Philosophie unserer Detektei? Wer wir sind. Wofür wir stehen.

Philosophie unserer Detektei? Wer wir sind. Wofür wir stehen.

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Wofür wir stehen!

Wir haben in unserer Detektei Grundsätze und Wertevorstellungen ethabliert, deren Einhaltung unser interner Qualitätsmanagementbeauftragter überwacht.

Diese zehn Grundsätze sind für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Lentz Gruppe® bindend und Bestandteil unserer Arbeitsverträge. Verstöße gegen diese Richtlinien durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen werden konsequent sanktioniert.

  1. Wir verpflichten uns, jedes Auftragsmandat angemessen und mit größtmöglicher Professionalität, Fachwissen und Objektivität unter Ausschöpfung aller im ethischen und rechtlichen Rahmen zur Verfügung stehenden Mittel durchzuführen.

  2. Wir verpflichten uns, das Vertrauensverhältnis zu Mandanten mit der Zuverlässigkeit und Umsicht eines ordentlichen Kaufmannes zu gewährleisten.

  3. Wir verpflichten uns, das berechtigte, schutzwürdige Interesse jedes Mandanten mit der höchstmöglichen Sorgfalt zu prüfen und offenkundig rechtswidrige Mandate abzulehnen, bzw. ein laufendes Mandat zu beenden, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommt.

  4. Wir respektieren die Rechte unserer Mandaten und gewährleisten korrekte Berichtslegung, sowie absolute Verschwiegenheit, sofern nicht rechtliche Bestimmungen entgegenstehen.

  5. Wir verpflichten uns, uns im Mandantengespräch, Marketing und in der Öffentlichkeitsarbeit von Offenheit, Sachlichkeit, Ehrlichkeit und Wahrheit leiten zu lassen; bei Stellungnahmen in Medien über unseren Berufsstand sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen und uns nicht über Dritte zu äußern.

  6. Wir erfüllen unsere Auftragsmandate innerhalb der gesetzlichen Normen und werden einen Gesetzesbruch durch Erfüllungsgehilfen, oder Lieferanten weder verlangen noch gestatten.

  7. Wir verhalten uns Kollegial in unserem Berufsverband, dem Bund internationaler Detektive e.V.. Dies bedeutet für uns Unterstützung und Hilfeleistung untereinander, sachlicher Umgang miteinander und konstruktive Gesprächskultur.

  8. Wir erfüllen die Zusammenarbeit mit Berufskollegen im In- und Ausland unter denselben Prämissen wie mit jedem anderen Mandanten.

  9. Wir haben alle Verhaltensweisen auf echte Nachhaltigkeit ausgelegt und bedacht. Denn nur Unternehmen die wirklich nachhaltig arbeiten, werden künftig am Markt überdauern.

  10. Wir dulden innerhalb unseres Teams keinerlei Benachteiligungen einzelner Mitglieder aufgrund ihrer politischen, religiösen, oder sexuellen Ausrichtung, oder ethnischen Herkunft und halten uns an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.