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Glossar: Jedermannsrechte

Was bedeutet Jedermann-Grundrecht?

Detektive haben in Deutschland, anders als z.B. in Österreich, oder Spanien, keine besonderen Befugnisse aus rechtlicher und gesetzlicher Hinsicht. Sie haben die Rechte, die jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland besitzt – die sog. ‚Jedermannsrechte‚. Diese sind diejenigen Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, die jedermann oder jedem zustehen und die niemandem verwehrt oder entzogen werden können.

Wo gilt das Jedermannsrecht?

Die Jedermann-Grundrechte gelten für alle Menschen (natürliche Personen) und schützen sie, soweit diese sich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befinden (zum Teil wirken sie aber auch außerhalb der Bundesrepublik). Das Jedermanns-Recht gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft und umfasst alle Menschenrechte.

Der Personenkreis, dem durch dieses Recht Schutz und Sicherheit im Staat gewährt wird, ist weiter gefasst als in den Grundrechten des Grundgesetzes gemäß Art. 19 Abs. 3 GG. 

Der Gegenbegriff zum Jedermannsrecht sind die Deutschengrundrechte oder Bürgerrechte, die nur Deutsche (und teilweise auch sonstige EU-Bürger) berechtigen oder schützen.

Welches Gesetz regelt das Jedermanns-Recht?

Jedermannsrechte des Grundgesetzes findet man in den allgemeinen Grundrechten der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, 4, 5, 10, 13, 14, 16a, 17 GG und in den so genannten Justizgrundrechten der Art. 19 Abs. 4, 101, 102, 103, 104 GG.

Begriffsabgrenzung zum Jedermannsrecht nach StPO.

In der StPo ist das Jedermann-Festnahmerecht geregelt, das oft auch nur als Jedermannsrecht bezeichnet wird. In § 127 StPO heißt es, dass man auch als Privatperson Straftäter vorläufig festnehmen darf, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Beispielsweise muss der Täter auf frischer Tat ertappt worden sein und von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden. Auch muss es nicht möglich sein, die Identität der Person festzustellen, um diese bis zum Eintreten der Polizei festzuhalten. 



Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Meine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Kundenstimme
Die Fachkompetenz hier ist sehr gut. Wir wurden zügig und absolut zu unserer Zufriedenheit vertreten. Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Geschäftsführer, Peter L., Heilbronn
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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