GPS-Überwachung und Ortung im Privatbereich
Viele Detekteien werben noch immer mit GPS Einsatz, obschon dieser in weiten Teilen rechtswidrig und verboten ist.
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
GPS-Ortung: Rechtliche Aspekte und Datenschutz
Die GPS-Ortung hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen und wird in zahlreichen Bereichen eingesetzt – sei es zur Navigation im Straßenverkehr, zur Standortbestimmung von Fahrzeugen oder zur Überwachung von Mitarbeitern. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Aspekten der GPS-Ortung aus?
Grundsätzlich ist die Verwendung von GPS-Ortungsgeräten rechtlich zulässig, solange sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt. Dies gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Einsatz von GPS-Trackern. So dürfen beispielsweise Unternehmen ihre Fahrzeugflotte mittels GPS überwachen, um die Effizienz zu steigern und Diebstähle zu verhindern.
Allerdings gibt es auch Grenzen, die bei der GPS-Ortung beachtet werden müssen. So ist es beispielsweise in Deutschland verboten, Personen ohne deren Einwilligung heimlich zu orten und zu überwachen. Dies fällt unter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und kann strafrechtliche empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch im familiären Bereich gibt es rechtliche Einschränkungen: Eltern dürfen zwar ihre minderjährigen Kinder orten, um deren Sicherheit zu gewährleisten, sollten aber stets das Persönlichkeitsrecht des Kindes berücksichtigen. Eine heimliche Ortung von Ehepartnern dagegen ist in der Regel nicht erlaubt und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, vor der GPS-Ortung eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und sicherzustellen, dass die Ortung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Zudem sollten die Datenschutzrichtlinien eingehalten und die Daten der überwachten Personen geschützt werden.
Insgesamt ist die GPS-Ortung ein nützliches Instrument, um Standorte zu bestimmen und Sicherheit zu gewährleisten, jedoch sollte sie stets mit Bedacht und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben eingesetzt werden. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Privatsphäre und die persönlichen Rechte der betroffenen Personen geschützt werden.
Einsatz von GPS Sendern zur heimlichen Ortung von Zielpersonen ist strafbar!
Die Ortung einer Person mit Hilfe von GPS-Geräten, bzw. das Erstellen eines Bewegungsprofils, ist ohne deren Wissen strafbar.
Der BGH hat entschieden, dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels GPS-Tracking grundsätzlich strafbar ist und sich in jedem Fall die ausführende Detektei, als auch unter Umständen der jeweilige Auftraggeber (Anstiftung) strafbar machen.
Die Ortung mittels GPS Peilsender stellt somit für Privatpersonen eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach den §§28, Abs. 1 Nr. 2, 29, Abs. 1. Nr. 1 und §44, Abs. 2, Nr. 1 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als Täter, als auch der Auftraggeber als Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen.
Heimliche GPS Ortung ist eine Straftat!
Die heimliche GPS-Ortung von Personen ohne deren Einwilligung kann also strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. In Deutschland ist die heimliche Ortung von Personen durch GPS-Tracker oder ähnliche Überwachungsmaßnahmen daher grundsätzlich nicht erlaubt und wird als Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen.
Je nach Schwere des Verstoßes können verschiedene strafrechtliche Konsequenzen drohen. Im Falle einer heimlichen GPS-Ortung kann dies unter anderem als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB gewertet werden. Dabei kann der Betroffene Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Des Weiteren kann die unerlaubte Ortung als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrachtet werden, was ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unternehmen oder Privatpersonen, die Personen heimlich orten, können mit empfindlichen Geldstrafen oder Bußgeldern belegt werden.
In schwerwiegenden Fällen kann die heimliche GPS-Ortung sogar als Straftat gemäß § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder § 238 StGB (Nachstellung) eingestuft werden, was mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Es ist daher äußerst wichtig, vor der Nutzung von GPS-Ortungsgeräten sicherzustellen, dass die Ortung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften erfolgt und die Rechte und Privatsphäre der überwachten Personen respektiert werden. Im Zweifelsfall sollten betroffene Personen rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zu schützen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beispiele der Rechtslage
1. Fallbeispiel: Ein Arbeitgeber verwendet heimlich GPS-Tracker, um die Standorte seiner Mitarbeiter ohne deren Wissen zu überwachen. Dies verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter. Die betroffenen Personen könnten rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Arbeitgeber könnte zudem mit Bußgeldern nach dem BDSG belegt werden.
2. Fallbeispiel: Ein Ehepartner ortet heimlich den Standort seines Partners mittels GPS-Tracker, um dessen Bewegungen zu überwachen. Diese unerlaubte Ortung könnte als Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Partners betrachtet werden. Der betroffene Partner könnte rechtliche Schritte einleiten und Schmerzensgeldansprüche stellen. Der Täter könnte mit einer Geldstrafe gemäß dem BDSG oder sogar einer Freiheitsstrafe nach § 238 StGB (Nachstellung) konfrontiert werden.
