Schriftgutachten werden von ausgebildeten Schriftsachverständigen (Graphologen) erstellt. In einem solchen Gutachten können sofern Vergleichsproben vorliegen zum Beispiel die Schreiber von anonymen Droh- und Schmähbriefen überführt werden, es können Fälschungen an Testamenten aufgedeckt werden, oder es kann festgestellt werden ob Unterschriften in vorhandene Dokumente nachträglich hineinkopiert wurden, Signaturen unter Kunstwerken echt sind, oder dem Schreiber bei einer Unterschrift die Hand geführt wurde.
Je nach Qualität der vorliegenden Probe ist es auch möglich das Alter und die Verfassung des Schreibers (z.B. starker Medikamenten- oder Drogeneinfluss) während des Schreibens festzustellen.
Überwiegend werden die Schriftsachverständigen der Detektei Lentz bei der Vorbereitung von gerichtlichen Auseinandersetzungen von Firmen / Behörden / Versicherungen beauftragt, oder von Privatpersonen um eine private Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, z.B. bei Fälschungen von Unterschriften im engeren Familienkreis etc. wenn zum Beispiel zunächst- ein Prozessrisiko abzuklären ist,- eine Strafanzeige (noch) vermieden werden soll,- lediglich private Interessen im Vordergrund stehen,- ein bestehender Anfangsverdacht zunächst abgeklärt werden soll
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