Outsourcing | freie Mitarbeiter? Nicht bei uns!
Bei uns nur festangestellte ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) der Qualität zuliebe!
Berechnung aller Kosten erst ab Einsatzort unserer Detektive
TÜV zert. Qualität nach DIN ISO 9001:2015 und DIN SPEC 33452 ohne Subunternehmer!
Unternehmensbereiche, bzw. Tätigkeiten an externe Partner auszugliedern ist ein weit verbreitetes Phänomen unserer Zeit. Hauptsächlich geht es darum, Lohnnebenkosten zu sparen; immer billiger – fast immer zu Lasten der Qualität – anbieten zu können und die eigenen Gewinne damit zu maximieren.
Wenn jedoch die Hauptaufgabe, sprich das Kerngeschäft – also bei einer Detektei das Erbringen von Observationen (Beobachtungen) und Ermittlungen – an externe Partner ausgegliedert wird, ist die Detektei nichts anderes, als eine Auftragsvermittlung und erbringt selbst praktisch keine eigenen Leistungen.
Wir sind der Meinung, dass dies für das Detektiv / Detektei – Gewerbe nicht sinnvoll ist. Warum?
Ein gewisses Maß an Vertrauen ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern / Freelancern notwendig. Sie erhalten oftmals einen umfangreichen Einblick in das Unternehmen und auch in Abläufe und Details, die nicht nach außen getragen werden sollen. Eine Verschwiegenheitsklausel im Kooperationsvertrag schafft hier ein gewisses Maß an Sicherheit; ersetzt jedoch niemals eine rechtlich bindende Verschwiegenheitsverpflichtung wie diese zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt. Jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird dies bestätigen.
Auch in Punkto Haftung, sind Sie als Mandant einer Detektei mit Subunternehmern deutlich schlechter gestellt.
Denn: Sind die Arbeiten eines Subunternehmers mangelhaft und entsteht dadurch ein Schaden für den Mandanten, mit dem der Subunternehmer keinen direkten Vertrag hat, ist der Subunternehmer zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dies ergibt sich u.a. aus § 823 BGB. Jedoch haben Sie als Mandant der beauftragten Detektei weder die Personalien des Subunternehmers, noch einen Anspruch darauf, dass die Detektei Ihnen diese gibt. Geschweige denn verfügen die meisten Subunternehmer über die finanziellen Recourcen, oder eine Versicherung, um einen Schaden überhaupt zu ersetzen.
Bei festangestellten Detektiven, wie dies in unserer Detektei der Fall ist, haften hingegen immer wir für unsere Erfüllungsgehilfen, also unsere angestellten Detektive und Detektivinnen. Ein entscheidender Vorteil für Sie als Mandant unserer Detektei!
Freelancer / freie Mitarbeiter arbeiten am liebsten und auch am effizientesten nach ihrem eigenen System. Nach der Zusammenarbeit kann es deshalb zu Problemen kommen, wenn die abgelieferte Arbeit eine andere Struktur aufweist, als dies im Unternehmen des Auftraggebers üblich ist, oder weil der Freelancer / freie Mitarbeiter eine andere, oder keine Ausbildung in dem Bereich hat. Kurzfristige Lösungsansätze können zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise Nachteile aufweisen, die zunächst nicht bedacht wurden.
Warum keine Subunternehmer in unserer Detektei?
Diese Frage ist wirklich denkbar einfach zu beantworten: Wir beschäftigen ausschließlich zweijährig in Vollzeit ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) in exklusiver Festanstellung in Vollzeit aus Gründen der hohen Qualität, die in unserer Branche so praktisch einzigartig ist. Das ihr sensibles, vertrauliches Auftragsmandat an unsere Detektei ausschließlich von fest angestellten Detektiven bearbeitet wird, sichern wir IHnen auch vertraglich, schriftlich so zu. Subunternehmer (freie Detektive), sind ein bunt zusammengewürfelter Haufen von Nachunternehmern, die keinesfalls die Qualifikation haben müssen, wie die Detektei, die Sie eigentlich beauftragt haben. Hier gewinnt oftmals der billigste Nachunternehmer das Rennen. Die Qualität bleibt dabei häufig auf der Strecke.
Aufgefallene Observationen, verlorene Zielpersonen, lückenhafte Berichte, unbrauchbare Fotos sind so überdurchschnittlich häufig zu erwarten, da freie Detektive auch niemals so gut als Team aufeinander eingespielt sind, dass Sie sich wirklich (fast) blind vertrauen können. Genau dies ist aber für eine sensible Observation (Beobachtung), oder eine vertrauliche, komplexe Ermittlung unbedingt notwendig.
