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Glossar: Jedermannsrechte

Was bedeutet Jedermann-Grundrecht?

Detektive haben in Deutschland, anders als z.B. in Österreich, oder Spanien, keine besonderen Befugnisse aus rechtlicher und gesetzlicher Hinsicht. Sie haben die Rechte, die jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland besitzt – die sog. ‚Jedermannsrechte‚. Diese sind diejenigen Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, die jedermann oder jedem zustehen und die niemandem verwehrt oder entzogen werden können.

Wo gilt das Jedermannsrecht?

Die Jedermann-Grundrechte gelten für alle Menschen (natürliche Personen) und schützen sie, soweit diese sich auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland befinden (zum Teil wirken sie aber auch außerhalb der Bundesrepublik). Das Jedermanns-Recht gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft und umfasst alle Menschenrechte.

Der Personenkreis, dem durch dieses Recht Schutz und Sicherheit im Staat gewährt wird, ist weiter gefasst als in den Grundrechten des Grundgesetzes gemäß Art. 19 Abs. 3 GG. 

Der Gegenbegriff zum Jedermannsrecht sind die Deutschengrundrechte oder Bürgerrechte, die nur Deutsche (und teilweise auch sonstige EU-Bürger) berechtigen oder schützen.

Welches Gesetz regelt das Jedermanns-Recht?

Jedermannsrechte des Grundgesetzes findet man in den allgemeinen Grundrechten der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, 4, 5, 10, 13, 14, 16a, 17 GG und in den so genannten Justizgrundrechten der Art. 19 Abs. 4, 101, 102, 103, 104 GG.

Begriffsabgrenzung zum Jedermannsrecht nach StPO.

In der StPo ist das Jedermann-Festnahmerecht geregelt, das oft auch nur als Jedermannsrecht bezeichnet wird. In § 127 StPO heißt es, dass man auch als Privatperson Straftäter vorläufig festnehmen darf, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Beispielsweise muss der Täter auf frischer Tat ertappt worden sein und von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden. Auch muss es nicht möglich sein, die Identität der Person festzustellen, um diese bis zum Eintreten der Polizei festzuhalten. 



Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Selten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
Kundenstimme
Das Team wirkte auf mich schon am Telefon sehr kompetent und erfahren. Dieser Eindruck bestätigte sich in der anschließenden Auftragsbearbeitung.
Sylvia M., 40479 Düsseldorf
Kundenstimme
Prädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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