Detektei TÜV zert. Qualitätsmanagement in Tunesien, z.B. in Sousse, Tunis, oder Monastir im Auftragsmandat tätig seit 1995
(operatives Einsatzgebiet – keine Betriebstätte)

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Erfahrene Detektei mit TÜV zert. Qualitätsmanagement + Einsatzerfahrung in Tunesien + ganz Nordafrika
Seit dem ersten Einsatz unserer Detektei in Nordafrika, Mitte der 1990er Jahre, konnten wir zahlreichen Mandanten unserer Detektei helfen, Sachverhalte vor Ort ohne Risiko eines möglichen Auffallens, oder gar erkannt werdens zu klären. Dabei achten wir nicht nur auf unauffällige Vorgehensweise, die den landestypischen Gepflogenheiten in Tunesien entspricht, sondern auch darauf, die Reputation der Mandanten unserer Detektei nicht zu gefährden.
Genau deswegen verzichten wir bei Einsätzen unserer Detektei in Tunesien und ganz Afrika schon von Anbeginn an auf Subunternehmer (freie Detektive), sondern vertrauen ihr Problem und dessen Lösung ausschließlich unseren fest in unserer Detektei angestellten geprüften Detektiven (ZAD), bzw. künftig ZAD geprüften Privatermittlern (IHK) an; also Profis die ihren Beruf von der Pike auf gelernt haben und nach den Standards der Berufsverbände ausgebildet wurden. Hinzu kommt, dass wir über einschlägige Einsatzerfahrung in Afrika verfügen und damit über ein langjährig gewachsenes Wissen und Erfahrungswerte verfügen, an dem Sie sich durch Auftragsvergabe an unsere Detektei bedienen können.
Ihre Berater für internationale Einsätze unserer Detektei
Marcus Lentz, Louise Schäfer, Alfredo Nunez, Gernot Zehner und ihre Detektiv-Teams

Marcus Lentz



Louise Schäfer




Alfredo Nunez



Gernot Zehner


Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

Elisabeth B., Dessau-Roßlau

Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main

Dieter Mende, Berlin

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:
Beratungsqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Auftragsbearbeitung | durchschn. Bewertung: 5 |
Ergebnisqualität | durchschn. Bewertung: 5 |
Tätigkeitsberichte | durchschn. Bewertung: 5 |
Transparenz | durchschn. Bewertung: 5 |
Vertragsgestaltung | durchschn. Bewertung: 5 |
Erreichbarkeit | durchschn. Bewertung: 4 |
Zuverlässigkeit | durchschn. Bewertung: 5 |
Gesamt | durchschn. Gesamtnote: 4,91 |
§ Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
§ Bundesarbeitsgericht – Mitarbeiterbeobachtung ist zulässig!
Das BAG – Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
Reale Einsätze unserer Detektei in Tunesien…
…zeugen von unserer Erfahrung, Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft nahezu jedes Problem unserer Mandanten lösen zu wollen. So konnten wir Mandanten unserer Detektei in Tunesien landesweit dabei z.B. helfen
- vollstreckbares Vermögen in Tunis aufzufinden
- Nachweis von ehelicher Untreue des in Sousse arbeitenden Ehemannes
- Aufdeckung von Abrechnungsbetrug einer Reiseleiterin vor Ort in Monastir
- Suche + Auffindung + Begleitung der Rückführung eines in Deutschland entzogenen Kindes aus Hammamet
Kostenlose Beratung | Abrechnung ab Einsatzort in Tunesien…

…sind nur zwei von vielen Vorteilen die Sie als Mandant haben, wenn Sie unsere Detektei in Tunesien landesweit einschalten. Die Abrechnungsmodalitäten unserer Detektei sind nämlich denkbar klar und einfach strukturiert:
- keinerlei Kosten für An-/ Abreise zum Einsatzort in Tunesien
- keinerlei Kosten für Berichte, Fotos, Videos etc.
- keinerlei Grundhonorare, Schreibgebühren, Verwaltungsgebühren o.ä.
- keinerlei Kosten für rechtliche Vorabprüfung aller Berichte durch unsere Justiziare
- keinerlei Mindesteinsatzdauer unserer fest angestellten Detektive am Einsatzort in Tunesien
- keinerlei Kosten für Einsatz von Mietfahrzeugen o.ä. falls notwendig
- keinerlei Kosten für die Nutzung unseres Lentz Membersclub®
- keinerlei Kosten für unsere App. für iPhone + iPad
(für mobilen, sicheren Zugriff auf Berichte, Fotos, Videos täglich live + in Echtzeit!)
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien und völlig unverbindlichen telefonischen Erstberatung Mo.-Fr. von 8 Uhr – 20 Uhr gebührenfrei unter (0800) 88 333 11 mit einem unserer freundlichen Fachberater für Auslandseinsätze unserer Detektei. In Tunesien stehen wir Ihnen mit kurzer Vorlaufphase zur Verfügung um auch ihr Problem zu lösen!
Häufig an unsere Detektei gestellte Fragen (FAQ) bei Ermittlungen

Ermittelt die Detektei Lentz auch in Afrika?
Die geprüften und zuverlässigen, festangestellten – teils englisch und teils muttersprachlichen – ZAD geprüften Privatermittler (IHK) der Detektei Lentz sind seit dem Jahr 1995 auch in ganz Afrika im operativen Einsatz und verfügen über ein breites Wissen über rechtliche und gesellschaftliche Gepflogenheiten aller afrikanischen Länder von Südafrika, über Ghana bis zu den eher touristisch geprägten nordafrikanischen Ländern Ägypten, Marokko, Tunesien und beste Kontakte zu den entsprechenden Ämtern und Behörden.
Welche Kosten kommen bei Auslandseinsätzen in Afrika auf mich zu?
Die Kosten unserer TÜV-geprüften Detektei werden in jedem Fall nach dem entstandenen Aufwand ab Einsatzort weltweit abgerechnet. Kosten für Anreise / Abreise dorthin entstehen Ihnen keine. Diesen Aufwand dokumentieren wir selbstverständlich ausführlich und minutiös, sodass die Vergütung fair und transparent vonstatten geht. Einen ersten Kostenvoranschlag lassen wir Ihnen gerne nach Ihrer Anfrage und einem telefonischen Beratungsgespräch, bzw. einer kostenlosen Videoberatung in Form eines schriftlichen Angebotes zukommen.
Welche Serviceleistungen sind im Auslands-Honorar in Afrika kostenfrei inbegriffen?
Das Auslands-Honorar umfasst zahlreiche Leistungen, wie beispielsweise die Vorbereitungen, die kostenfreie An-/ Abreise und die Kosten für die Unterbringung der Detektive. Bei Beauftragung der Detektei Lentz entstehen auch im Auslandseinsatz keine zusätzlichen versteckten Kosten.