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Geschäftsbedingungen für Polygraphentests

Die Spielregeln für Polygraphentests mit uns
(gültig für neue Auftragsmandate ab 1. Januar 2025)

Geschäftsbedingungen für Polygraphentests

Deutschlandweit keine Anfahrtskosten zum Einsatzort unserer Detektive
 

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind über unsere beiden Geschäfts­führer ordent­liches Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv- und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an allen unseren Niederlassungen statt und findet unternehmensweite Anwendung.
mehr Informationen         

Bitte beachten Sie, dass entgegenstehende Geschäftsbedingungen für Polygraphentests unserer Mandanten uns ausdrücklich nicht verpflichten.

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Polygraphentests („Lügendetektortests“) zwischen der Lentz GmbH & Co. Detektive KG und den Mandanten sowie – soweit nötig – den Testpersonen.
      
  2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen verpflichten uns nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
      
  3. Der Vertrag umfasst die vollständige Vorbereitung, die einmalige Durchführung mit drei Durchläufen, die vollständige Auswertung und das schriftliche Gutachten eines Polygraphentests an einem Polygraph der Marke „Rubicon“ mittels Teststuhl und Neurostirnband.
      
  4. Es handelt sich rechtlich um einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Wir schulden keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keinen gerichtsfesten Nachweis von „Wahrheit“ oder „Täuschung“. Dem Mandanten ist bewusst, dass der Test eine statistische Genauigkeit von 98,5% – 99,0% hat.
      
  5. Die Auswertung basiert auf der fachlichen Einschätzung unseres Polygraphisten und wird von einem zweiten Polygraphisten gegengeprüft. Das Gutachten ist eine persönliche Beurteilung, keine objektive Tatsachenfeststellung.
      
  6. Sie wissen, dass Polygraphentests in Deutschland rechtlich meist nicht anerkannt sind und vor Gericht meist nicht als Beweis gelten.
      
  7. Es gibt keine staatlich anerkannte Ausbildung für Polygraphisten in Deutschland. Unsere Mitarbeiter haben eine Ausbildung zum „Polygraphprüfer“ gemäß den Standards der American Polygraph Association (APA) absolviert und sind entsprechend „zertifizierte Polygraphprüfer“.

  8. Wir bieten keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung der Ergebnisse liegt bei Ihnen.
      
  9. Die Testperson muss vor dem Test eine Einwilligung und einen Haftungsausschluss unterschreiben.

  10. Der Test findet nur in unseren Räumen in 63452 Hanau statt.
      
  11. Die Teilnahme ist freiwillig und kann jederzeit von der Testperson abgebrochen werden; das volle Honorar ist dennoch fällig und verdient.
      
  12. Unsere Polygraphisten nehmen keine Geschenke oder Vorteile an.
      
  13. Zahlungen erfolgen nur an die Lentz GmbH & Co. Detektive KG, nicht an einzelne Mitarbeiter.
      
  14. Bei Verdacht auf versuchte Beeinflussung dürfen wir den Test abbrechen.
      
  15. Nur die Testperson und der Polygraphist dürfen während des Tests im Raum sein.
      
  16. Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen sind verboten, nur unsere eigene Technik ist erlaubt.
      
  17. Bei Verstoß können wir den Test abbrechen und das volle Honorar verlangen.
      
  18. Tests finden auf Deutsch, nach Absprache, auch auf Englisch, Niederländisch oder Polnisch statt.
      
  19. Bei anderen Sprachen muss der Auftraggeber einen neutralen Dolmetscher stellen und bezahlen.
      
  20. Für Übersetzungsfehler haften wir nicht.
      
  21. Wir können Tests mit Dolmetscher ablehnen, wenn keine verlässliche Durchführung möglich ist.
      
  22. Die Testperson kann jederzeit abbrechen.
      
  23. Wird der Test aus Gründen des Auftraggebers/Testperson abgebrochen, bleibt das Honorar fällig.
      
  24. Wiederholungstests und Nachtests sind neue Aufträge und in voller Höhe kostenpflichtig.
      
  25. Bei Abbruch aus unserem Verschulden (Technischer Defekt o.ä.) bieten wir eine kostenfreie Nachholung an.
      
  26. Der Standardtest mit ein bis vier Fragen kostet 998,00 € (inkl. MwSt.).
      
  27. Der erweiterte Test mit bis zu acht Fragen kostet 1.666,00 € (inkl. MwSt.)
      
  28. Das Honorar ist am Testtag vor Testbeginn in bar, oder vor Testbeginn per Echtzeitüberweisung zu zahlen.
      
  29. Alle Preise sind Endpreise.
      
  30. Sie können bis 72 Stunden vor dem Termin völlig kostenfrei stornieren, bis 48 Stunden vorher fallen 25 %, danach 50 % des Honorars an. Bei Nichterscheinen („No-Show“) werden 100 % berechnet.
      
