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Glossar: Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug

Was ist Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug bezeichnet den vorsätzlichen Versuch, durch falsche oder irreführende Angaben eine Versicherungsleistung zu erhalten, die nicht rechtmäßig zusteht. Dies fällt unter den Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB. Während der Begriff Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB die absichtliche Beschädigung oder Zerstörung versicherter Gegenstände umfasst, geht es beim Versicherungsbetrug oft um die Manipulation oder Vortäuschung von Schäden. Die finanziellen Auswirkungen sind enorm: Experten schätzen, dass jährlich Schäden in Milliardenhöhe durch betrügerische Versicherungsansprüche entstehen. Dies führt zu höheren Beiträgen für alle ehrlichen Versicherungsnehmer.



Typische Formen des Versicherungsbetrugs

  1. Der fingierte Schaden

Ein bestehender Schaden wird absichtlich so dargestellt, dass er unter die Versicherungspolice fällt. Ein Beispiel ist das absichtliche Fallenlassen eines Smartphones, das dann als Unfall deklariert wird, um eine Erstattung zu erhalten. Auch die Manipulation von Brand- oder Wasserschäden, um eine höhere Auszahlung zu erlangen, fällt in diese Kategorie.

  1. Der fiktive Schaden

Ein Schaden, der niemals eingetreten ist, wird bei der Versicherung geltend gemacht. Beispielsweise wird ein Fahrraddiebstahl gemeldet, obwohl das angebliche Rad nie existierte. Um den Anspruch zu untermauern, werden oft gefälschte Kaufbelege oder fingierte Zeugenaussagen vorgelegt.

  1. Der absichtlich herbeigeführte Schaden

Hier wird ein Schaden absichtlich verursacht, um eine Versicherungsleistung zu erhalten. Ein bekanntes Beispiel ist das sogenannte „Autobumsen“, bei dem ein Unfall gezielt provoziert wird, um eine Entschädigung zu erschleichen. Dies kann auch in Form eines inszenierten Wohnungseinbruchs erfolgen, bei dem Wertgegenstände angeblich gestohlen wurden.

  1. Die überhöhte Schadensmeldung

Nach einem realen Schaden wird die Schadenshöhe künstlich erhöht, indem zusätzliche oder wertvollere Gegenstände angegeben werden. Nach einem Einbruch können beispielsweise fiktive Wertgegenstände aufgelistet werden, die tatsächlich nicht entwendet wurden. In anderen Fällen werden Reparaturkosten bewusst überhöht abgerechnet.

  1. Die Verschiebung von Schadensereignissen

Manchmal wird ein nicht versicherter Schaden einem Zeitpunkt oder einer Situation zugeordnet, in der Versicherungsschutz besteht. Beispielsweise wird ein bereits beschädigtes Auto als frisch verunfallt gemeldet, um eine Auszahlung der Versicherung zu sichern. Auch Verletzungen, die außerhalb der Vertragslaufzeit auftraten, werden mitunter fälschlich als aktuell dargestellt.

  1. Täuschung bei Vertragsabschluss

Bereits beim Abschluss einer Versicherungspolice werden falsche Angaben gemacht, beispielsweise zur Gesundheit oder zum Wert versicherter Gegenstände, um bessere Vertragskonditionen zu erhalten. Dies betrifft unter anderem Lebensversicherungen, bei denen Vorerkrankungen verschwiegen werden, um günstigere Tarife zu erhalten.


Versicherungsbetrug verursacht erhebliche finanzielle Schäden für Versicherungsunternehmen und ehrliche Kunden, die dadurch höhere Prämien zahlen müssen. Versicherer setzen verstärkt auf moderne Analysetechniken, forensische Prüfmethoden und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Detekteien, um betrügerische Handlungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. In vielen Fällen kommt es zu strafrechtlichen Konsequenzen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können.

Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache im Einsatz. In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Wir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
Kundenstimme
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Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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