Selbst das Portal ‚freelancer.de‚ räumt ganz klar ein: Feste Mitarbeiter denken hier oftmals nachhaltiger und langfristiger
‚Freelancer arbeiten am liebsten und auch am effizientesten nach ihrem System. In der Zusammenarbeit kann es deshalb zu Problemen kommen, wenn die Arbeit eine andere Struktur aufweist, als dies im Unternehmen üblich ist. Kurzfristig sinnvolle Lösungsansätze können zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise Nachteile aufweisen, die zunächst nicht bedacht wurden. Feste Mitarbeiter denken hier oftmals nachhaltiger und langfristiger – unter anderem, weil sie auch einen tieferen Einblick in die Firmenstruktur besitzen.‘ heißt es zutreffenderweise dort.
Daher sollten feste Mitarbeiter, gerade in Vertrauenspositionen und im Kerngeschäft eines Unternehmens – bei einer Detektei also im Bereich der Wirtschafts- und Privatermittlungen, immer die ‚erste Wahl‘ sein. Ist eine Detektei nicht stark genug ausgelastet, um feste Mitarbeiter zu bezahlen, so stellt sich aus unserer Sicht generell die Frage nach deren Professionalität und Vertrauenswürdigkeit; schließlich ist das Detektivgewerbe vom Gesetzgeber als ‚Vertrauensgewerbe‘ eingestuft.
Die Vorteile einer Detektei die auf den Einsatz von freien Detektiven (Subunternehmern) nachweislich verzichtet den Vorzug zu geben, liegen auf der Hand; zumal die meisten Detekteien die auf Subunternehmer verzichten, nicht teurer sind, als die Marktbegleiter die dies nicht tun.
Nur festangestellte Detektive garantieren perfekt aufeinander eingespielte Teamarbeit!
Detekteien die auf Subunternehmer setzen, haben meist nicht genügend Auftragsmandate, um festangestellte Detektive mit den üblichen Lohnnebenkosten, Urlaubsansprüchen, Weihnachtsgeld etc. auszulasten und zu bezahlen. Nicht genügend Auftragsmandate bedeutet zwangsläufig aber auch weniger Erfahrung und damit weniger Übung und Kenntnisse und daraus resultierend weniger Professinoalität. Das sollte sich jeder Auftraggeber einer Detektei vor Augen führen!
Es gibt keine ‚einfachen‘ Beobachtungen!
Die verdeckte, lückenlose Überwachung von Zielpersonen ist mit Regelmäßigkeit ein komplexes Unterfangen. ‚Einfache‘ Beobachtungen gibt es nicht, da die Verhaltensweisen von Zielpersonen, oder unvorhergesehene Ereignisse im Verkehrsfluss während der Beobachtungsmaßnahme praktisch niemals korrekt vorhergesagt werden können und die zum Einsatz kommenden Detektive daher perfekt als Team aufeinander eingespielt sein müssen, um jederzeit angemessen, flexibel und professionell und unbemerkt reagieren zu können und dabei gleichzeitig die Zielperson und eventuelle Kontaktpersonen niemals aus den Augen zu verlieren.
Vergegenwärtig man sich sämtliche Abläufe einer Beobachtungsmaßnahme, wird auch für den Auftraggeber des Detektivbüros schnell klar, dass dies mit nur gelegentlich zusammen arbeitenden und für einen Auftrag ‚bunt zusammengewürfelten‘ Subunternehmern (freien Detektiven) kaum professionell funktionieren kann; zumal unterschiedliche Techniken (Funkteräte, Spiegelreflexkameras etc.) dies noch zusätzlich erschweren.
Moderne Dienstleistungsphilosophien erzeugen Qualität maximaler Effizienz mit ‚geprüfter, nachweisbarer Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ nach DIN SPEC 33452 schließen unqualifizierte Subunternehmer nicht ohne Grund aus und setzen sich am Markt mehr und mehr durch. Die Lentz Gruppe® geht schon seit 1995 mit dieser hohen Flexibilität in den Wettbewerb.
Die zum Einsatz kommenden Detektive setzen sich ausschließlich aus berufserfahrenen und zweijährig in Vollzeit zum ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ ausgebildeten in Festanstellung befindlichen Detektiven und Detektivinnen zusammen. Dieses hohe Maß an Ausbildung und damit an Fachwissen ist nahezu einzigartig unter den deutschen Detekteien und der Garant für ein Höchstmaß an Qualität, Effizienz und Mandantenzufriedenheit!
Behaupten können das zwar viele; zertifiziert nach DIN SPEC 33452 beweisen aber die allerwenigsten.
Subunternehmer in vielen Branchen üblich…
…aber wir finden: nicht empfehlenswert im Vertrauensgewerbe der Detektive!
„Mach das was du am besten kannst und überlasse den Rest jemand anderem“ mag vielleicht in Branchen und Berufen gelten, die sich mit 08/15 Tätigkeiten mit immer gleichen, wiederkehrenden Abläufen befassen, oder in denen Subunternehmer nur für ganz spezialisierte Aufgaben, jedoch nicht für die Kernaufgabe des Unternehmens, also für das laufende Tagesgeschäft, eingesetzt werden; jedoch niemals mit Tätigkeiten die höchste Diskretion, ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Firma (Detektei) und Kunde (Mandant) erfordern und die Zusammenarbeit perfekt als Team aufeinander eingespielter Mitarbeiter (Detektive) erfordern.