  31. Sie können nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
      
  32. Stornierungen sind nur online, oder per E-Mail gültig; nicht per Telefon!
      
  33. Bei Verspätung von mehr als 20 Minuten ohne Mitteilung gilt der Termin als No-Show.
      
  34. Bei rechtzeitiger Mitteilung entscheiden wir, ob der Test noch durchgeführt werden kann oder verschoben werden muss.
      
  35. Die Testperson muss körperlich und psychisch testfähig sein.
      
  36. Alkohol, Drogen oder starke Medikamente in den letzten 48 Stunden schließen eine Testdurchführung aus.
      
  37. Wir können eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
      
  38. Bei Schwangerschaft ab der 8. Woche führen wir keine Tests durch.
      
  39. Wird die Testfähigkeit verschwiegen, übernehmen wir keine Haftung.
      
  40. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen nach Zahlung online verschlüsselt im Lentz Membersclub® zum Download als signierte PDF-Datei bereit gestellt.
      
  41. Die papierhafte Übersendung ist möglich; wird aber nur per Einwurf-Einschreiben durchgeführt und mit 200,00 € zusätzlich berechnet.
      
  42. Die Mandant entscheidet, wer das Gutachten erhält; nicht die Testperson.
      
  43. Berichte und Gutachten sind vertraulich und nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
      
  44. Treffen Sie keine weitreichenden Entscheidungen allein auf Basis des Gutachtens.
      
  45. Wir haften nicht für Entscheidungen, die Sie oder Dritte auf Grundlage des Gutachtens treffen.
      
  46. Sie versichern, keine rechtswidrigen Ziele mit dem Auftrag zu verfolgen.
      
  47. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzregeln und unsere Datenschutzerklärung.
      
  48. Messdaten werden spätestens 30 Tage nach dem Test gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z.B. für Rechnungen) bleiben unberührt.
      
  49. Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Website.
      
  50. Wenn Sie Mängel an unserer Leistung feststellen, melden Sie diese bitte unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens.
      
  51. Wir prüfen Ihre Beanstandung und bessern nach, wenn ein Fehler vorliegt.
      
  52. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
      
  53. Wir haften unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die wir vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.
      
  54. Für andere Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z.B. pünktliche Durchführung). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
      
  55.  Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
      
  56. Hinweis für Verbraucher: Diese Haftungsregeln schränken Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nicht ein
      
  57. Aus Gründen der Diskretion erteilt die Firma telefonische Auskünfte nur gegen Nennung eines persönlichen Kundenkennwortes, welches auf erstes Befragen fehlerfrei genannt werden muss. Dieses Kennwort gilt auch für den Online-Zugang zum Lentz Membersclub®, um Berichte, Bilder etc. online einzusehen und abzurufen. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JEDER Anrufer, der dieses Kundenkennwort auf erstes Befragen fehlerfrei nennen kann, auftragsbezogene Auskünfte erhält. Für diese Auftrags- u. Honorarvereinbarung gilt folgendes Kundenkennwort als vereinbart.

Ihre Rechte:

Ihnen stehen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Rechte auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO) + Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO) zu. Darüber hinaus steht ihnen nach Art. 21 Abs.1 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, die auf Art. 6 Abs.1 S. f) DSGVO beruht. Sie haben gemäß Art.77 DSGVO auch das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Bitte richten Sie ihre Beschwerde an unseren Datenschutzbeauftragten

Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Frau Carola Maja Breuhan (Datenschutzbeauftragte – DSB)
Ruhrstraße 15
D-63452 Hanau
E-Mail: datenschutz@lentz.de

Telefon: 0800 – 88 333 11 (gebührenfrei von Mo.-Sa. 09-17 Uhr)
 

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 – 14 08 0
Telefax: 0611 – 14 08-900

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

 

Der Unterzeichner erklärt auf ausdrückliches diesbezügliches Befragen durch die Firma, dass er im Namen des Mandanten unterschriftsberechtigt, bzw. unterschriftsbevollmächtigt ist und alle im Zusammenhang mit diesem Auftrag notwendigen Willenserklärungen und Entscheidungen rechtswirksam treffen kann.

Der Mandant erklärt weiter, dass er die umseitigen 4seitigen Geschäftsbedingungen (Punkt 1-57) der Firma vollständig selbst gelesen und verstanden hat, genügend Bedenkzeit vor Unterzeichnung hatte, alle für ihn erklärungsbedürftigen Punkte zusätzlich erschöpfend besprochen wurden und er mit allen Punkten einverstanden ist und diese auch unwiderruflich anerkennt. Eventuell entgegenstehende, oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten verpflichten die Firma nicht.