Glossar: DNA | DNA Analyse

DNA | DNA Analyse

DNA oder auch DesoxyriboNukleinSäure (deutsch) bzw. DesoxyriboNukleinAcid (international) ist der Träger der genetischen Erbinformation. Der Informationsgehalt der DNA ist in allen Körperzellen eines Individuums identisch und wird auch als genetischer Fingerabdruck bezeichnet.

Die DNA jedes Lebewesens ist zu 100% eindeutig und kann nicht manipuliert werden. DNA Tests werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt: 

  • In der Lebensmittelindustrie – um Genmanipulation auszuschließen
  • In der Medizin – um Krankheiten zu erkennen und zu erforschen
  • Im Privaten Bereich – um Vaterschaftsklagen abzuwenden oder  Erbschaftsansprüche nachzuweisen
  • Im Kriminologischen Bereich – um Täter zu identifizieren und Unschuldige zu entlasten

Um einen DNA Test durchführen zu können reicht eine Hautschuppe, eine Speichelspur oder ein Haar. Im Labor wird die DNA mittels Chemikalien geteilt um die Abschnitte ohne Erbinformationen freizulegen. Sie werden der Länge nach sortiert und fotografiert. So entsteht das DNA Muster. 

Detektivarbeit und DNA Analysen:


In der Regel wird ein Detektiv engagiert, um die Testperson für die DNA Analysen ausfindig zu machen. So kann zum Beispiel im Falle einer Erbschaft eine Detektei den im Testament berücksichtigen Bruder auffinden. Der Nachweis durch die DNA Analyse kann im Bedarfsfall seine Identität zu 100 % bestätigen.

DNA Analysen im privaten Bereich:


Viele Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, die Vaterschaft mittels DNA Analysen zu belegen. Beim Vaterschaftstest wird das DNA Muster mit dem der Kinder oder des Kindes abgeglichen. Laut Schätzungen sind 7 – 10% der Kinder Kuckuckskinder. Im Zweifel kann ein DNA Test weiterhelfen. Durch den DNA Test kann die Vaterschaft bis zu 99,9999% bestätigt werden und zu 100 Prozent ausgeschlossen werden.

Auch bei Erbschaftsangelegenheiten, bzw. bei der Identifikation von Verwandten und Dopingkontrollen kommen DNA Tests zum Einsatz. Wenn sie für sich persönlich Gewissheit wollen ist eine DNA Probe jederzeit möglich. Doch im Falle einer Gerichtsverhandlung setzen die aktuellen gesetzlichen Bedingungen eine Zustimmung der Testperson voraus, um die Ergebnisse der DNA Analysen vor Gericht verwerten zu können. Das DNA-Identifikationsgesetz regelt klar die Vorgaben.

DNA Test durch ein freies wirtschaftliches Institut, was muss beachtet werden um die Ergebnisse vor Gericht als Beweismittel einsetzen zu können?


Als Privatperson haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen DNA Test erstellen zu lassen. Damit die Ergebnisse für den Fall einer Vaterschaftsanerkennung oder einer Erbschaftsfrage vor Gericht akzeptiert werden sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Alle teilnehmenden Probanden müssen der DNA Analyse schriftlich zustimmen. Minderjährige Kinder vertritt der Sorgeberechtigte durch seine Unterschrift.
  • Die Speichel- oder Blutproben für den DNA Test müssen unter Dokumentation von einer neutralen & fachkundigen Person, wie dem Hausarzt, entnommen werden. 
  • Die Proben muss der Entnehmer an das DNA Analyseunternehmen versenden um die Beweiskette nicht zu unterbrechen und Manipulationen auszuschließen.
  • Jeder Richter hat Beweismittelfreiheit. Er kann jederzeit ein Gegengutachten beim Institut seiner Wahl einfordern.

DNA Analyse in der Polizeiarbeit:


In der Kriminalistik liegen DNA Spuren vom Tatort vor. Verdächtigen Personen wird mittels Wattestäbchen über die Mundschleimhaut eine Probe entnommen. Das DNA Muster des Verdächtigten wird erstellt und abgeglichen. Bei Übereinstimmung der DNA mit den DNA Spuren ist der Täter zweifellos identifiziert. Lediglich ein eineiiger Zwilling könnte noch in Frage kommen. Nur er besitzt das absolut identische Erbgut. 

