Nachbarschaftsrecht und Nachbarschaftsstreit

Nachbarschaftsrecht und Nachbarschaftsstreit

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Nachbarschaftsstreitereien sind häufig der Beginn umfangreicher Sachbeschädigungen

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.‚ So ließ Friedrich Schiller schon seinen Wilhelm Tell zitieren. Recht hatte der gute Mann. Vielleicht hat er sogar selbst derartige Streitigkeiten erlebt?!?

Fast jeder Mensch sehnt sich nach Frieden in seinem Leben und befolgt ungeschriebene Regeln für das friedliche Miteinander. Es gibt aber auch Zeitgenossen, für die Nachbarschaftsstreit genau das Sahnehäubchen des Lebens zu sein scheinen. Sie fühlen sich erst richtig wohl, wenn der Streit zwischen Nachbarn eskaliert. Dabei werden zum Beispiel die Grenzbepflanzung, Lärmbelästigung, Diebstahl, angeblich falsches Parken, oder die vermeintliche Nichteinhaltung von Grundstücksgrenzen oft zum Anlass für nachbarliche Auseinandersetzungen und Nervenkriege. Das war schon zu Friedrich von Schillers Zeiten nicht anders als heute.

Thema Nachbarschaftsstreit

Die häufigsten Gründe für Streit zwischen Nachbarn sind:

  • laute Musik und TV-Geräusche zu unchristlichen Zeiten
  • Lärm aus der Wohnung oder dem Haus nebenan
  • Unstimmigkeiten bei gemeinschaftlichen Aufgaben zwischen Mietern und Vermieter (z.B. Treppenhaus säubern)
  • zugeparkte oder vollgestellte Wege zum eigenen Haus bzw. zur Wohnung
  • überhängende Äste vom Nachbargrundstück
  • zu hohe Hecken im Garten
  • störende Gerüche oder Verschmutzungen aller Art

All diese Themen bieten reichlich Zündstoff für Ärger mit den Nachbarn und laute Gespräche am Zaun. Nicht selten kommt es auch zu aktiven Beschädigungen, wie z.B.

  • Sachbeschädigungen des eigenen Autos durch Nachbarn
  • Sachbeschädigungen des eigenen Hauses durch Nachbarn
  • Illegale Müllentsorgung auf ihrem Grundstück durch den Nachbar
  • Auslegen von Giftköder in ihrem Garten / an ihrem Grundstück durch Nachbarn
  • u.v.a. mehr

Doch nicht nur materielle Schäden beeinflussen das Leben. Die Folgen eines Nachbarschaftsstreits können auch zu ernstzunehmenden psychischen Beeinträchtigungen bei dem Geschädigten führen. Die Sache ist also ernst zu nehmen.

Unsere Detektei ist seit 1995 häufig zur Aufklärung und Beweissicherung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten | Lärmbelästigung rund um das Thema Nachbarschaftsrecht im Einsatz.  Die Gründe, die schlussendlich zu Übergriffen auf das Eigentum des Geschädigten führen, sind meist so lächerlich, dass sich eine Aufzählung an dieser Stelle verbietet. Aber wenn die Emotionen ersteinmal hochgekocht sind, geht es irgendwann gar nicht mehr um die ursächlichen Gründe, sondern nur noch darum, das der Täter den eigenen Willen durchsetzen will.

Die Sache ist also ernst zu nehmen.

Das Problem ist häufig auch die Schuldzuweisung, die Rechthaberei, die gefühlte Benachteiligung oder Übervorteilung im nachbarschaftlichen Dramenzirkus. Dabei dienen die äußeren Umstände von Nachbarschaftsstreit / Nachbarstreit, Lärmbelästigung und Streitgesprächen oftmals nur als äußere Werkzeuge für die innere Ausrichtung, die Friede, Eintracht, gar eine gemeinsame Fröhlichkeit offenbar nicht erträgt. So kann auch der Gutmütigste in einen Hinterhalt gelockt werden. Er kann ihm mit der Zeit so schwer zu schaffen machen, dass er gezwungen wird, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, weil es vielleicht mittlerweile unerträglich geworden ist.

