Betrug ist der Vorgang, bei dem jemand einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft. Das Betrugsdelikt ist also ein Vermögensdelikt.
Die Strafbarkeit ist in Deutschland in §263 Strafgesetzbuch (StGB.) geregelt. Dort heißt es (auszugsweise):
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Für den Detektiv, bzw. für eine Detektei kommt Betrug in den unterschiedlichsten Ausprägungen vor, z.B. strafbarer
Obschon nicht i.S.d. StGB. strafbar
Wichtig ist, dass der Straftatbestand des Betrug ein sog. ‚Offizialdelikt‘ ist, d.h. die zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen her die Ermittlungen aufnehmen muss, sobald der Verdacht eines Betrug besteht; auch wenn niemand Strafantrag / Strafanzeige gestellt hat. Dies ist so, da der Betrogene (Betrugsopfer) ja unter Umständen gar nichts davon weiß, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Dies ist z.B. häufig bei Betrug in Zusammenhang mit Unterhalt der Fall.
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