Glossar: Auskunftei

Auskunftei

Auskunftei / Wirtschaftsauskunftei, was ist das überhaupt?

Eine Auskunftei oder Wirtschaftsauskunftei, ist ein privat geführtes Unternehmen, dass Daten von Privatpersonen oder Unternehmen zu wirtschaftsrelevanten Punkten vorhält. Die Auskunftei ist also ein Unternehmen, das Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Konzernen, Unternehmen und Privatpersonen ermittelt und die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens, oder einer Privatperson errechnet. Hierbei spielt natürlich auch das bisherige Zahlungsverhalten des Unternehmens, bzw. der Person eine gewichtige Rolle. Aber auch Alter, Anschrift u.a. Faktoren finden Berücksichtigung.

Die Auskunftei erteilt jedoch nur im Rahmen der Bonitätsprüfung, oder Adressprüfung Auskünfte. Ebenso muss ein berechtigtes Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz vorliegen. Darüber hinaus ist die Auskunftei verpflichtet, stichprobenartig das berechtigte Interesse bei seinen Mitgliedern zu überprüfen. Die Daten erhält die Auskunftei über Selbstbefragung, sowie von amtlichen Stellen. Ebenso werden allgemein zugängliche Daten überprüft und übernommen. Eine Zusammenarbeit mit Inkassobüros ist obligatorisch.

Während die Auskunftei weitaus mehr Daten über Unternehmen zur Verfügung hat, sind Auskünfte über Privatpersonen limitiert. Über Privatpersonen vor allem folgende Daten von der Auskunftei vorgehalten:

  • Adresse und Kontaktdaten
  • Berufliche Tätigkeit
  • Einschätzung oder Beurteilung über die Finanzlage
  • Besitzverhältnisse
  • Daten zu Kreditverträgen und Bankverbindungen
  • bisheriges Zahlungsverhalten
  • Wohnumfeld (einfache Wohngegend, gehobene Wohngegend etc.)

Alle diese Daten werden von den Mitgliedsunternehmen der Auskunfteien abgefragt und für die Entscheidung über eine kreditorische Zusammenarbeit – also bspw. der Eröffnung eines Kontos, Einrichtung eines Handykartenvertrages, eines Leasing-, oder Finanzierungsvertrages für ein Auto o.ä. – genutzt.

Eigenauskunft ist Pflicht

Seit dem 1. April 2010 besteht eine gesetzliche Pflicht für alle Auskunfteien, jeden Bürger und jedes Unternehmen auf Antrag über die bei ihnen gespeicherten Daten zu informieren. Die Abfrage ist dabei jedoch ausschließlich auf Angaben über die eigene Person / das eigene Unternehmen beschränkt. Hierbei muss jedoch bei jeder Auskunftei selbst angefragt werden.

Welche Auskunfteien gibt es?

Bekannte Auskunfteien sind z.B. die

  • Bürgel Wirtschaftsauskünfte
  • Creditsafe
  • Hermes Kreditversicherung und natürlich
  • SCHUFA und
  • Creditreform

bei welcher auch unsere Unternehmensgruppe Mitglied ist. Fast alle deutschen Banken fragen mindestens SCHUFA und Creditreform ab; teils auch weitere der vorstehend genannten Auskunfteien.



Über die Autorin: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeVon Anfang bis Ende sehr gute, kompetente und auch menschlich integre Behandlung und Unterstützung.
M. Grammig, 21337 Lüneburg
KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.