Glossar: Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

Wer ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs?

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein im Vereinsregister mit Sitz im hessischen Bad Homburg vor der Höhe, der sich nach eigener Selbstdarstellung als „Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft“ für die Förderung des fairen Wettbewerbs bezeichnet.

Der Verein bezeichnet sich selbst auch auf seiner Internetseite umgangssprachlich nur als Wettbewerbszentrale. Mitglieder sind rund 800 Verbände und rund 1200 Unternehmen. Darunter sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, unter anderem auch der Bund internationaler Detektive e.V., dem auch die Detektei Lentz GmbH & Co. KG angehört.

Aufgaben der Wettbewerbszentrale

Die Aufgaben der Wettbewerbszentrale liegen nach deren Satzung in der Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb (Wettbewerbsrechts), d. h. der Rechtsverfolgung und der Beteiligung an der Rechtsforschung. Weiterhin trägt sie durch Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs bei. Der Verein gibt zahlreiche Publikationen für seine Mitglieder und sowohl für die allgemeine als auch die Fachöffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht heraus.

Die Wettbewerbszentrale beschäftigt nach eigener Aussage mehr als 20 Juristen in den Büros in Bad Homburg vor der Höhe, Berlin, Hamburg, Dortmund, Stuttgart und München.

Offizielles Organ des Vereins ist die ‚juristische Fachzeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis‚ (WRP).

Rechtliche Grundlage der Arbeit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

Rechtsgrundlage ist eine Befugnis zur Verbandsklage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (in erster Linie Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) steht der Wettbewerbszentrale als klagebefugter Institution der Wirtschaft ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) gegen den Wettbewerbsverletzer zu, der vor den Zivilgerichten im Wege der privaten Klage (Unterlassungsklage) geltend gemacht werden kann. Die Wettbewerbszentrale hat wegen ihrer Mitgliederstruktur die umfassende Verbandsklagebefugnis für das gesamte Bundesgebiet.

Im Regelfall spricht die Organisation bei einem Wettbewerbsverstoß zunächst eine Abmahnung aus, um eine außergerichtliche Beilegung der Wettbewerbsstreitigkeit zu erreichen.

Erweiterte Grundlage nach dem Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Mit dem neuen Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz ist die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale als Beauftragte nach § 7 VSchDG hinzugekommen, wonach sie bei innereuropäischen Wettbewerbsverstößen von der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), mit der Rechtsverfolgung beauftragt werden kann.

 



Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer komplexen arbeits­rechtlichen Aus­ein­ander­setzung mit einem von der Arbeit frei­gestellten Mit­arbeiter der zweiten Führungs­ebene haben wir die Detektei Lentz eingeschaltet. Die Detektive arbeiteten sehr rasch und ergebnis­orientiert, so dass die Angelegenheit letztlich sehr erfolgreich für uns abgeschlossen werden konnte. Wir empfehlen dieses Unter­nehmen gerne weiter!
Dr. Daniel T., München
KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.