Glossar: Luftüberwachung
Luftüberwachung – Luftraumüberwachung
Der Begriff Luftüberwachung kommt aus dem Militärischen Bereich. Der KH-11-Spionagesatellit aus den 80er-Jahren konnte aus dem Weltraum 15 Zentimeter große Objekte erkennen und abbilden. Neuere Satelliten sind besser, aber ihre Fähigkeiten sind streng geheim. Der Begriff Luftüberwachung – Luftraumüberwachung hat in Deutschland sehr viele verschiedene Bedeutungen.
So gibt es die Militärische Luftüberwachung und die Zivile Luftüberwachung. Bei der Militärischen Luftraumüberwachung werden alle Flugbewegungen mit Radar aufgezeichnet. Kann innerhalb von zwei Minuten ein Flugzeug nicht identifiziert werden, wird ein Kampfflugzeug zur Unterstützung angefordert. In der Zivilen Luftraumüberwachung werden vor allem Hindernisse und Sicherheitsabstände der Passagierflugzeuge überprüft.
Ebenso führt das Bundesamt für Strahlenschutz auch eine Luftüberwachung durch. Hier geht es jedoch nicht um Spionage oder den Luftverkehr, sondern darum, mit Messsystemen die Aktivitätskonzentration der künstlichen und natürlichen Radioaktivität zu messen. Vor allem seit den Unglücken von Tschernobyl und Fukushima.
Luftüberwachung durch eine Detektei
Eine Luftüberwachung kann von einer Detektei auch zum Objektschutz und dem Schutz von hochwertigen und teuren Geräten eingesetzt werden. Bei einer Detektei steht die Luftüberwachung ausschließlich für die Abwehr oder die Abschreckung von fremden Personen. Überwacht werden können alle Gebäude, Einrichtungen, Fahrzeuge oder Liegenschaften. So lässt auch die Deutsche Bahn regelmäßig Ihre Bahnstrecken durch die Luft überwachen.
Die Kunden setzen eine Luftüberwachung durch eine Detektei vor allem beim Schutz von Zielobjekten und Baustellen ein. Ziel der Luftüberwachung ist die Aufdeckung von Schwachstellen und die angesprochene Objektsicherung. Auch die Polizei setzt inzwischen vielfach auf Demonstrationen Drohnen zur Luftraumüberwachung ein.
Grenzen der Luftüberwachung durch eine Detektei
Nicht eingesetzt wird eine Luftraumüberwachung mittels einer Drohne von einer Detektei zur Überwachung einer Person. Drohnenaufnahmen zeigen grundsätzlich keine einzelnen Personen mit Gesicht. Die Detektei Lentz setzt ihre Drohnen, ob Quadrocopter, Octocopter oder auch Hexacopter nur im erlaubten gesetzlichen Rahmen nach den Bestimmungen des LuftVG und LuftVO ein; dies aber mit großem Erfolg.
Sie glauben eine Luftüberwachung wäre für ihren Auftrag das Richtige?
Sprechen Sie die Mandantenbetreuer unserer Detektei gern an. Wir sind montags – samstags jeweils 09-17 Uhr für Sie erreichbar um ihren Auftragswunsch nach einer Luftüberwachung durch unsere Detektei zu besprechen und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfragen. Soweit eine Luftüberwachung durch unsere Detektei nicht in Frage kommt, können wir Ihnen sicherlich Alternativen anbieten.
Über den Autor: Marcus R. Lentz
Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Privatpilotenlizenz.
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