Glossar: Wurfwanzen

Wurfwanzen

Was sind Wurfwanzen?


Wurfwanzen sind akustische Miniaturmikrophone, die im Freien zum Einsatz kommen. Die dunkelgrünen, bis schwarzen Wurfwanzen haben die Größe eines Cent Stücks und werden mit einem Zwickel zum Observationsort geschossen. Daher auch der Name Wurfwanze. Durch den Landeaufprall wird die akustische Aufzeichnung aktiviert. Das Miniaturmikrophone leitet per Funk die aufgezeichneten Gespräche an eine Empfängerstation weiter.

Wann werden Wurfwanzen verwendet?

Wurfwanzen werden eingesetzt, um akustische Überwachungen im Freien durchzuführen. Die kleine Bauart und die dezenten Farben der Wurfwanzen ermöglichen eine unbemerkte Observierung.

Wie funktionieren Wurfwanzen?

Wird die Wurfwanze geschleudert oder geworfen wird bei der Landung die Sendefunktion aktiviert und Gespräche im Umkreis von einigen Metern können abgehört werden. Deshalb ist es wichtig genau zu zielen. Die Abhörqualität des Gesprächs orientiert sich nach den Umgebungsbedingungen. In Abhängigkeit vom Geräuschpegel, von Nebengeräuschen usw. variiert die Qualität der Signale an die Empfängerstation. Die Wurfwanze sendet die Nachricht an einen Funkempfänger, über den mitgehört, wie auch aufgezeichnet werden kann.

Ist der Einsatz von Wurfwanzen legal?

In Deutschland dürfen Wurfwanzen – wenn überhaupt – nur von den Strafverfolgungsbehörden mit einem entsprechenden richterlichen Beschluss eingesetzt werden um einem begründeten Verdacht einer schweren, meist gewerbsmäßigen, oder staatsgefährdenden Straftat nachzugehen, sobald die Bedingungen laut §100f (Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum) erfüllt sind. Hier ist genau geregelt, wann und wie eine verdeckte akustische Ermittlung erfolgen darf ohne die Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Wurfwanzen ein ’no go‘ für Profis

Versierte Detektive kennen nicht nur die deutschen, sondern die international geltenden Rechte bezüglich dem Einsatz spezieller Überwachungstechnik, wie Wurfwanzen, und halten sich strikt an die geltenden Gesetze. Nur so ist sichergestellt, dass der Detektiv im Einsatz keine Straftat begeht und die durch die erlangten Beweise vor Gericht verwertbar wären.

Bei jeder Ermittlung gilt es die Persönlichkeitsrechte der überwachten Zielperson nicht zu beeinträchtigen. Die Detektei Lentz® achtet bei allen Einsätzen akkurat auf die Einhaltung der Gesetzesvorgaben.



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.