Glossar: Abhöreinrichtungen

Abhöreinrichtungen

Abhöreinrichtungen werden zur akustischen Verfolgung und Aufzeichnung eingesetzt. Man unterscheidet zwischen akustischen Abhöranlagen, elektroakustischen und optischen Abhöreinrichtungen. Die verdeckt angebrachten Mikrofone senden die Nachrichten über Funk oder eine optoelektronische Verbindung an die Empfängerstation. Abhöranlagen müssen jedoch nicht unbedingt über ein Mikrofon verfügen. Auch das Abhören von Telefonleitungen, Trägerfrequenzanlagen und Funkfrequenzen ist durch den Einsatz der entsprechenden Technik möglich.

Legal installierte Abhöreinrichtungen


Abhöreinrichtungen erlauben das Mithören, wie auch die Aufzeichnung von Geräuschen jeder Art. Egal, ob es sich um das gesprochene Wort, um Tierlaute oder Tönen von Geräten handelt. Die Überwachung eines Kindes kann durch eine Abhöreinrichtung, einem Babyphone erfolgen. Ebenfalls ist der Einsatz von Abhörgeräten in der Tierforschung oder zur Überwachung von Produktionsabläufen, wie auch im Einsatz bei Alarmgeräten für den Personen- und Gebäudeschutz gebräuchlich.    

Ist der Einsatz von Abhöreinrichtungen gesetzeskonform? 


Sobald das gesprochene nicht-öffentliche Wort heimlich durch eine Abhöranlage „belauscht“ wird, begibt man sich in die Illegalität. In Deutschland wird die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Grundsätzlich ist das Abhören von Privatgesprächen und Räumen verboten. Trotzdem werden Abhöreinrichtungen im privaten, wie auch im gewerblichen Bereich verdeckt eingesetzt. Es ist legal, in Deutschland Abhöreinrichtungen zu verkaufen und auch zu kaufen. Nur der Einsatz der Abhöranlagen steht unter Strafe, soweit die rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.

Abhöreinrichtungen – Nutzung durch staatliche Ermittlungsorgane


Unter besonderen Umständen dürfen stattliche Organe Abhöreinrichtungen installieren. Hier gilt § 100c StPO. Liegt ein begründeter Verdacht vor, eine besonders schwere Straftat, nach Absatz 2 bezeichnet, begangen, versucht oder geplant zu haben, so ist die Installation von Abhöreinrichtungen und die Abhörung durch staatliche Ermittlungsorgane für den Einzelfall erlaubt. Der Beschuldigte darf, soweit alle gesetzlichen Auflagen erfüllt wurden, abgehört werden um den Sachverhalt aufzuklären. Die detaillierte Gesetzesausführung zur akustischen Wohnraumüberwachung entnehmen Sie bitte dem Original Gesetzestext.

Auffinden von illegalen Abhöreinrichtungen zählt zur modernen Detektivarbeit


Im privaten Bereich belauschen Ehepartner ihren Mann, ihre Frau. Im wirtschaftlichen Metier werden Daten vom Wettbewerber abgefangen, Mitarbeiter werden illegal belauscht.

Aktuelle Beispiele aus der Politik zeigen, dass selbst vermeintlich befreundete Länder sich untereinander mit modernsten Abhöranlagen ausspionieren. Verdeckte Abhöreinrichtungen aufzuspüren gehört zur modernen Detektivarbeit. Da jedoch ein normaler Detektiv hierfür nicht qualifiziert ist und eine mehrjährige Ausbildung und Erfahrung im Umgang mit modernster Suchelektronik notwendig ist, um Abhöranlagen überhaupt seriös aufspüren zu können, wurde innerhalb der Lentz Gruppe® eine eigene Unternehmenstochter gegründet.

Mit Spezialequipment werden die unrechtmäßig installierten Abhöranlagen gesucht, geortet, unbrauchbar gemacht und im Bedarfsfall wird der Täter von der ebenfalls zur Lentz Gruppe® gehörenden Detektei Lentz & Co. GmbH für den Auftraggeber durch eine gezielte Nachobservation der abgehörten Räume meist schnell und sehr zuverlässig ermittelt.

Die Suche nach Abhöranlagen nennt man im Übrigen auch Sweep oder Lauschabwehr.

Wie erfolgt das professionelle Auffinden von Abhöreinrichtungen?


Speziell geschulte Techniker überprüfen je nach Bedarf die Telefonanlage, die IT-Anlage und alle eventuell betroffenen Räume. Mittels visueller Prüfung und dem Einsatz modernster Elektronik werden die Abhörgeräte, wie Wanzen und Mikrophone schnell gefunden, entfernt und vernichtet. Die sorgfältige Dokumentation nach DIN Vorgaben bildet die Grundlage, um im Falle einer Gerichtsverhaltung, mit gerichtsverwertbaren Beweisen den Verdacht zu belegen.  

Abhörgeräte und Abhöranlagen werden immer kleiner und technisch ausgefeilter. Der Einsatz an Mobilfunkgeräten und PCs ist selbst für Laien kein Problem. Sollten Sie den Verdacht hegen, illegal abgehört zu werden, dann nehmen Sie sofort Kontakt mit einer seriösen Detektei auf. Sie wird Ihnen die Details erklären und absolut diskret in Ihrem Sinne agieren.

Unser Technische Abschirmdienst ist spezialisiert das detektieren von Abhöreinrichtungen

Bei der Lentz Gruppe® wird diese verantwortungsvolle Aufgabe von speziellen Technikern unseres Technischen Abschirmdienstes, unter fachlicher Leitung unseres Herrn Gernot Zehner, durchgeführt. Unser Technischer Abschirmdienst stellt seine Leistungen im Bereich Lauschabwehr | Abhörschutz hier vor.

 



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIm Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
KundenstimmeDas gesamte Team hinterließ schon bei der Auftrags­bearbeitung einen sehr guten Eindruck. Auch vor dem Arbeits­gericht ließen sich die vier Detektive vom gegnerischen Anwalt nicht ins Boxhorn jagen und nicht verunsichern. Absolut empfehlenswert!
Lars K., Aachen
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.