und verboten ist.
„Der Einsatz von GPS Trackern und die Auswertung des Bewegungsprofils der von unserer Detektei zu überwachenden Objekten, z.B. Fahrzeuge, sind nur am persönlichen Eigentum des Auftraggebers bzw. des Mieters gestattet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers stellt die Überwachung fremder Objekte durch GPS Tracker eine Straftat gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz dar.“
So, oder so ähnlich lauten die vollmundigen Werbesprüche. Die Wahrheit ist jedoch eine andere:
„Die Auswertung des Bewegungsprofils durch GPS Tracker ist natürlich auch dann strafbar, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs dies beauftragt und hierdurch den Fahrer, dem dieser Umstand nicht bekannt ist, überwachen lässt. Denn letztlich ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten strafbar, soweit der tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs hierüber nicht im Vorfeld informiert wurde.“, so ein namhafter deutscher Fachanwalt für Datenschutzrecht.
Als seriöse Detektei verzichten wir daher im sensiblen Privatbereich ausnahmslos auf die Vermietung und den Einsatz von GPS Trackern, da sowohl wir uns, als auch Sie als unser Mandant sich unter Umständen bei unberechtigtem Einsatz dieser Technik strafbar machen würden.
Wir nutzen zur Überwachung keine GPS Geräte oder bieten diese zur Vermietung an! Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen generell ab.
Wie unsere Detektive ohne GPS rechtskonforme Beobachtungen durchführen:
Statt mit GPS-Technologie führen unsere speziell geschulten, fest in unserer Detektei angestellten, ZAD geprüften Privatermittler (IHK) die Beobachtungen ohne die Hilfe von GPS-Sendern rechtskonform und rechtssicher aus.
Unsere über 20-jährige Erfahrung sorgt dafür, dass unsere Detektive auch ohne illegale GPS-Ortung perfekt, als Team aufeinander eingespielt, völlig unauffällig und unbemerkt observieren können und dabei geltende Gesetze und Normen einhalten.
Wir werden die Mandanten, die unserer Detektei das Vertrauen schenken, niemals der Repressalie einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften aussetzen. Das unterscheidet echte Profis vom Rest!
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Profis und machen Sie sich nicht durch unsaubere Beweisbeschaffung selbst angreifbar!
Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Benutzen Detektive GPS Sender?
Echte Profis benötigen solche Spielzeuge nicht. Ein GPS Sender kann niemals eine Augen und Ohren eines Detektiv ersetzen; zumal nur der Standort eines Gegenstandes / Autos damit halbwegs zuverlässig geortet werden kann. Entfernt sich die Zielperson zu Fuß vom Auto, bzw. steigt als Beifahrer in ein anderes Auto um, hilft ein solcher Sender nicht. Ebenso funktionieren GPS Sender auch nicht, bei fehlender Netzabedeckung eines GSM Netzes (Handynetz), da diese Sender über das Handynetz ihre Position versenden. Ein GPS Sender ist also kein echtes Profigerät; zusätzlich ist der Einsatz in 99% aller Fälle eine schwere Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) für die u.U. auch der Mandant der Detektei rechtlich belangt werden kann!
Spüren Sie illegal verbaute GPS-Sender auf?
Natürlich. In unserer eigenen Werkstatt führen wir entsprechende Untersuchungen an PKW, Kleinbussen, LKW, Booten usw. durch. Wie das Aufspüren von GPS-Sendern funktioniert, erklären wir hier.
Expertenvorstellung: Susanne Weyel

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema GPS-Überwachung und Ortung im Privatbereich? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
Nehmen Sie Kontakt auf.