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Glossar: Dokumentenfälschung

Dokumentenfälschung

Was ist Dokumentenfälschung?

 

Dokumentenfälschung ist ein strafbares Verhalten, bei dem Schriftstücke vorsätzlich manipuliert oder gefälscht werden, um im rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontext zu täuschen. Darunter fällt nicht nur das eigenständige Anfertigen falscher Dokumente, sondern auch die nachträgliche Veränderung echter Unterlagen sowie die Nutzung solcher manipulierten Schriftstücke. Ziel ist dabei fast immer, Dritte zu täuschen oder sich selbst einen Vorteil zu verschaffen – etwa in Vertragsverhältnissen, bei Behörden oder in geschäftlichen Zusammenhängen.



 

 

 

In Deutschland fällt die Dokumentenfälschung unter den Tatbestand der Urkundenfälschung, geregelt in § 267 des Strafgesetzbuches (StGB). Eine Urkunde im rechtlichen Sinne ist jede schriftliche Erklärung, die dazu dient, rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen und die einem bestimmten Aussteller zugeordnet werden kann. Wer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verändert oder eine gefälschte verwendet, begeht demnach eine Straftat.


Strafmaß bei Dokumentenfälschung

Die Konsequenzen einer solchen Tat sind keineswegs gering. Schon bei „einfacher“ Dokumentenfälschung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder alternativ eine Geldstrafe. Das genaue Strafmaß richtet sich nach Schwere und Umständen der Tat sowie nach persönlichen Faktoren wie Einkommen und Vorstrafen des Täters.

In besonders schweren Fällen – zum Beispiel bei organisierter oder gewerbsmäßiger Fälschung, bei hohem verursachtem Schaden oder bei Missbrauch einer amtlichen Position – kann das Gericht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen. Die Bemessung einer Geldstrafe erfolgt anhand sogenannter Tagessätze: Das monatliche Nettoeinkommen wird durch 30 geteilt, was die Höhe eines Tagessatzes ergibt. Die Anzahl der Tagessätze kann zwischen 5 und 360 liegen.

Dokumentenfälschung ist kein Kavaliersdelikt – die strafrechtlichen Folgen können langfristige Auswirkungen auf Beruf, Ruf und Zukunft haben.

Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.

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Neben der kompetenten Vorab-Beratung, waren die vier Detektiv-Ermittler auch vor Gericht mit ihrer ruhigen und besonnenen Art den verbalen Attacken der Gegenseite immer einen Schritt voraus. Ich bin mehr als zufrieden und spreche ihr hiermit nochmals meinen Dank aus.
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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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