Glossar: Ehebetrug
Eine Unterform des Betrug ist der Ehebetrug. Hierin wird das eheliche Treuegebot und die Treuepflicht innerhalb der Ehe durch mindestens einen der Partner verletzt.
Der Nachweis von Ehebetrug, bzw. Betrug in der Partnerschaft ist eines der häufigsten Aufgabengebiete für die Detektive unserer Detektei.
Ehebetrug als Straftatbestand
Der Ehebetrug (teilweise auch: „Eheerschleichung“) war ein in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Inkrafttreten des 4. Strafrechtsreformgesetzes (vom 23. November 1973; BGBl. 1973 I S. 1725) geltender eigener Straftatbestand, der den Personenstand schützen sollte. Strafbar war, sich die Ehe gegenüber einem anderen zu erschleichen, obwohl die Ehe auf Grund eines Hindernisses aufhebbar war und deswegen aufgelöst wurde. Anders als bei den klassischen Betrugsdelikten ist der Ehebetrug kein Vermögensdelikt gewesen.
Der Ehebetrug ist heute zwar keine strafbare Betrugsform i.S.d. §263 StGB. mehr und auch seit der Reform des Scheidungsrechts im November 1973 Jahren kein direkter Scheidungsgrund mehr, kann aber unter Umständen bei der Bemessung des Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt für den Betrüger nachteilige Auswirkungen haben.
Hier kommen die Detektive unserer Detektei bei Verdacht von Ehebetrug zum Einsatz.
Ehebetrug kann Unterhaltsanspruch kosten
So haben schon mehrere deutsche Gerichte entschieden, dass der Betrogene bei Ehebetrug keinen vollen Unterhaltsanspruch mehr geltend machen kann und u.U. sogar den vollen Unterhaltsanspruch verliert. Zumindest dann, wenn der untreue Ehepartner die eheliche Treuepflicht massiv verletzt und der Ehepartner ihm für dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat.
Von einem völligen Ausschluss des Unterhalts sah das Gericht in einem Fall z.B. nur deshalb ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau ‚nur‘ einige Wochen gedauert hat. (OLG.-Frankfurt a.M., Az. 1 UF 181/00)
Somit kann Ehebetrug auch in Deutschland ein Unterhaltsverwirkungstatbestand sein.
Ehebetrug kein Straftatbestand; aber nicht ohne Folgen
Insoweit kann Ehebetrug, wenn er denn gerichtsverwertbar und rechtskonform bewiesen werden kann, obschon nicht strafbar, aber durchaus finanzielle Folgen für den Betrüger nach sich ziehen und den Betrogenen vor jahrelangen Unterhaltszahlungen bewahren.
Ehebetrug in Österreich
Bis 1997 galt Ehebruch in Österreich als Straftat und wurde sogar strafrechtlich verfolgt. Obwohl es das Gesetz des Ehebetrug in dieser Form nicht mehr gibt, ist Ehebetrug (Ehebruch) nach wie vor eine schwere Eheverfehlung in Österreich und einer der wichtigsten Scheidungsgründe. So kann man in Österreich, anders als in Deutschland, auch noch ’schuldig‘ geschieden werden.
Scheidungen finden auch in Österreich hauptsächlich einvernehmlich statt. Die beiden Parteien sind sich einig, dass ihre Ehe oder die eingetragene Partnerschaft zerrüttet ist. Jährlich gibt es aber Hunderte Fälle, die mit einem Schuldausspruch wegen Ehebruch durch Untreue enden – daran gekoppelt sind auch hohe Unterhaltspflichten für den Betrüger.
Ehebetrug: weiterführende Information
Weiterführende Informationen zur Rechtssprechung bei Ehebetrug und ehelicher Untreue in Deutschland und wie wir als Detektei Sie unterstützen können, finden Sie hier.
Über den Autor: Robin Schellberg
Robin Schellberg ist seit vier Jahren, nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung als Fachinformatiker als Detektiv-Sachbearbeiter tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa
Herr Schellberg spricht neben deutsch auch englisch fließend und ist in ihrer Freizeit begeisterter Motorradfahrer.
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