Doch was tun? Videoüberwachung? Lärmprotokoll?

Eine verdeckte Videoüberwachung bei Sachbeschädigung ist nämlich in fast allen Fällen unzulässig und die Aufzeichnungen würden dem ‚Beweisverwertungsverbot‘ unterliegen. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn besteht, wenn eine Videoüberwachung mittels Videokamera tatsächlich stattgefunden hat oder diese zumindest zu befürchten ist (Urteil v. 18.10.2016, Az. 35 O 200/14).

Ähnlich verhält es sich mit einem Lärmprotokoll bei nächtlicher Ruhestörung durch Nachbarn. Sie können noch so akribisch alles notieren. Wenn Sie ihr Lärmprotokoll ohne ’neutrale und unbefangene‘ Zeugen geführt haben und die Gegenseite schlicht die Wahrheit ihres Lärmprotokolles bestreitet, nützt Ihnen das rein gar nichts. Zumal ihre Angaben in dem Lärmprotokoll nur ihre subjektive Wahrnehmung; aber keinesfalls die objektive, d.h. tatsächliche Lautstärke wiederspiegeln. Maßgebend ist nämlich das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, nicht aber die subjektive Empfindlichkeit oder gar Überempfindlichkeit eines einzelnen Mieters. So entschied schon der BGH in seiner als ‚Froschteichentscheidung‘ bekannt gewordenen Entscheidung. Maßgebend ist immer das tatsächliche Ausmaß der Lärmbeeinträchtigung an. Orientierungshilfe bieten die DIN-Vorschrift 4109 oder die VDI-Richtlinie 2058 oder die TA-Lärm, der unsere Detektive mit ihren geeichten Schallpegelmessern bei den Messungen folgen.

Von Lärmbelästigung ist allgemein ab einer Lautstärke von über 55 Dezibel (am Tag) bzw. über 40 Dezibel (in der Nacht) zu sprechen. Auch wiederkehrende, lautstarke Rücksichtlosigkeit in den Mittags- und Nacht-Ruhezeiten (13– 15 Uhr und 20–7 Uhr) können als nicht hinzunehmende Lärmbelästigung betrachtet werden.

Die rechtliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Absatz 1 des Paragraphen 1004 BGB schützt den Eigentümer davor, dass ein Dritter ihn in seinem Recht an einer Sache beeinträchtigt oder schadet. In der Praxis findet das Gesetz meist bei Streitfragen um Grundstücke Verwendung. Wertminderungen des eigenen Grundstücks durch Einflüsse vom Nachbarschaftsgrundstück werden dabei als ‚Entziehung des Eigentums‘ behandelt. Solche Wertminderungen geschehen beispielsweise durch Geruchs- oder Lärmbelästigungen, die vom Nachbargrundstück ausgehen. Aber auch Schatten, die das bebaute Grundstück des Nachbarn wirft oder die von hohen Bäumen und Hecken ausgehen, können unter Umständen als Wertminderung verstanden werden. 

Detektive bieten Hilfe – sind neutrale Zeugen beim Streit unter Nachbarn!

Da der Geschädigte allein, eine solche durch Nachbarschaftsstreit verursachte Sachbeschädigung kaum beweisen kann, bieten wir mit den Privatdetektiven unserer Detektei bei Nachbarschaftsstreit adequate und rechtskonforme Hilfe, individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall, schon seit 1995 an. So kommen bei Lärmbelästigung zum Beispiel unsere geeichten Schallpegelmesser der Klasse 1 nach DIN EN 60651 zum Einsatz. Diese Geräte sind kalibriert und geeicht, so dass deren Messwerte zusammen mit den zeugenschaftlichen Aussagen der Detektive unserer Detektei vor Gericht anerkannt werden. 

