Glossar: Auskunftei

Auskunftei / Wirtschaftsauskunftei, was ist das überhaupt?
Eine Auskunftei oder Wirtschaftsauskunftei, ist ein privat geführtes Unternehmen, dass Daten von Privatpersonen oder Unternehmen zu wirtschaftsrelevanten Punkten vorhält. Die Auskunftei ist also ein Unternehmen, das Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Konzernen, Unternehmen und Privatpersonen ermittelt und die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens, oder einer Privatperson errechnet. Hierbei spielt natürlich auch das bisherige Zahlungsverhalten des Unternehmens, bzw. der Person eine gewichtige Rolle. Aber auch Alter, Anschrift u.a. Faktoren finden Berücksichtigung.
Die Auskunftei erteilt jedoch nur im Rahmen der Bonitätsprüfung, oder Adressprüfung Auskünfte. Ebenso muss ein berechtigtes Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz vorliegen. Darüber hinaus ist die Auskunftei verpflichtet, stichprobenartig das berechtigte Interesse bei seinen Mitgliedern zu überprüfen. Die Daten erhält die Auskunftei über Selbstbefragung, sowie von amtlichen Stellen. Ebenso werden allgemein zugängliche Daten überprüft und übernommen. Eine Zusammenarbeit mit Inkassobüros ist obligatorisch.
Während die Auskunftei weitaus mehr Daten über Unternehmen zur Verfügung hat, sind Auskünfte über Privatpersonen limitiert. Über Privatpersonen vor allem folgende Daten von der Auskunftei vorgehalten:
- Adresse und Kontaktdaten
- Berufliche Tätigkeit
- Einschätzung oder Beurteilung über die Finanzlage
- Besitzverhältnisse
- Daten zu Kreditverträgen und Bankverbindungen
- bisheriges Zahlungsverhalten
- Wohnumfeld (einfache Wohngegend, gehobene Wohngegend etc.)
Alle diese Daten werden von den Mitgliedsunternehmen der Auskunfteien abgefragt und für die Entscheidung über eine kreditorische Zusammenarbeit – also bspw. der Eröffnung eines Kontos, Einrichtung eines Handykartenvertrages, eines Leasing-, oder Finanzierungsvertrages für ein Auto o.ä. – genutzt.
Eigenauskunft ist Pflicht
Seit dem 1. April 2010 besteht eine gesetzliche Pflicht für alle Auskunfteien, jeden Bürger und jedes Unternehmen auf Antrag über die bei ihnen gespeicherten Daten zu informieren. Die Abfrage ist dabei jedoch ausschließlich auf Angaben über die eigene Person / das eigene Unternehmen beschränkt. Hierbei muss jedoch bei jeder Auskunftei selbst angefragt werden.
Welche Auskunfteien gibt es?
Bekannte Auskunfteien sind z.B. die
- Bürgel Wirtschaftsauskünfte
- Creditsafe
- Hermes Kreditversicherung und natürlich
- SCHUFA und
- Creditreform
bei welcher auch unsere Unternehmensgruppe Mitglied ist. Fast alle deutschen Banken fragen mindestens SCHUFA und Creditreform ab; teils auch weitere der vorstehend genannten Auskunfteien.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Auskunftei (FAQ):
Wann ist die Datenübermittlung an eine Auskunftei erlaubt?
Personenbezogene Daten dürfen an Auskunfteien übermittelt werden, wenn eine gültige Rechtsgrundlage besteht. Dazu können eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse gemäß DSGVO gehören. Bei negativen Bonitätsdaten gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Wie kann ich die Bonität einer Privatperson prüfen?
Die Bonität einer Privatperson kann über eine Wirtschaftsauskunftei geprüft werden. Dafür ist eine entsprechende Rechtsgrundlage erforderlich, beispielsweise ein berechtigtes Interesse bei einem finanziellen Ausfallrisiko. Eine Abfrage aus reiner Neugier ist nicht zulässig.
Wie lange speichert eine Auskunftei personenbezogene Daten?
Die Speicherdauer hängt von der Datenart und dem jeweiligen Verarbeitungszweck ab. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie erforderlich sind. Für bestimmte Bonitätsinformationen gelten besondere Löschfristen.
Kann man falsche Einträge bei einer Auskunftei löschen lassen?
Ja, Betroffene können die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch ein Anspruch auf Löschung. Dafür sollten sie sich direkt an die Auskunftei wenden und die fehlerhaften Angaben beanstanden.
Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit elf Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.
In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Das sagen unsere Mandanten
Kundenbewertungen für Lentz GmbH & Co. Detektive KG

M. Grammig, 21337 Lüneburg

Ilona C. , Bad Bramstedt

Günter K., Geschäftsführer, Hamburg