3. Fallbeispiel: Ein Detektiv verwendet GPS-Ortungsgeräte, um eine Person ohne deren Einwilligung zu überwachen. Diese heimliche Ortung könnte als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und als Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB betrachtet werden. Der Detektiv könnte mit rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen konfrontiert werden.
Diese Beispiele veranschaulichen, dass die heimliche Ortung von Personen mittels GPS-Trackern oder ähnlichen Geräten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann. Es ist daher entscheidend, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die Privatsphäre und Rechte der überwachten Personen zu respektieren, um strafrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.
GPS Überwachung – was ist erlaubt?
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zum Thema GPS-Ortung entschieden, dass
“…die heimliche Überwachung … mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist.“
Weiter führte der BGH aus, dass
“…eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich ist. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist”.
(Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 96/2013)
Was genau notwehrähnliche Situationen sind, hat der BGH nicht näher erläutert.
Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:
Frances Lentz, Marcus Lentz und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
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Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Viele Detekteien werben noch immer mit GPS Einsatz, obschon dieser in weiten Teilen rechtswidrig und verboten ist.
„Der Einsatz von GPS Trackern und die Auswertung des Bewegungsprofils der von unserer Detektei zu überwachenden Objekten, z.B. Fahrzeuge, sind nur am persönlichen Eigentum des Auftraggebers bzw. des Mieters gestattet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers stellt die Überwachung fremder Objekte durch GPS Tracker eine Straftat gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz dar.“
So, oder so ähnlich lauten die vollmundigen Werbesprüche. Die Wahrheit ist jedoch eine andere:
„Die Auswertung des Bewegungsprofils durch GPS Tracker ist natürlich auch dann strafbar, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs dies beauftragt und hierdurch den Fahrer, dem dieser Umstand nicht bekannt ist, überwachen lässt. Denn letztlich ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten strafbar, soweit der tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs hierüber nicht im Vorfeld informiert wurde.“, so ein namhafter deutscher Fachanwalt für Datenschutzrecht.
Als seriöse Detektei verzichten wir daher im sensiblen Privatbereich ausnahmslos auf die Vermietung und den Einsatz von GPS Trackern, da sowohl wir uns, als auch Sie als unser Mandant sich unter Umständen bei unberechtigtem Einsatz dieser Technik strafbar machen würden.
Wir nutzen zur Überwachung keine GPS Geräte oder bieten diese zur Vermietung an! Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen generell ab.
Wie unsere Detektive ohne GPS rechtskonforme Beobachtungen durchführen:
Statt mit GPS-Technologie führen unsere speziell geschulten, fest in unserer Detektei angestellten, ZAD geprüften Privatermittler (IHK) die Beobachtungen ohne die Hilfe von GPS-Sendern rechtskonform und rechtssicher aus.
Warum ein GPS-Sender niemals einen menschlichen Detektiv ersetzen kann, können Sie an einem realen Beispiel hier nachlesen.
Unsere über 30-jährige Erfahrung sorgt dafür, dass unsere Detektive auch ohne illegale GPS-Ortung perfekt, als Team aufeinander eingespielt, völlig unauffällig und unbemerkt observieren können und dabei geltende Gesetze und Normen einhalten.
Wir werden die Mandanten, die unserer Detektei das Vertrauen schenken, niemals der Repressalie einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften aussetzen. Das unterscheidet echte Profis vom Rest!
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Profis und machen Sie sich nicht durch unsaubere Beweisbeschaffung selbst angreifbar!
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Dr. Daniel T., München
Dr. Robert F., Basel
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)
Benutzen Detektive GPS Sender?
Echte Profis benötigen solche Spielzeuge nicht. Ein GPS Sender kann niemals eine Augen und Ohren eines Detektiv ersetzen; zumal nur der Standort eines Gegenstandes / Autos damit halbwegs zuverlässig geortet werden kann. Entfernt sich die Zielperson zu Fuß vom Auto, bzw. steigt als Beifahrer in ein anderes Auto um, hilft ein solcher Sender nicht. Ebenso funktionieren GPS Sender auch nicht, bei fehlender Netzabedeckung eines GSM Netzes (Handynetz), da diese Sender über das Handynetz ihre Position versenden. Ein GPS Sender ist also kein echtes Profigerät; zusätzlich ist der Einsatz in 99% aller Fälle eine schwere Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) für die u.U. auch der Mandant der Detektei rechtlich belangt werden kann!
Spüren Sie illegal verbaute GPS-Sender auf?
Natürlich. In unserer eigenen Werkstatt führen wir entsprechende Untersuchungen an PKW, Kleinbussen, LKW, Booten usw. durch. Wie das Aufspüren von GPS-Sendern funktioniert, erklären wir hier.
Expertenvorstellung: Shannon Schreuder
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema GPS-Überwachung und Ortung im Privatbereich? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.
Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK) und verfügt über eine jahrelange Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV und betreut unser QM-System federführend.
In ihrer Freizeit verbringt die Mutter eines Sohnes viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.
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