Glossar: Betrug
Betrug ist der Vorgang, bei dem jemand einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft. Das Betrugsdelikt ist also ein Vermögensdelikt.
Die Strafbarkeit ist in Deutschland in §263 Strafgesetzbuch (StGB.) geregelt. Dort heißt es (auszugsweise):
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Für den Privatdetektiv, bzw. für eine Detektei kommt Betrug in den unterschiedlichsten Ausprägungen vor, z.B. strafbarer
- Lohnfortzahlungsbetrug
(Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers) - Versicherungsbetrug
(Vortäuschen von Verkehrsunfällen, Vortäuschen von Berufsunfähigkeit zum Nachteil einer Versicherung usw.) - Arbeitszeitbetrug
(Verfälschung von Arbeitszeitnachweisen, häufig z.B. bei Außendienstmitarbeitern) - Abrechnungsbetrug
(Nicht, oder nicht in vollem Umfang erbrachte Leistungen werden abgerechnet) - Unterhaltsbetrug
(Der unterhaltsberechtigte Partner – Unterhaltsempfänger – täuscht den Zahlungspflichtigen Partner über seine Lebens- und Einkommenssituation, um so ungerechtfertigte Unterhaltszahlungen zu erhalten.)
Obschon nicht i.S.d. StGB. strafbar
- Betrug in der Ehe / Partnerschaft (Ehebetrug)
(Untreue und somit Betrug am eigenen Partner in einer Lebensgemeinschaft)
Wichtig ist, dass der Straftatbestand des Betrug ein sog. ‚Offizialdelikt‘ ist, d.h. die zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen her die Ermittlungen aufnehmen muss, sobald der Verdacht eines Betrug besteht; auch wenn niemand Strafantrag / Strafanzeige gestellt hat. Dies ist so, da der Betrogene (Betrugsopfer) ja unter Umständen gar nichts davon weiß, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Dies ist z.B. häufig bei Betrug in Zusammenhang mit Unterhalt der Fall.
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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