Glossar: Quellenschutz

Der Quellenschutz ist gesetzlich verankert. Er gewährleistet Informanten und anderen am Ermittlungsprozess beteiligten Personen absolute Anonymität. Ihre Identität bleibt also für Außenstehende anonym.

Ein Informant im journalistischen Bereich ist für einen Journalisten eine Quelle von Informationen in einem Bereich, in dem der Journalist selbst nur schwer recherchieren kann. Gem. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO steht „Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben“ ein Zeugnisverweigerungsrecht zu als Informantenschutz oder Quellenschutz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtet den Schutz journalistischer Quellen als Grundvoraussetzung der Pressefreiheit.

Da dem Journalisten im Gegensatz zum Politiker Informanten nicht zur persönlichen Machterweiterung, sondern (idealerweise) zur Aufklärung der Öffentlichkeit dienen, haben sie kein negatives Image.

Quellenschutz in einer Detektei

Auch Detektive und Detekteien könnten viele Informationen ohne Nutzung der richtigen Quellen nicht erlangen. Somit genießen die Informationsquellen in Detekteien höchsten Schutz und sind nur einem ausgesuchten Personenkreis – dem sog. ‚inneren Kreis‘ – innerhalb der Detektei überhaupt bekannt.

Detektive wird kein gesetzlicher Quellenschutz zugesprochen. Daher regeln die meisten Detekteien in ihren Geschäftsbedingungen mit ihren Mandanten klar, dass der Mandant keinen Anspruch auf Auskunft zu den Informanten / Vertrauenspersonen der Detektei hat.

Durch diesen Quellenschutz ist gewährleistet, dass die Quelle – also der Informant – keine Befürchtungen haben muss, dass seine identität nach außen dringen könnte. Gibt er also Informationen zu Sachverhalten oder der Zielperson an die ermittelnde Detektei, ist durch diesen Quellenschutz gewährleistet, dass der Informant keinen Repressalien ausgesetzt werden kann.



Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMeine Scheidung ist inzwischen abgeschlossen und ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier noch eine entsprechende Bewertung abgeben. Durch die Recherche im Internet, bin ich auf die Lentz Detektei aufmerksam geworden. Durch die durchweg positiven Bewertungen habe ich mich für diese Detektei entschieden, um meiner damals getrennt lebenden Frau sowohl das Eheähnliche Verhältnis als auch die Schwarzarbeit nachzuweisen und wurde auch nicht enttäuscht. Es war konstruktive, positive und stets angenehme Atmosphäre, ein tolles Team und vor allem sehe ich in der Lentz Detektei eine sehr hohe Kompetenz. Ich bin mit allem zufrieden.)
Bernd-Rüdiger L., Bremen
KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist sehr kompetent und arbeitet effizient. Das Detektivbüro ist sehr zu empfehlen.
Jesko Luciano, 60329 Frankfurt am Main
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.