Eheähnliches Verhältnis in Berlin? Wir helfen seit 1995!

(Sonderseite eheähnliches Verhalten in Berlin ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)

Eheähnliches Verhältnis in Berlin? Wir helfen seit 1995!
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite eheähnliches Verhalten in Berlin? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.

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Beim Unterhaltsstreit übervorteilt

Nicht selten sind Streitereien um den Unterhalt nach einer Scheidung mit Tricksereien und falschen Angaben auf einer oder beiden Seiten verbunden.
Da wird zum Beispiel Einkommen verschwiegen oder der Ex-Partner stützt sich wahrheitswidrig auf Bedürftigkeit, um Unterhaltszahlungen zu erschleichen.
Hatte beispielsweise der Ex-Mann während der Ehe kein eigenes Einkommen und kann daher nach der Scheidung den bisherigen Lebensstandard nicht halten, wird häufig die Ex-Frau zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Geht der Ex-Mann nach der Trennung jedoch eine neue Beziehung ein, kann ein weiterer Unterhaltsbezug widerrechtlich sein – insbesondere wenn das getrennte Ehepaar noch nicht geschieden ist. Die Ex-Frau kann sich in so einem Fall auf unzumutbare Härte berufen, da die eheliche und nacheheliche Solidarität, auf welcher der Unterhaltsanspruch besteht, verletzt wurde. Ein enges Zusammenleben des Ex-Mannes mit seiner neuen Partnerin gilt es jedoch erst einmal zu beweisen.
In solchen Fällen stehen Ihnen die Ermittler unserer Berliner Detektei mit Rat und Tat zur Seite. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung wissen sie genau, worauf es bei Ermittlungen zu Unterhaltsfragen oder dem Vorliegen eines eheähnlichen Verhältnisses in Berlin ankommt.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeMitarbeiter­beobachtung wurde ohne Ein­schränkung zu unserer vollsten Zu­frieden­heit an vier Be­obachtungs­tagen durchgeführt. Aus der schriftlichen und der Bild­doku­men­tation wird deutlich, dass hier echte Profis tätig sind.
S. Mesner, Herne
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei in Sonderseite eheähnliches Verhalten in Berlin

News der Detektei Lentz

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

01. April 2024

Detektiv gesucht? Wie finde ich den Richtigen?

Diese Frage ist wahrlich nicht einfach zu beantworten. Aber wir wollen uns heute dieser Frage ausführlich widmen und Ihnen Entscheidungshilfen an die Hand geben, damit auch Sie den richtigen Partner finden, um ihre Probleme beweiskräftig zu klären.


 

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

01. April 2024

Privatermittler bei partnerschaftlicher Untreue als Beweisnothelfer

In einer Beziehung kann der Verdacht auf Untreue schwerwiegende Auswirkungen haben. Oftmals fehlt jedoch der konkrete Beweis, um die Vermutungen zu bestätigen oder zu widerlegen.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Berufung auf Unterhaltsausschluss nur mit eindeutigen Beweisen

Bild: eheaehnliches-Verhaeltnis-Berlin-ehewidriges-Verhalten-Berlin

Wenn der angeblich unterhaltsbedürftige Ex-Mann tatsächlich eine neue eheähnliche Beziehung führt, kann sich die Ex-Frau nach §§ 1361 Abs.3 und 1579 Nr. 2 BGB auf einen Unterhaltsausschluss berufen. Vor Gericht werden bestimmte Kriterien geprüft, die das Bestehen eines solchen Verhältnisses belegen. Die Ermittler der Detektei Lentz® untersuchen im Auftrag des Unterhaltsschuldners daher zunächst genau die Lebenssituation des Ex-Partners und überprüfen zum Beispiel, ob ein gemeinsamer Haushalt mit dem neuen Partner geführt wird. Doch auch wenn der Unterhaltsgläubiger und der neue Partner separate Wohnungen beibehalten, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt. Denn gelegentlich kommt es auch vor, dass getrennte Haushalte nur zum Schein geführt werden, um weiterhin Unterhalt vom Ex-Partner zu erschleichen. Bei separaten Haushalten liefert vor allem das Erscheinungsbild der Beziehung in der Öffentlichkeit wichtige Anhaltspunkte: Zeigen die beiden Partner ihre Zuneigung auch in der Öffentlichkeit, zum Beispiel durch Händchenhalten, oder gestalten sie ihre Freizeit zum überwiegenden Teil gemeinsam und machen gemeinsame Anschaffungen, deutet dies auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft hin. Ein weiteres wichtiges Kriterium für den Unterhaltsausschluss ist die Dauer der Beziehung. Beträgt diese mindestens zwei Jahre, kann von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgegangen werden, auch wenn sich das äußere Erscheinungsbild nicht geändert hat. Grund hierfür ist die Annahme, dass sich eine Beziehung durch Zeitablauf fortschreitend verfestigt.

Ob dies so ist, belegen die minutiösen schriftlichen Berichte, die rechtskonforme visuelle Beweissicherung und nicht zuletzt die Zeugenaussage der eingesetzten Ermittler vor dem Familiengericht.

Transparente Ermittlungsarbeit – lückenlos und gerichtsfest

Die professionellen Ermittler der doppelt TÜV-zertifizierten Detektei Lentz® sind mit der Rechtslage in Unterhaltsangelegenheiten aufgrund ihrer Ausbildung und der langjährigen Erfahrung selbstverständlich bestens vertraut. Sämtliche Ermittlungsschritte werden sorgfältig dokumentiert und in einem minutiösen Bericht festgehalten. Dadurch wird die Lebenssituation des Ex-Partners, die Dauer seiner neuen eheähnlichen Beziehung inklusive des Erscheinungsbilds des Paares in der Öffentlichkeit für unseren Mandanten und vor Gericht nachvollziehbar.

Wenn auch Sie der Meinung sind, unrechtmäßig Unterhalt zahlen zu müssen, informieren Sie sich unverbindlich über unser Angebot unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 88 333 11. Unsere freundlichen Mandantenberater stehen Ihnen hier montags – samstags jeweils 09-17 Uhr zur Verfügung.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.