Glossar: Daktyloskopie

Daktyloskopie

Der Begriff Daktyloskopie stammt aus dem Griechischen und bedeutet sinngemäß übersetzt „Fingerschau“ (von „Daktylos“: Finger, „skopein“: schauen) und ist eine Disziplin der Kriminalistik. Die Daktyloskopie ist ein kriminalistisches Verfahren zur eindeutigen Identifizierung von Personen anhand der individuellen Papillarleisten. Diese finden sich an den Fingern und Handflächen sowie an den Zehen und Fußsohlen und sind bei jedem Menschen absolut einzigartig. Sie bilden sich im vierten Embryonalmonat und verändern sich das gesamte Leben und über den Tod hinaus nicht. Da sich in dieser Leistenhaut Schweißporen und Talgdrüsen befinden, bleibt bei Berührung auf vielen Oberflächen ein Abdruck der Papillarleisten zurück. Dieser kann mit einem speziellen Spurensicherungsverfahren sichtbar gemacht, aufgenommen und archiviert werden. Das geschieht in der Regel durch das Einstauben der Abdrücke mit einem sehr feinen Spurensicherungspulver, das adhäsiv an der Spur der Papillarleisten auf der Oberfläche haftet. Der so sichtbar gemachte Abdruck kann anschließend zum Beispiel auf einem Stück transparenter Klebefolie (die sogenannte Wiener Folie) fixiert werden, um ihn im Verlauf der weiteren Untersuchungen mit einem Referenzabdruck zu vergleichen.

Daktyloskopie bereits seit mehr als 100 Jahren als Beweismittel bekannt

In Deutschland werden einzelne Fingerspuren sowie komplette Zehnfingerabdruckblätter, die polizeilich oder erkennungsdienstlich gesammelt wurden, mit einer zentralen Fingerabdrucksammlung des Bundeskriminalamtes verglichen. Das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System AFIS wurde 1993 in Betrieb genommen und ermöglicht eine teilautomatisierte Recherche. Dennoch müssen auch hier Sachverständige auf dem Gebiet der Daktyloskopie jeweils abschließend beurteilen, ob Spur und Referenz eine ausreichende Übereinstimmung bieten. Wenn weiterhin Zweifel bestehen, ist eine eindeutige Identifikation allein anhand dieser Spuren nicht möglich.

Bereits vor mehr als einem Jahrhundert war die Einzigartigkeit der Papillarleisten bekannt. So kam erstmals ein britischer Kolonialbeamter, der in Indien stationiert war, im Jahr 1858 auf die Idee, verschiedene Personen anhand ihrer individuellen Fingerabdrücke zu unterscheiden. Sir William James Herschel registrierte ab 1860 Zahlungsempfänger, um Mehrfachauszahlungen in der britischen Kolonialarmee zu unterbinden. Etwa zur gleichen Zeit wurden erstmals kriminologische Grundsätze zur Suche und Auswertung von Fingerspuren aufgestellt, die bis heute angewendet werden.

So werden bis heute bei der Daktyloskopie die Muster der Papillarleisten untersucht und in Schleifen-, Wirbel- und Bogenmuster unterschieden. Ebenfalls werden anatomische Besonderheiten, sogenannte Identifizierungspunkte oder Minutien, zur eindeutigen Identifizierung von Personen herangezogen und ausgewertet. Um eine Person mit dem Verfahren der Daktyloskopie zuverlässig zu identifizieren oder zuverlässig ausschließen zu können, werden jeweils ein Spuren- und ein Referenzabdruck des gleichen Hautareals verglichen. Konkret werden Übereinstimmungen oder Unterschiede zwischen dem Referenzabdruck und der Spur ermittelt. Während jedoch bei einem vollständigen und unter Idealbedingungen abgenommen Fingerabdruck 40 bis 100 verschiedene anatomische Merkmale sicher unterschieden werden können, sind es bei Spuren oft deutlich weniger. Auch wird die Daktyloskopie durch Verletzungen oder starkes Schwitzen erschwert. Aus diesem Grund werden im Erkennungsdienst zunehmend auch andere biometrische Verfahren (z. B. die Iris- oder Gesichtserkennung) sowie DNA-Analysen genutzt. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Daktyloskopie auch in Zukunft ein wichtiges Werkzeug zur Identifikation von Personen bleiben wird.

Wann gilt eine Person anahand von Fingerabdrücken als identifiziert?

Nach deutschem Recht gilt die Identifizierung einer Person als einwandfrei, wenn zwölf Minuzien zwischen zwei Fingerabdrücken übereinstimmen.

Seit Anfang 1994 ist zur Unterstützung der manuellen Tätigkeit der Sachverständigen das Automatische Fingeridentifizierungssystem (AFIS) eingeführt worden, das es den Experten ermöglicht, Tatortspuren computergestützt mit bereits vorhandenen Fingerabdrücken von Straftätern zu vergleichen. Und das bundesweit.

Die Kartei des Bundeskriminalamtes umfasst mehr als 2,5 Millionen Fingerabdrücke von Straftätern sowie von Personen, die sich im Zusammenhang mit einem Asylverfahren in Deutschland aufhalten.

Fingerspurenanalyse von Detekteien in Deutschland vor Gericht meist ungültig!

Eine vor deutschen Gerichten gültige Fingerspurenanalyse ist nur den Strafverfolgungsbehörden erlaubt. Zwar können Detekteien und Detektive häufig Fingerspuren abnehmen und auch analysieren; jedoch werden deren Abnahme vom Spurenträger und anschließende Auswertungen vor Gerichten meist nicht anerkannt, da dies in §§81a + b der StPO. nur den Strafverfolgungsbehörden zugestanden wird.



Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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