Glossar: Schriftgutachten

Schriftgutachten

Forensische Schriftgutachten

Schriftgutachten werden von ausgebildeten Schriftsachverständigen (Forensische Schriftsachverständige) erstellt. In einem solchen Gutachten können – sofern Vergleichsproben vorliegen – zum Beispiel die Schreiber von anonymen Droh- und Schmähbriefen überführt werden, es können Fälschungen an Testamenten aufgedeckt werden, oder es kann festgestellt werden ob Unterschriften in vorhandene Dokumente nachträglich hineinkopiert wurden, Signaturen unter Kunstwerken echt sind, oder dem Schreiber bei einer Unterschrift die Hand geführt wurde.

Je nach Qualität der vorliegenden Probe ist es auch möglich das Alter und die Verfassung des Schreibers (z.B. starker Medikamenten- oder Drogeneinfluss) während des Schreibens festzustellen.

Einsatzgebiete von Schriftgutachten

Überwiegend werden die Schriftsachverständigen der Detektei Lentz bei der Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen von Firmen / Behörden / Versicherungen beauftragt, oder von Privatpersonen um eine private Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, z.B. bei Fälschungen von Unterschriften im engeren Familienkreis etc. wenn zum Beispiel zunächst- ein Prozessrisiko abzuklären ist,- eine Strafanzeige (noch) vermieden werden soll,- lediglich private Interessen im Vordergrund stehen,- ein bestehender Anfangsverdacht zunächst abgeklärt werden soll.

Schriftgutachten in unterschiedlichen Arten

Der Schriftsachverständige unterscheidet hierbei zwischen

Graphologische Schriftgutachten


Graphologische Schriftgutachten dienen dazu, die Charaktereigenschaft einer Person zu bestimmen. Diese Gutachten werden häufig von Firmen eingesetzt, um die potentielle charakterliche Eignung eines Bewerbers für eine Vertrauensposition anhand seiner Handschrift zu verifizieren. Diese Gutachten sind nicht gerichtlich verwertbar!

Forensische Schriftgutachten

Forensische Schriftgutachten – wie von uns angeboten – dienen dazu, den Urheber einer Schrift zu ermitteln, oder auzuschließen. Diese Arten von Schriftgutachten sind gerichtlich als Beweismittel zugelassen.


Mehr zum Thema Schriftgutachten auf unserer Sonderseite.



Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Kundenbewertungen für Detektei Lentz & Co. GmbH
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeDie Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
KundenstimmeEtwas Wartezeit. Sonst perfekt. Danke an meine immer für uns erreichbare Ansprech­partnerin Frau S., und das Team
Lieselotte M., Wien
Top Dienstleister 2023 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler – IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!