1998 wurde vom BKA eine DNA Analysedatei eingerichtet. Mit Hilfe der gespeicherten DNA Daten konnten bereits mehr als. 1.350 Tötungsdelikte, mehr als 2.360 Sexualstraftaten, 8.200 Raub- und Erpressungsfälle und 94.000 Diebstähle aufgedeckt werden. Verbrechen, die Jahrzehnte zurückliegen können durch den Abgleich der gesicherten Spuren mit den DNA Daten geklärt werden. 

Wie erfolgt der Abgleich der Täter DNA mit der Spuren DNA?

Das DNA Identifizierungsmuster, welches aus Spuren vom Tatort stammt, wird als Zahlencode gespeichert. Ebenfalls werden DNA Identifikationsmuster von verdächtigen Personen in der Datenbank hinterlegt. Voraussetzung, um die DNA Daten einer Person aufnehmen zu können sind die persönliche Einwilligung oder ein richterlicher Beschluss. 

Stand März 2013 sind mehr als 782.000 Personen als DNA Identifizierungsmuster und über 226.000 Spurendatensätze in der DNA Datei hinterlegt. Monatlich kommen ca. 9.000 neue DNA Daten hinzu. Die Aufklärungsquote durch DNA Spuren liegt bei 34%. Doch nicht nur Schuldige werden durch die DNA Daten schneller gefunden. Auch die Unschuld kann eindeutig bewiesen werden. 

Heimliche DNA Tests zum Beweis / Ausschluss einer Vaterschaft?

Mit einem heimlich durchgeführten Vaterschaftstest kann die Vaterschaft für ein vermeintliches Kuckuckskind nicht angefochten werden. Weigert sich das Kind, einen gerichtlich angeordneten DNA-Test bei sich durchführen zu lassen, ist dies ebenfalls noch kein Grund, die Vaterschaft anzuzweifeln, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem rechtskräftigen Urteil. (Az. 28475/14)

Vor Gericht war ein polnischer Vater gezogen, der sich 2005 von seiner Ehefrau scheiden ließ. Ab 2010 äußerte der Mann gegenüber seinem damals 13-Jährigen, vermeintlichen Sohn immer wieder den Verdacht, dass dieser ein Kuckuckskind sei. Der Sohn zeigte sich enttäuscht und brach den Kontakt ab.

Zwischenzeitlich hatte der Vater sich heimlich eine DNA Probe seines Sohnes besorgt und mit dieser und seinem eigenen Speichel einen heimlichen Vaterschaftstest durchführen lassen. Nach seinen Angaben war er danach nicht der leibliche Vater.

Der Vater wollte seine Vaterschaft anfechten. Das zuständige polnische Gericht lehnte es jedoch ab, den privaten Vaterschaftstest als Beweismittel zuzulassen. Allerdings ordnete es einen offiziellen DNA-Test an, dem Mutter und Kind aber nicht zustimmten.

Ein Psychologe stellte fest, dass das Kind aus freiem Willen nicht den Test machen wollte. Der Sohn habe wegen der Vaterschaftsanfechtung Angst um seine Zukunft und Identität.

Die Vaterschaft konnte nicht angefochten werden.

Heimliche DNA Tests strafbar?

Seit 2011 gilt das Gendiagnostikgesetz, das jedem Menschen ein „Recht auf Nichtwissen“ zubilligt – und darunter fällt auch das Wissen über die eigene Abstammung. In §17, Abs. 3 dieses Gesetzes ist klar geregelt, dass DNA Tests nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller Betroffener durchgeführt werden dürfen. Ein Vaterschaftstest kann also nur durchgeführt werden, wenn das Kind volljährig ist und selber zustimmt oder der sorgeberechtigte Elternteil (bei mehreren Sorgeberechtigten Elternteile müssen alle zustimmen!) einer Untersuchung des minderjährigen Kindes zustimmt. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, und das Bußgeld ist hoch: Bis zu 5.000 Euro kann ein heimlicher Vaterschaftstest kosten und gerichtlich ist er nicht anerkannt!

Ausführliche Informationen zur DNA Analyse durch das Bundeskriminalamt erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern:  https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/sicherheit-node.html



Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

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Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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