Glossar: Lügendetektor | Polygraphentest

Als Lügendetektoren werden umganssprachlich Geräte bezeichnet, die den Verlauf gewisser körperlicher Parameter wie Blutdruck, Puls, Atemfrequenz und die elektrische Leitfähigkeit der Haut einer an das Gerät angeschlossenen Person messen und aufzeichnen. Die Bezeichnung ‚Lügendetektor‘ ist nur umgangssprachlich; korrekt heißen diese Geräte Polygraphen. Der Begriff ‚Lügendetektor‘ ist allein schon deshalb nicht korrekt, weil es sich bei Polygraphen lediglich um ein Hilfsmittel handelt, mit dem physiopsychologische Paramter der Testperson gemessen und aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Reaktionen sind nicht zwingend zuverlässig spezifisch für die Unterscheidung von Wahrheit oder Lüge, sondern zeigt lediglich das momentane Anspannungsniveau der Testperson an.
Lügendetektoren bieten eine über 95%ige Sicherheit
Polygraphen bieten keine 100%ige Sicherheit. Ihre Fehlerqoute liegt bei 1% bis 5% nach seriösen Untersuchungen; dennoch können Polygraphen helfen, der Wahrheit näher zu kommen.
In zahlreichen Demonstrationen konnte der Beweis erbracht werden, dass Polygraphen / Lügendetektoren nur sehr, sehr schwer manipulierbar sind.
Rechtliche Verwendung von Lügendetektoren
Mit seinem Urteil vom 16. Februar 1954 hat der BGH (Bundesgerichtshof) den Einsatz von Lügendetektoren sowohl im Strafverfahren, als auch bei den Vorermittlungen strikt verboten; selbst wenn der Tatverdächtige dem Einsatz zustimmen würde. Dies – so der BGH weiter – ergebe sich aus Art 1, Abs. 1 GG, sowie aus §136a StPO.
Der Lügendetektortest / Test mit einem Polygraphen verletze die Menschenwürde. Die Wahrheit müsse vom Gericht gegebenenfalls auch ohne das Zutun des Beschuldigten aufgeklärt werden.
Auch nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2014) sind Lügendetektoren / Polygraphen in Straf- und Disziplinarverfahren ein ungeeignetes Mittel und dürfen nicht eingesetzt werden.
Dem entgegenstehend, hat das Amtsgericht Bautzen in einem Vergewaltigungsprozess (Az. 40 Ls 330 Js 6351/12) den bestandenen Lügendetektortest des Beschuldigten zumindest als „starkes Indiz“ für dessen Unschuld gewertet und den Beschuldigten freigesprochen.
Manipulierbarkeit von Lügendetektoren | Polygraphen
Es ist unter Umständen möglich, messbare Reaktionen willentlich durch Methoden zu erzeugen, die der Untersucher, also der Bediener des Polygraphen nicht entdeckt. Damit kann das Ergebnis eines Tests in eine gewünschte Richtung gelenkt werden und eventuell eine andere Person mit einem Verbrechen belastet werden, bzw. eine Lüge als Wahrheit bestätigt werden. Dies geschieht nicht nur durch Selbsthypnose bei den kritischen Fragen, sondern durch eine eigene Erregungs-Erhöhung bei den Kontrollfragen. Führende Polygraphisten behaupten, sie könnten jede Art solcher Manipulation entdecken.
Fest steht, dass Angehörige militärischer Spezialeinheiten (im Rahmen ihrer RtI = Resistance-to-Interrogation-Ausbildungsphase) und Mitarbeiter von Geheimdiensten seit langem im Manipulieren von Lügendetektortests geschult werden.
Auch in anderen Ländern sind Lügendetektoren / Polygraphen zwischenzeitlich als Beweismittel vor Gericht zugelassen.
Beispielsweise in Polen sind Polygraphentests / Lügendetektortests als Beweismittel vor Gericht anerkannt und im Strafverfahren zugelassen.
Bieten Detekteien Lügendetektortests / Polygraphentest an?
Wir bieten solche Test’s durch umfassend geschultes Fachpersonal bei uns in unseren eigenen Räumen an. Um ein Höchstmaß an Serosität zu gewährleisten, müssen solche Tests in neutraler Umgebung in einem möglichst „cleanen“ Raum, ohne jede Ablenkung durchgeführt werden.
Hier können Sie sich über Lügendetektortest / Polygraphentest bei der Lentz Gruppe® informieren.
Alternative zu Lügendetektortests?
Wenn Sie glauben belogen, betrogen, oder hintergangen zu werden sprechen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen seriöse und bei Bedarf auch gerichtlich anerkannte Methoden und Wege auf, wie Sie wirklich zuverlässig und unwiderlegbar die Wahrheit erfahren!
Über die Autorin: Frances R. Lentz
Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur und einem juristischen Studium eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin (IHK). Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).
In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.
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