Aber auch ansonsten kommen bei Nachbarschaftsstreit, Lärmbelästigung und Nachbarschaftsrecht in dieser sensibelen Problematik erfahrene Privatdetektive unserer Detektei zum Einsatz, die darauf spezialisiert sind, rechtsverwertbare Beweise zu erarbeiten, zu sichern und Sie und ihre Anwälte insoweit bestmöglich zu unterstützen, damit Sie vor Gericht die Wahrheit beweisen und den Täter zur Verantwortung ziehen können.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
KundenstimmeMit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Problembeispiel

Problembeispiel

Ihr Garten, Ihre Hauswand, Ihr PKW o.ä. wird - evtl. während der Nachtstunden - durch unbekannte Person(en) beschädigt. Auf ihrem Grundstück wird während der Nachtstunden Müll entsorgt, bzw. ihre Grenzbepflanzung wird vergiftet.

Sie werden durch Lärm und vermeidbare Geräuschentwicklungen während der Abend-/ Nachtstunden durch ihre Nachbarn belästigt und können die Lärmquelle unter Umständen nicht absolut zweifelsfrei lokalisieren?

Sie haben einen Nachbarn in Verdacht, aber keinen sicheren Beweis.

Unser Vorschlag

Wir besprechen gemeinsam die Voraussetzungen für eine zeitweise Observation Ihres eigenen Grundstückes / Ihres parkenden Pkws und führen die Observation dann zur Aufdeckung und zum Beweis der Sachbeschädigung durch. Sobald die Täter in Erscheinung treten, werden diese durch unsere verdeckt postierten Detektive erkannt und während ihrer Tat durch verdeckte Fotografie / Videoaufzeichnung dokumentiert. Anschließend informieren wir entweder - je nach ihrem Wunsch - sofort die örtliche Polizei oder überlassen die weitere Vorgehensweise Ihnen. Sie erhalten in jedem Fall einen Bericht incl. der Bilddokumente zur freien Verwendung.

Bei Lärmbelästigung kommen unsere Detektive mit entsprechend geeichten Messgeräten zu Ihnen und führen - paralell zu einem Lärmprotokoll - die entsprechenden Messungen durch und stehen Ihnen im Nachgang auch als neutrale, professionelle Zeugen mit den unumstößlichen Messprotokollen vor Gericht zur Verfügung.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Privatdetektei-FAQ
Welche Detektei analysiert Drohbriefe?

Unsere forensischen Schriftsachverständigen und unsere graphologischen Schriftsachverständigen analysieren Droh- und Schmähbriefe akribisch auf wissenschaftlicher Basis und können so helfen, den Täter zu überführen.

Welche Detektei hilft bei Nachbarschaftsstreitigkeiten?

Unsere Detektei ist sowohl mit Ermittlungen, Beobachtungen (Observationen) als auch mit universitär zertifizierten Mediatoren zur Streitbeilegung und Sachverhaltsklärung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten seit 1995 im Einsatz.

Welche Detektei hilft bei Nachstellungen?

Der Bereich der Nachstellung i.S.d. §238 StGB., also im Volksmund ‚Stalking‘ genannt, wird von uns regelmäßig betreut. Spezialisierte Privatdetektiv – Teams unserer Detektei helfen unseren Mandanten Nachstellung gerichtsverwertbar nachzuweisen und den / die Täter so zu überführen, dass diese auch meist für unsere Kosten nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ aufkommen müssen.

Welche Detektei hilft bei Stalking?

Der Bereich des Stalking i.S.d. §238 StGB., also juristisch korrekt ‚Nachstellung‘ genannt, wird von uns regelmäßig betreut. Spezialisierte Privatdetektiv – Teams unserer Detektei helfen unseren Mandanten Stalking gerichtsverwertbar nachzuweisen und den / die Stalker so zu überführen, dass diese auch meist für unsere Kosten nach §91 ZPO. als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘ aufkommen müssen. Wir helfen Ihnen!

Wer ermittelt bei Nachbarschaftsstreit?

Nachbarschaftsstreit ist eine unschöne Sache und kommt doch immer wieder vor. Niemand kann in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Unsere Detektei ermittelt zuverlässig und seriös, sodass Sie sich letztendlich in Ihren eigenen vier Wänden wieder wohlfühlen können!

Expertenvorstellung: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Nachbarschaftsrecht und Nachbarschaftsstreit? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.