Glossar: Schriftgutachten

Schriftgutachten

Forensische Schriftgutachten

Schriftgutachten werden von ausgebildeten Schriftsachverständigen (Forensische Schriftsachverständige) erstellt. In einem solchen Gutachten können – sofern Vergleichsproben vorliegen – zum Beispiel die Schreiber von anonymen Droh- und Schmähbriefen überführt werden, es können Fälschungen an Testamenten aufgedeckt werden, oder es kann festgestellt werden ob Unterschriften in vorhandene Dokumente nachträglich hineinkopiert wurden, Signaturen unter Kunstwerken echt sind, oder dem Schreiber bei einer Unterschrift die Hand geführt wurde.

Je nach Qualität der vorliegenden Probe ist es auch möglich das Alter und die Verfassung des Schreibers (z.B. starker Medikamenten- oder Drogeneinfluss) während des Schreibens festzustellen.

Einsatzgebiete von Schriftgutachten

Überwiegend werden die Schriftsachverständigen der Detektei Lentz bei der Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen von Firmen / Behörden / Versicherungen beauftragt, oder von Privatpersonen um eine private Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, z.B. bei Fälschungen von Unterschriften im engeren Familienkreis etc. wenn zum Beispiel zunächst- ein Prozessrisiko abzuklären ist,- eine Strafanzeige (noch) vermieden werden soll,- lediglich private Interessen im Vordergrund stehen,- ein bestehender Anfangsverdacht zunächst abgeklärt werden soll.

Schriftgutachten in unterschiedlichen Arten

Der Schriftsachverständige unterscheidet hierbei zwischen

Graphologische Schriftgutachten


Graphologische Schriftgutachten dienen dazu, die Charaktereigenschaft einer Person zu bestimmen. Diese Gutachten werden häufig von Firmen eingesetzt, um die potentielle charakterliche Eignung eines Bewerbers für eine Vertrauensposition anhand seiner Handschrift zu verifizieren. Diese Gutachten sind nicht gerichtlich verwertbar!

Forensische Schriftgutachten

Forensische Schriftgutachten – wie von uns angeboten – dienen dazu, den Urheber einer Schrift zu ermitteln, oder auzuschließen. Diese Arten von Schriftgutachten sind gerichtlich als Beweismittel zugelassen.


Mehr zum Thema Schriftgutachten auf unserer Sonderseite.



Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDas Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
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Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.