Glossar: Gutachter | Sachverständiger Gutachter

Gutachter | Sachverständiger Gutachter

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Berufsausbildung, um sich als ‚Sachverständiger‘ zu bezeichnen.

Ein Sachverständiger ist immer eine natürliche Person, oder eine Behörde mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten, eng gesteckten, Fachgebiet. Der Sachverständige hat die aufgabe im Rahmen seines Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese in einem zweiten Schritt Außenstehenden zu vermitteln. Im gerichtlichen Verfahren hat der Sachverständigenbeweis gemäß §355, ABs. 1 ZPO vor dem Prozessgericht stattzufinden. Er ist stets ein besonderes Beweismittel; daher ist es von entscheidender Bedeutung, welchen Sachverständigen das Gericht auswählt. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Gericht. Die Beschränkung darauf, nur ‚öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige‘ zu bestellen, ist kein fester Grundsatz des Verfahrens- und Prozessrechts, zumal es für viele Fachgebiete keine Sachverständigen gibt, die nach §36, ABs. 1 GewO als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zugelassen wären.

Einer solchen öffentlichen Bestellung nach Auffassung vieler Gerichte gleichzusetzende Qualifikation ist eine Zertifizierung eines Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Da es für Sachverständige kein staatlich geregeltes Berufsbild gibt, kann man professionelle Sachverständige nur über die Qualifizierungsorganisation unterscheiden. Jeder Sachverständige muss über eine überdurchschnittliche Qualifikation sowie eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Die Sachverständigen lassen sich grob in fünf verschiedene Gruppen einordnen.

  1. Staatlich /amtlich anerkannte Sachverständige
  2. Zertifizierte Sachverständige
  3. Öffentlich bestellte Sachverständige
  4. Verbandsanerkannte Sachverständige und
  5. Sonstige Sachverständige

Staatlich oder amtlich anerkannte Sachverständige

werden in bestimmten Fachbereichen (z.B. im baulichen Brandschutz) von zuständigen Landesbehörden ernannt. Sie übernehmen, wie auch die amtlich anerkannten Sachverständigen, hoheitliche Aufgaben, die meist die Wahrung der allgemeinen Sicherheit zum Ziel haben. Diese Art von Sachverständigen gibt es jedoch nur in einigen wenigen sicherheitsrelevanten Bereichen.

Zertifizierte Sachverständige

sind Sachverständige, die von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurden. Hierbei handelt es sich um die einzige Art der internationalen Anerkennung. Die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle, deren kontinuierliche Überwachung durch eine anerkannte Akkreditierungsstelle, sowie die regelmäßige Überwachung der zertifizierten Personen und Prüfer, macht die Zertifizierung einzigartig. Insofern ein Sachverständiger mit einer bestimmten “Zertifizierung” wirbt, sollte der Wert derselben daher immer genau überprüft werden. Ein Sachverständiger, der ein Zertifikat vorweisen kann ist noch lange kein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger. Ebenfalls sollte eine Zertifizierung, die durch eine nicht akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgesprochen wurde, kritisch untersucht werden.

Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.

‚Heute geht man bei Behörden bereits von einer Gleichstellung des öffentlich bestellten und des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen aus.‘

Die öffentliche Bestellung

nach § 36 GewO ist in Deutschland einzigartig. Zuständig für die Bestellung sind die Kammerorganisationen, die weitgehend autark über die Prüfungsmodalitäten entscheiden. Eine Überwachung der Kammern, der Prüfer oder der Prüfverfahren erfolgt nicht von externer Stelle. Eine regelmäßige Überwachung der Sachverständigen findet nur teilweise statt.; zumal eine öffentliche Bestellung auch nicht für jedes Fachgebiet möglich ist, sondern nur in Fachgebieten in denen laut der Kammerorganisation ein ‚ausreichender Bedarf‘ erkennbar ist. Die Entscheidung darüber, obliegt einzig der Kammer. Daher hat die EU 2009 durch die Implementierung der DIN EN ISO/IEC 17024 mit dem zertifizierten Sachverständigen dem Monopol der Kammern ein Ende bereitet. 

Verbandsanerkannte Sachverständige

werden über einen Berufsverband ernannt. Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich und in den seltensten Fällen Dritten gegenüber transparent. Hier ist es wichtig die Stellung des Verbands sowie die vom Verband durchgeführten Überprüfungen der Qualifikation der Sachkunde und der Berufserfahrung zu prüfen. Geprüfte Sachverständige müssen über ihre Qualifikation eine Prüfung abgelegt haben, die auf ein ausreichendes Maß an Fachwissen schließen lässt.

Sonstige Sachverständige

sind meist sogenannte freie Sachverständige, die ohne Überprüfung und ohne spezielle Qualifizierungsmaßnahmen ihre Qualifikation nutzen, um Sachverständigengutachten zu erstellen. Da diese Sachverständigen keinerlei Regularien (Verhaltensregeln) und keiner Überprüfung unterliegen, ist es schwierig die Qualifikation und die Arbeitsweise zu beurteilen. Bei Meinungsverschiedenheiten gibt es keine Hilfestellung und keine offizielle Beschwerdestelle.



Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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