Glossar: Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe e.V.
Was ist der Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe (BUDEG)?
Der Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbes (BUDEG) e.V., vormals Bund internationaler Detektive e.V. (BID) ist ein seriöser Berufsverband, der die Interessen der dort angeschlossenen Detekteien vertritt und seinerseits selbst Mitglied in der IKD, der internationalen Kommision der Detektiv-Verbände, ist. Der Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe e.V. ist aus dem Zusammenschluss des Bund internationaler Detektive e.V. und des Bundesverband Deutscher Detektive e.V. entstanden und wurde 1960 in Frankfurt am Main gegründet und verschmolz mit Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgericht Berlin Charlottenburg am 14. Februar 2023 zum Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe (BUDEG) e.V. und hat zur Zeit ca. 220 Mitglieder im In- und Ausland. Als wichtiger Berufsverband der Privatermittler in Deutschland hat sich der BID die Globalisierung, sowie die Qualitätssicherung zum Ziel gesetzt. Länderübergreifend sollen international orientierte Partner Ihre Kompetenz bündeln, um erfolgreich tätig zu sein. Der BUDEG stellt für seine Mitglieder eine Basis zum Erfahrungsaustausch, wie auch zur Vernetzung auf internationaler Ebene dar und führt Regelmäßig Versammlungen in Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommsion der Detektivverbände (IKD) durch, damit ein persönlicher Austausch internationaler Detektive möglich ist.
Die fortschreitende Globalisierung und das wirtschaftliche Wachstum auf europäischer, auf weltweiter Basis, sind für den BUDEG e.V. wegweisend um die Anforderungen an die private Ermittlungsbranche kontinuierlich anzupassen. Der BUDEG e.V. ist darauf ausgerichtet, die Weiterentwicklung des Berufsbilds der Privatermittler hinsichtlich Internationalität zu forcieren. Ebenso stellt die Verbandsmitgliedschaft ein Qualitätsmerkmal für Fachkompetenz dar, da vor der Mitgliedschaft ein Kompetenznachweis jedes neuen Mitglieds zu erbringen ist.
Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft beim Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe (BUDEG) e.V.?
Grundsätzlich gilt es das Image des Detektei –Gewerbes in der Öffentlichkeit zu verbessern. Die Mitglieder des BUDEG profitieren durch die Vereinszugehörigkeit vom Qualitätsstandard des BUDEG. Durch Aus- und Weiterbildung, wie Qualitätssicherung wird kontinuierlich an dem guten Ruf der Detektive und der Fachkompetenz der Detektive gearbeitet.
- Alle BUDEG Mitglieder akzeptieren die Berufsordnung für Detektive in Deutschland
- Der BUDEG ist Gesellschafter der ZAD (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe) und bringt sich aktiv in die Basis-Ausbildung für Detektive ein.
- Der Common Minimum Standard des IKD (internationale Kommission der Detektiv-Verbände) wird innerhalb des BUDEG umgesetzt und stellt ein weiteres Qualitätsmerkmal dar.
- Berufsbegleitende verbandsinterne Fortbildung anhand eines Workshop-Programms.
- Wissenstransfer & Netzwerk
- Mentoren innerhalb des BUDEG für Berufsstarter
Ziel des BUDEG ist es, durch die Gewinnung neuer Mitglieder auf internationaler Ebene das positive Image der Detektive weltweit auszubauen, die Fachkompetenz zu stärken und den Wissenstransfer international sicherzustellen.
Wer kann beim Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe (BUDEG) e.V. Mitglied werden?
Einen Antrag auf Mitgliedschaft beim BUDEG können alle natürliche Personen aus Deutschland und dem Ausland stellen, sofern Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter 24 Jahre, einwandfreies Führungszeugnis, sowie positiven Leumund
- ZAD-geprüfter Detektiv oder ZAD-geprüfter Privatermittler IHK
- Minimum 2 Jahre Erfahrung in der Ermittlungstätigkeit oder Nachweis einer vergleichbaren fachbezogenen Aktivität.
- Selbständig oder als Leitender Angestellter, wie Geschäftsführer / Prokurist einer Detektei tätig.
Die Verbandsmitglieder des BUDEG verpflichten sich durch die Mitgliedschaft die „Richtlinie zur Qualitätssicherung privater Ermittlungsdienstleister“ als selbstverpflichtende Maßnahmen umzusetzen. Die Sorgfalts-, Erledigungs- und Wahrheitspflicht, wie auch Standes – und Ethikregeln einzuhalten. Somit ist ein gutes und fachlich fundiertes Verhältnis zum Mandanten, wie Behörden und Gerichten hinsichtlich Leistung und Dokumentation sichergestellt. Gegenüber den Auftraggebern haben die Mitglieder des BUDEG die Anfragen sorgfältig zu prüfen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt. Rechts- und/oder Verfassungswidriges Verhalten ist zu unterlassen. Erkennt der Detektiv, dass er mit dem Auftrag überfordert ist, so hat er unverzüglich Fachkräfte zur Unterstützung hinzuzuziehen oder den Auftrag abzulehnen.
Somit stellt der Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe e.V. sicher, dass das international anerkannte Qualitätssiegel die Professionalität der Mitglieder belegt. Im BUDEG Mitgliedsverzeichnis sind alle Mitglieder nach Land, und innerhalb Deutschland nach Bundesland gelistet und online mit Adresse und Kontaktdaten hinterlegt.
Detaillierte Informationen zum Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe e.V. (BUDEG) entnehmen Sie bitte der Homepage des BUDEG: https://www.budeg.de/
Die Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG ist Mitglied im BUDEG e.V.
In Deutschland sind derzeit nur 30% der Detekteien Mitglied in einem Berufsverband. Wir sind, über die Mitgliedschaft beider Geschäftsführer, Mitglied im Bundesverband des Detektiv und Ermittlungsgewerbe e.V., vormals Bund Internationaler Detektive e.V.
Über die Autorin: Natalie Bote
Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.
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