Zum Sorgerecht werden die Personensorge und die Vermögenssorge gezählt. Sie beschreiben die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Mit der Personensorge ist die Pflege und Erziehung des Kindes gemeint, die Erlaubnis über Aufenthaltsorte, sowie die Verantwortung in Bezug auf den Werdegang. Unter der Vermögenssorge versteht man die Verwaltung des Besitzes von Kindern. Bei allen Angelegenheiten hat das Wohlergehen der Kinder absolute Priorität.
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