GPS-Überwachung und Ortung im Privatbereich

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Bild: GPS-Orter

Die Ortung einer Person mit Hilfe von GPS-Geräten, bzw. das Erstellen eines Bewegungsprofils, ist ohne deren Wissen strafbar.

Der BGH hat entschieden, dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels GPS-Tracking grundsätzlich strafbar ist und sich in jedem Fall die ausführende Detektei, als auch unter Umständen der jeweilige Auftraggeber (Anstiftung) strafbar machen.

Die Ortung mittels GPS Peilsender stellt somit für Privatpersonen eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach den §§28, Abs. 1 Nr. 2, 29, Abs. 1. Nr. 1 und §44, Abs. 2, Nr. 1 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als Täter, als auch der Auftraggeber als Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen.

GPS Überwachung – was ist erlaubt?

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zum Thema GPS-Ortung entschieden, dass

“…die heimliche Überwachung … mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist.“

 Weiter führte der BGH aus, dass

“…eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich ist. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist”. 
(Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 96/2013)

Was genau notwehrähnliche Situationen sind, hat der BGH nicht näher erläutert.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

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Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Viele Detekteien werben noch immer mit GPS Einsatz, obschon dieser in weiten Teilen rechtswidrig und verboten ist.

„Der Einsatz von GPS Trackern und die Auswertung des Bewegungsprofils der von unserer Detektei zu überwachenden Objekten, z.B. Fahrzeuge, sind nur am persönlichen Eigentum des Auftraggebers bzw. des Mieters gestattet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers stellt die Überwachung fremder Objekte durch GPS Tracker eine Straftat gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz dar.“

So, oder so ähnlich lauten die vollmundigen Werbesprüche. Die Wahrheit ist jedoch eine andere:

Die Auswertung des Bewegungsprofils durch GPS Tracker ist natürlich auch dann strafbar, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs dies beauftragt und hierdurch den Fahrer, dem dieser Umstand nicht bekannt ist, überwachen lässt. Denn letztlich ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten strafbar, soweit der tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs hierüber nicht im Vorfeld informiert wurde.“, so ein namhafter deutscher Fachanwalt für Datenschutzrecht.

Als seriöse Detektei verzichten wir daher im sensiblen Privatbereich ausnahmslos auf die Vermietung und den Einsatz von GPS Trackern, da sowohl wir uns, als auch Sie als unser Mandant sich unter Umständen bei unberechtigtem Einsatz dieser Technik strafbar machen würden.

Wir nutzen zur Überwachung keine GPS Geräte oder bieten diese zur Vermietung an! Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen generell ab. 

Wie unsere Detektive ohne GPS rechtskonforme Beobachtungen durchführen:

Statt mit GPS-Technologie führen unsere speziell geschulten, fest in unserer Detektei angestellten, ZAD geprüften Privatermittler (IHK) die Beobachtungen ohne die Hilfe von GPS-Sendern rechtskonform und rechtssicher aus.

Unsere über 20-jährige Erfahrung sorgt dafür, dass unsere Detektive auch ohne illegale GPS-Ortung perfekt, als Team aufeinander eingespielt, völlig unauffällig und unbemerkt observieren können und dabei geltende Gesetze und Normen einhalten.

Wir werden die Mandanten, die unserer Detektei das Vertrauen schenken, niemals der Repressalie einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften aussetzen. Das unterscheidet echte Profis vom Rest!

Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Profis und machen Sie sich nicht durch unsaubere Beweisbeschaffung selbst angreifbar!

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Privatdetektei-FAQ
Benutzen Detektive GP­S Sender?

Echte Profis benötigen solche Spielzeuge nicht. Ein GP­S Sender kann niemals eine Augen und Ohren eines Detektiv ersetzen; zumal nur der Standort eines Gegenstandes / Autos damit halbwegs zuverlässig geortet werden kann. Entfernt sich die Zielperson zu Fuß vom Auto, bzw. steigt als Beifahrer in ein anderes Auto um, hilft ein solcher Sender nicht. Ebenso funktionieren GP­S Sender auch nicht, bei fehlender Netzabedeckung eines GSM Netzes (Handynetz), da diese Sender über das Handynetz ihre Position versenden. Ein GP­S Sender ist also kein echtes Profigerät; zusätzlich ist der Einsatz in 99% aller Fälle eine schwere Straftat (keine Ordnungswidrigkeit) für die u.U. auch der Mandant der Detektei rechtlich belangt werden kann!

Spüren Sie illegal verbaute GP­S-Sender auf?

Natürlich. In unserer eigenen Werkstatt führen wir entsprechende Untersuchungen an PKW, Kleinbussen, LKW, Booten usw. durch. Wie das Aufspüren von GP­S-Sendern funktioniert, erklären wir hier.

Expertenvorstellung: Susanne Weyel

Susanne Weyel

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema GPS-Überwachung und Ortung im Privatbereich? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Die 26jährige Susanne Weyel ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.