Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug in München? Mit unserer Detektei in München zur rechtssicheren Beweisführung
(Sonderseite Lohnfortzahlungsbetrug München ist langjähriges Einsatzgebiet unserer Detektei)
Sie suchen eine Detektei in Sonderseite Lohnfortzahlungsbetrug München? Sie finden in uns einen strategischen Partner. Einzigartig effizient im Handeln, zertifiziert nach DIN SPEC 33452 für „geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen“ und nach DIN ISO 9001:2015, bieten wir unseren Unternehmens- und Privatkunden höchste Qualitätsstandards. Für Sie. Vor Ort. Überall.
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Lohnfortzahlungsbetrug mit GPS-Überwachung aufdecken – geht das?
Die meisten Unternehmen haben schon einmal mit „Blaumachern“ Erfahrungen machen müssen: Beispielsweise wenn ein beantragter Urlaub aus dringenden geschäftlichen Gründen nicht genehmigt werden kann – und der Mitarbeiter dann genau zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig erkrankt sein will. Die Erschleichung der Lohnfortzahlung im vorgeblichen Krankheitsfall ist eines der häufigsten Betrugsdelikte im Wirtschaftsbereich. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Diese Art von Betrug ist kein Kavaliersdelikt und kann dementsprechend strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Arbeitgeber stichhaltige Beweise vorlegen kann. Dazu brauchen Arbeitgeber die Unterstützung diskreter und erfahrener Profis, die ihnen helfen, die „Blaumacher“ vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen.
Wer hier versucht zu sparen und die Aufklärung in die eigenen Hände zu nehmen versucht, geht nicht nur ein hohes Risiko ein, sondern zahlt am Ende womöglich doppelt drauf: Fliegt eine unprofessionelle Observation auf, weil der Beobachtete den Verfolger bemerkt, ist der Imageschaden für das Unternehmen riesig – und der Betrüger kann nicht mehr überführt werden. Der Einsatz technischer Hilfsmittel, etwa eines GPS-Trackers, ist zudem ganz klar verboten. Wer derart unlautere Mittel anwendet, hat hohe Geldstrafen und einen Eintrag ins Vorstrafenregister zu erwarten – denn das Risiko, entdeckt zu werden, ist groß.
Unsere Wirtschaftsdetektei München setzt auf rechtskonforme Beweissicherung – im Interesse unserer Mandanten!
GPS-Tracker, Keylogger, Kameraüberwachung am Arbeitsplatz
Unzählige Seiten im Internet bieten inzwischen preiswerte GPS-Tracker an, die man ohne viel Mühe z.B. am Auto des Mitarbeiters befestigen kann. Dennoch ist vielen Arbeitgebern nicht bewusst, dass sie dabei eine Straftat begehen, wenn dies ohne Zustimmung des betreffenden Mitarbeiters geschieht. Es handelt sich dabei um eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und wird bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts vom Staatsanwalt von Amts wegen strafrechtlich verfolgt. Hingegen ist die Anbringung von Videokameras erlaubt, wenn schutzwürdiges Interesse besteht, z.B. zur Prävention gegen Diebstahl. Jedoch dürfen sie nur in öffentlich zugänglichen Räumen gut sichtbar platziert werden und es gilt, die Mitarbeiter zuvor darüber zu informieren. Unzulässig ist auch das Mithören von Telefonaten am Arbeitsplatz. Die Dokumentation der Aktivitäten am Arbeitsplatz-Rechner durch so genannte Keylogger ist zumindest rechtliche Grauzone: Liest der Chef grundsätzlich auch private Emails mit, können Angestellte dagegen rechtlich vorgehen.
Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.
Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Bernd H., Konstanz
Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Detektive ermitteln bei Betrugsfällen in München
Wer seinen Mitarbeitern gegenüber Grund zum Misstrauen hat, sollte auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen und Profis mit der Beweisbeschaffung beauftragen: Nur mit Hilfe seriöser, erfahrener Ermittler, die nach Möglichkeit über ein vom TÜV zertifiziertes Qualitätsmanagement verfügen sollten, können Arbeitgeber auch sichere Weise zu ihrem guten Recht kommen. ZAD-geprüfte Wirtschaftsdetektive, wie sie die Detektei Lentz® seit über 20 Jahren selbst ausbildet und ausschließlich in Festanstellung beschäftigt, liefern nicht nur garantiert rechtlich vorgeprüfte, gerichtsfeste Beweise – sie ermitteln diese auch mit nachweisbar legalen, für den Auftraggeber unkritischen Mitteln. Die Einhaltung dieses Leistungsversprechens lassen wir zudem regelmäßig objektiv nachprüfen: Die Detektei Lentz® ist die einzige deutsche Detektei, die vom TÜV sowohl nach DIN SPEC 33452 für ‚geprüfte, nachweisbare Qualität bei Privat- und Wirtschaftsermittlungen‘ als auch nach dem Standard „geprüfte Servicequalität“ zertifiziert ist.
Dem Täter misstrauen, dem Profi vertrauen!
Die Detektei Lentz® klärt deutschlandweit jährlich rund 500 Lohnfortzahlungsbetrugsfälle auf und ist somit ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner, der sich bestens mit derart sensiblen Einsatzgebieten auskennt. Neben Wirtschaftsdelikten klären unsere bestens geschulten Detektive in München auch Verdachtsfälle aus dem Privatbereich erfolgreich auf. Seit 1995 haben wir unzählige Fälle von ehelicher Untreue, Unterhaltskonflikten oder Kindesentziehung erfolgreich für unsere Mandanten gelöst – die hervorragenden Bewertungen mit einer Zufriedenheit von über 90 Prozent auf unabhängigen Bewertungsportalen sprechen für die kompetente Ermittlungsarbeit der Detektei Lentz® in München.
Haben auch Sie einen bestimmten Mitarbeiter in München im Visier, dem Sie einen Betrug zutrauen würden? Dann setzten Sie sich mit der Detektei Lentz® in Verbindung. Unsere freundlichen Mandantenberater sind von montags – samstags jeweils 09-17 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 88 333 11 erreichbar.
Glaubwürdige, unerschütterliche Zeugen vor dem Arbeitsgericht:
Denn unsere gerichtserfahrenen Ermittler und Ermittlerinnen treten bei Bedarf auch jederzeit als Zeugen vor Gericht auf:
gerichtserfahrene, glaubwürdige Zeugen: Detektive unserer Detektei in München im Zeugenstand