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Glossar: Luftüberwachung

Luftüberwachung

Luftüberwachung – Luftraumüberwachung


Der Begriff Luftüberwachung kommt aus dem Militärischen Bereich. Der KH-11-Spionagesatellit aus den 80er-Jahren konnte aus dem Weltraum 15 Zentimeter große Objekte erkennen und abbilden. Neuere Satelliten sind besser, aber ihre Fähigkeiten sind streng geheim. Der Begriff Luftüberwachung – Luftraumüberwachung hat in Deutschland sehr viele verschiedene Bedeutungen.

So gibt es die Militärische Luftüberwachung und die Zivile Luftüberwachung. Bei der Militärischen Luftraumüberwachung werden alle Flugbewegungen mit Radar aufgezeichnet. Kann innerhalb von zwei Minuten ein Flugzeug nicht identifiziert werden, wird ein Kampfflugzeug zur Unterstützung angefordert. In der Zivilen Luftraumüberwachung werden vor allem Hindernisse und Sicherheitsabstände der Passagierflugzeuge überprüft.

Ebenso führt das Bundesamt für Strahlenschutz auch eine Luftüberwachung durch. Hier geht es jedoch nicht um Spionage oder den Luftverkehr, sondern darum, mit Messsystemen die Aktivitätskonzentration der künstlichen und natürlichen Radioaktivität zu messen. Vor allem seit den Unglücken von Tschernobyl und Fukushima.

Luftüberwachung durch eine Detektei


Eine Luftüberwachung kann von einer Detektei auch zum Objektschutz und dem Schutz von hochwertigen und teuren Geräten eingesetzt werden. Bei einer Detektei steht die Luftüberwachung ausschließlich für die Abwehr oder die Abschreckung von fremden Personen. Überwacht werden können alle Gebäude, Einrichtungen, Fahrzeuge oder Liegenschaften. So lässt auch die Deutsche Bahn regelmäßig Ihre Bahnstrecken durch die Luft überwachen.

Die Kunden setzen eine Luftüberwachung durch eine Detektei vor allem beim Schutz von Zielobjekten und Baustellen ein. Ziel der Luftüberwachung ist die Aufdeckung von Schwachstellen und die angesprochene Objektsicherung. Auch die Polizei setzt inzwischen vielfach auf Demonstrationen Drohnen zur Luftraumüberwachung ein.

Grenzen der Luftüberwachung durch eine Detektei

Nicht eingesetzt wird eine Luftraumüberwachung mittels einer Drohne von einer Detektei zur Überwachung einer Person. Drohnenaufnahmen zeigen grundsätzlich keine einzelnen Personen mit Gesicht. Die Detektei Lentz setzt ihre Drohnen, ob Quadrocopter, Octocopter oder auch Hexacopter nur im erlaubten gesetzlichen Rahmen nach den Bestimmungen des LuftVG und LuftVO ein; dies aber mit großem Erfolg.

Sie glauben eine Luftüberwachung wäre für ihren Auftrag das Richtige?

Sprechen Sie die Mandantenbetreuer unserer Detektei gern an. Wir sind montags – samstags jeweils 09-19 Uhr für Sie erreichbar um ihren Auftragswunsch nach einer Luftüberwachung durch unsere Detektei zu besprechen und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfragen. Soweit eine Luftüberwachung durch unsere Detektei nicht in Frage kommt, können wir Ihnen sicherlich Alternativen anbieten.



Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Wir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Kundenstimme
Meine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Kundenstimme
Wir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!