Glossar: Bonität

Bonität

Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt wird, desto einfacher ist es für die Person, sich Kredit, bzw. Vertrauen zu verschaffen. Unter Bonität ist eine Eigenschaft eines natürlichen oder juristischen Individuums zu verstehen, die als Basis für die Entscheidung Dritter dient, ob ein Kredit eingeräumt werden kann.  Ebenfalls dient die Bonitätsprüfung vor wichtigen Geschäftsabschlüssen als Entscheidungsbasis um das persönliche oder unternehmerische Risiko zu minimieren. 

Die Bonität lässt sich in zwei zu beurteilende Kriterien einteilen. In die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit von Krediten und in die persönlichen Kreditwürdigkeit. Unter der persönlichen Bonität wird die Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet. Die berufliche und fachliche Qualifikation spielen hierbei eine große Rolle. Unter dem wirtschaftlichen Aspekt werden Prognosen erstellt, die auf Basis von Vergangenheitswerten, Einkommensnachweisen, Bilanzen die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlungsfähigkeit ermitteln.  

Bonität und Bankkredit 


Gemäß den im Rahmen der Basel-II-Grundsätze festgelegten internationalen Regeln ist die Bonität auch ein Kriterium für das regulatorische Eigenkapital, an dem sich häufig der Preis des Kredites (der Zins) orientiert. Die Ermittlung der Bonität einer Person (Kreditwürdigkeitsprüfung) erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst (z.B. anhand von so genannten Score-Karten im Kreditscoring) oder dieser bedient sich der Hilfe Dritter, z.B. einer Rating-Agentur.

Aufgrund der Forderungen von Basel II werden inzwischen vermehrt interne Ratingsysteme in den Kreditinstituten eingesetzt. Diese beurteilen die Bonität eines Kreditnehmers anhand statistischer Modelle abhängig von der Branche und dem Sitzland des Kreditnehmers. Wesentlicher Wert ist die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD: probability of default). In Bezug auf Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission mit Zinsen zu bedienen und zu tilgen.

Doch eine Bonitätsprüfung wird nicht nur bei der Kreditvergabe eingesetzt. Auch bei der Anbahnung von Geschäftspartnerschaften, Abschluss eines Mietvertrags, in der Erbenfrage, beim Immobilienverkauf oder vor Eheschließungen geben Bonitätsermittlungen Auskunft über die Vertrauenswürdigkeit einer Person und das finanzielle Risiko, das mit dieser Person behaftet ist. Innerhalb der Leumund Prüfung ist die Bonitätsprüfung ein wesentlicher Baustein.

Bonitätsprüfung durch Detektei, um Risiken zu minimieren


Die Prüfung der Bonität schafft Klarheit über die Vermögensverhältnisse und die Einhaltung finanzieller Verpflichtungen. Zum Beispiel vor einer großen Investition erfolgt eine Bonitätsprüfung durch eine beauftragte Detektei. Alleine der Schufa-Score ist nicht aussagekräftig genug. Die Bonitätsprüfung durch eine Detektei ist umfassend. Offene Schulden und Hypotheken, Bankverbindungen, Beteiligungen, Immobilien, Höchstkredit, Bonitätsindex, Negativmerkmale, Adressermittlungen und eingetragene Firmen werden ebenso geprüft, wie die Zahlungsmoral oder die positive Chance einer geplanten Zwangsvollstreckung.

Bonität – Abgleich unterschiedlicher Auskunfteien für eine verlässliche Bonitätsprüfung


Einer professionellen Detektei stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung um die Bonitätsprüfung umfassend durchzuführen. Ein Abgleich der unterschiedlichen Daten stellt sicher, dass die Bonitätsprüfung eine sehr hohe Aussagekraft hat. Innerhalb Deutschland erhalten Sie über eine erfahrende Detektei innerhalb weniger Stunden die Ergebnisse der Bonitätsprüfung. International ist mit einer Bearbeitungszeit von zwei Werktagen zu rechnen.

Gesetzliche Vorgaben zur Bonitätsprüfung:


Grundsätzlich bedarf die Bonitätsprüfung, wie auch die Datenübermittlung an Dritte, einer Einwilligung der zu überprüfenden Person. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht von der Einwilligungspflicht ab, wenn die Bonitätsprüfung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die Detektei Ihres Vertrauens, wird Sie umfassend über die legalen Methoden der Bonitätsprüfung informieren und nur legale Bonitätsprüfungen durchführen.

Bonitätsprüfung stellen eine klare Entscheidungsgrundlage dar. Vertrauen Sie deshalb nur einer erfahrenen Detektei mit Know-how bester eigener Bonität.



Über die Autorin: Frances R. Lentz

Frances R. Lentz

Frances R. Lentz, Jahrgang 1989, ist seit 2010 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG tätig. Sie absolvierte nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und anschließend die zweijährige Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK. Frau Lentz verfügt über langjährige Observationserfahrung im In- und Ausland und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.).

In ihrer Freizeit kocht und backt die Mutter eines Sohnes leidenschaftlich gerne, fährt Motorrad und liebt Wellness und lange Spaziergänge mit ihrem Hund.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeSelten sieht man einen so derart guten Dienstleister, der sich mit Herz einsetzt. Sehr engagiert, professionell und mitfühlend und ist auch nach Abschluss für einen da. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen! Note 1*. Alles Gute
Jürgen Harms, Berlin
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeMeine Erfahrung mit den Ermittlern ist, dass diese sehr seltene Fähigkeit haben sich in verzwickte und komplizierte Vorgänge hinein zu versetzen und extrem zielgerichtet zu arbeiten. Ich kann die Detektei Lentz zum Nachweis bei Arbeitszeitbetrug nur empfehlen.
Dieter Mende, Berlin
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.