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Glossar: Fake Profil

Fake Profil

Bei einem Fake Profil (fake: englisch für fälschen, Fälschung) handelt es sich um ein Profil, das mit teilweise oder vollständig falschen bzw. erfundenen Daten erstellt wird. Ein solches Fake Profil wird zum Beispiel auf sozialen Netzwerken angelegt, um sich im virtuellen Raum glaubwürdig als eine andere Person ausgeben zu können. Fake Profile werden oftmals genutzt, um mit anderen Nutzern auf dieser oder anderen Plattformen zu kommunizieren oder zu interagieren. Zwar verbieten alle Plattformen, auf denen Nutzer mit einem persönlichen Profil aktiv werden können, die Anlage von gefälschten Profilen sowie Falschangaben im Profil. Dennoch wird ein mögliches Fake Profil oft nur auf Hinweis überprüft und ggf. gelöscht. Das Risiko für Nutzer, die sich mit einem oder mehreren gefälschten Profilen auf einer Plattform anmelden, ist daher vergleichsweise gering. Dazu kommt, dass die reine Anlage eines Fake Profils nur im Widerspruch zu den AGB des Anbieters steht, jedoch an sich nicht strafrechtlich relevant ist. Faker haben also in der Regel höchstens die Löschung des Profils und die Sperrung auf der Plattform zu befürchten, wobei eine Sperrung durch die Anlage eines neuen Profils mit falschen Daten leicht zu umgehen ist.

Detektive + Strafverfolgungsbehörden arbeiten mit Fake Profilen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Fake Profile angelegt werden. So nutzen viele Menschen ein Fake Profil, um anonym in sozialen Netzwerken oder auf anderen Plattformen im Internet aktiv zu sein, ohne strafrechtlich relevante Absichten damit zu verfolgen. Fake Profile werden sogar von den Strafverfolgungsbehörden und auch Privatdetektiven zu Ermittlungszwecken genutzt. Andere nutzen gefälschte Profile, um ihre Chancen beim Online-Dating zu erhöhen, indem sie sich attraktiver und interessanter machen. Hierzu werden auch fremde Fotos genutzt oder falsche Informationen zur eigenen Person im Profil veröffentlicht.

Fake Profile für kriminelle Zwecke

Besonders kritisch sind Fake Profile, die mit krimineller Absicht angelegt werden, um sich zum Beispiel das Vertrauen eines arglosen Opfers zu erschleichen und dieses dann gezielt auszunutzen. Aus diesem Grund wurde das sogenannte Cyber-Grooming, bei dem eine ältere Person sich als Kind oder Jugendlicher ausgibt, um das Vertrauen von vermeintlich Gleichaltrigen zu erschleichen, im Jahr 2004 als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen. Am häufigsten wird ein Fake Profil genutzt, um andere Menschen zu betrügen. In der Regel geht es dabei um Geld oder andere Vorteile, die dem Opfer zum Beispiel durch besonders rührselige Geschichten, aber auch durch große Versprechen oder Drohungen abgerungen werden.

Fake Profil + Identitätsdiebstahl

Problematisch ist der Diebstahl von persönlichen Daten, einer real existierenden Person, die dann für ein Fake Profil genutzt werden. Denn der Betroffene muss im Falle eines Betrugs möglicherweise nachweisen, dass er keine Kenntnis vom Missbrauch seiner Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung oder seines Fotos hatte. Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls können allerdings zivilrechtlich dagegen vorgehen und Beseitigungsansprüche gegen die Plattform und Unterlassungsansprüche gegen den Urheber des Fake Profils geltend machen. Auch Schadensersatz oder Schmerzensgeld sind unter Umständen möglich, etwa bei einer nachweisbaren Persönlichkeitsrechtsverletzung oder bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

 

 



Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

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In einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
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Kundenstimme
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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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