Glossar: Dolose Handlungen

Dolose Handlungen verursachen allein in der Bundesrepublik Deutschland einen jährlichen Schaden in Milliardenhöhe. Firmen und Unternehmen die nicht konsequent gegen Dolose Handlungen vorgehen, erleiden einen enormen Wettbewerbsnachteil und sind langfristig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt.
Der rechtswissenschaftliche Begriff ,dolos‘ leitet sich vom lateinischen Wort ,dolus‘ ab, was soviel wie ,arglistig‘ und ,mit bösem Vorsatz‘ bedeutet. In der Literatur findet sich keine allgemein gültige Begriffsabgrenzung. Vielmehr existieren neben dem Terminus der ,dolosen Handlung‘ noch weitere Benennungen, wie z.B. ,Unterschlagung‘, ,Unregelmäßigkeit, ,unrechtmäßige Bereicherung‘, ,Betrug‘, sowie ,deliktische‘, also ,geschäftsschädigende‘ oder ,fraudulente‘ Handlung. Im anglo-amerikanischen Raum finden sich vorzugsweise die Begriffe ,Fraud‘ und ,Illegal Act‘.
Der Begriff ‚Dolose Handlungen‘ umfasst also umgangssprachlich beschrieben alle strafbaren, zum Schaden eines Unternehmens vorsätzlich durchgeführte Handlungen zusammen. Hierunter versteht das Strafrecht zum Beispiel
- Untreue
- Unterschlagung
- Bilanzmanipulation
Die Gemeinsamkeit fast aller doloser Handlungen ist der massive Vertrauensbruch, da Dolose Handlungen immer von internen vermeidlichen Vertrauenspersonen begangen werden.
Die Wirtschaftsdetektive unserer Detektei können bei der Aufdeckung und rechtssicheren Beweisführung doloser Handlungen ebenso helfen, wie beim Überführen der Täter und der Beweiserhebung.
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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Günter K., Geschäftsführer, Hamburg

Dieter Mende, Berlin

Dr. Musa D., Düsseldorf