Denn nur festangestellte und tagtäglich als Team aufeinander eingespielte und zusammenarbeitende Detektive können wirklich perfekte Teamarbeit abliefern. Teamarbeit von der letztlich der Mandant der Detektei – also Sie – profitiert!
Verlorene Zielpersonen, aufgefallene Observationen, unbrauchbare Bild-, Videoberichte und lückenhafte schriftliche Berichte werden so effektiv vermieden!
Ihre Berater zum Thema Qualitätssicherung
Shannon Schreuder, Alina Rinker und ihr Detektiv-Team
(0800) 88 333 11
Rückrufservice
Video-Beratung
Allgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Privatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Das sagen unsere unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Maximilian Breuer, Düsseldorf
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
M. Grammig, 21337 Lüneburg
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Detektivgewerbe = Vertrauensgewerbe nach §38 Gewerbeordnung
Das Detektiv und Detektei – Gewerbe ist aus gutem Grund vom Gesetzgeber her als sog. ‚Vertrauensgewerbe‘ nach §38 GeWO. (Gewerbeordnung) eingestuft.
Vertrauen können Sie als Mandant einer Detektei aber nur in die Detektei haben, die Sie auch beauftragt haben, wenn deren Auftreten, die Ausbildung deren festangestellter Detektive und deren Seriosität Sie als anfragenden Mandanten überzeugt hat.
Wenn diese Detektei ihre sensiblen Daten aber an externe Personen (Subunternehmer) weitergibt, die u.U. eine wesentlich schlechtere, oder häufig gar keine detektivische Ausbildung absolviert haben, finden wir das - gelinde gesagt - bedenklich. Hier wird das Vertrauen der Kunden (Mandanten) der Detektei durch ein Hintertürchen ganz klar missbraucht, in dem Dritte (die Subunternehmer) mit dem Kerngeschäft, dem Erbringen der Wirtschafts- und Privatermittlungen, beauftragt werden, weil die Detektei, die der Kunde (Mandant) ausgesucht hat, gar nicht selbst in der Lage ist diese beauftragte Leistung überhaupt allein zu erbringen.
Diskretion + absolute Vertraulichkeit durch festangestellte Privatdetektive
Sie kommen nicht mit irgendeinem beliebigen Anliegen zu uns, sondern meist mit einem Problem und in einer Situation die höchste Diskretion und Vertraulichkeit voraussetzt, um ihre eigene Reputation zu schützen und um erfolgreich für Sie sein zu können.
Diese Diskretion und Vertraulichkeit schließen jedoch die Weitergabe sensibler auftragsbezogener Informationen an externe Partner – also an Subunternehmer – schlicht aus!
Daher garantieren wir Ihnen schriftlich vertraglich, dass wir ausschließlich festangestellte und als ZAD geprüfte Privatermittler (IHK) zweijährig in Vollzeit ausgebildete Detektive mit ihrem sensiblen Anliegen betrauen und keine billigen externen Kräfte (Subunternehmer / freie Detektive) einsetzen. Dies überlassen wir lieber unseren Marktbegleitern...
Kompromisslose Qualität + Diskretion ohne Subunternehmer!
Insoweit garantieren wir Ihnen, dass wir bei jedem realisierten Auftragsmandat
- ausschließlich fest angestellte Detektive / Detektivinnen, Schriftgutachter und Abhörschutztechniker einsetzen;
- ausschließlich nur Detektive mit der zweijährigen Vollzeitausbildung zum ‚ZAD geprüften Privatermittler – IHK‘ in Festanstellung beschäftigen;
- sämtliche Berichte, Fotos + ggf. Videos von unseren festangestellten Justiziaren vorab kostenfrei auf deren rechtliche Verwertbarkeit geprüft werden;
- ihre Daten und die Daten ihres Auftragsmandats unser Unternehmen niemals und unter keinen Umständen verlassen und wir daher auch nicht mit ‚externe Partner‘ (Subunternehmern) kooperieren;
- wir ausschließlich nach den Standards der DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ arbeiten, d.h. keine Detektive mit Vorstrafen, Überschuldung o.ä. beschäftigen.
Das sollte zwar in einem Vertrauensgewerbe normaler Standard sein; ist aber leider nur bei den wenigsten Detekteien und Detektiven in Deutschland der Fall.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Gern beantworten wir ihre Fragen zu diesem Thema:
Sprechen Sie uns während unserer Bürozeiten, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr gern gebührenfrei an unter (0800) 88 333 11, oder zum Ortstarif in unserer Hauptzentrale unserer Detektei in Frankfurt (069) 257 866 30.
Expertenvorstellung: Marcus R. Lentz
Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Outsourcing | freie Mitarbeiter?? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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