Glossar: Schriftgutachten
Forensische Schriftgutachten
Schriftgutachten werden von ausgebildeten Schriftsachverständigen (Forensische Schriftsachverständige) erstellt. In einem solchen Gutachten können – sofern Vergleichsproben vorliegen – zum Beispiel die Schreiber von anonymen Droh- und Schmähbriefen überführt werden, es können Fälschungen an Testamenten aufgedeckt werden, oder es kann festgestellt werden ob Unterschriften in vorhandene Dokumente nachträglich hineinkopiert wurden, Signaturen unter Kunstwerken echt sind, oder dem Schreiber bei einer Unterschrift die Hand geführt wurde.
Je nach Qualität der vorliegenden Probe ist es auch möglich das Alter und die Verfassung des Schreibers (z.B. starker Medikamenten- oder Drogeneinfluss) während des Schreibens festzustellen.
Einsatzgebiete von Schriftgutachten
Überwiegend werden die Schriftsachverständigen der Detektei Lentz bei der Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen von Firmen / Behörden / Versicherungen beauftragt, oder von Privatpersonen um eine private Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, z.B. bei Fälschungen von Unterschriften im engeren Familienkreis etc. wenn zum Beispiel zunächst- ein Prozessrisiko abzuklären ist,- eine Strafanzeige (noch) vermieden werden soll,- lediglich private Interessen im Vordergrund stehen,- ein bestehender Anfangsverdacht zunächst abgeklärt werden soll.
Schriftgutachten in unterschiedlichen Arten
Der Schriftsachverständige unterscheidet hierbei zwischen
Graphologische Schriftgutachten
Graphologische Schriftgutachten dienen dazu, die Charaktereigenschaft einer Person zu bestimmen. Diese Gutachten werden häufig von Firmen eingesetzt, um die potentielle charakterliche Eignung eines Bewerbers für eine Vertrauensposition anhand seiner Handschrift zu verifizieren. Diese Gutachten sind nicht gerichtlich verwertbar!
Forensische Schriftgutachten
Forensische Schriftgutachten – wie von uns angeboten – dienen dazu, den Urheber einer Schrift zu ermitteln, oder auzuschließen. Diese Arten von Schriftgutachten sind gerichtlich als Beweismittel zugelassen.
Mehr zum Thema Schriftgutachten auf unserer Sonderseite.
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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