Sorgerecht | Aufenthaltsbestimmungs-recht | Kindeswohlgefährdung

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Als Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet man das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein Kind zu bestimmen. Das in § 1631 BGB festgeschriebene Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und im Regelfall mit diesem verbunden.

Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern wird das Recht über die Aufenthaltsbestimmung daher ebenfalls gemeinsam ausgeübt. Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden und üben sie im Regelfall weiterhin das Sorgerecht gemeinsam aus (gemeinsames Sorgerecht), wird die Aufenthaltsbestimmung zunächst ebenfalls weiterhin gemeinsam ausgeführt. Allerdings genau dies nicht zwingend, das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch vom Sorgerecht losgelöst werden.

Soweit sich beide getrennt lebenden Elternteile einig sind und es dem Kindeswohl nicht entgegen steht, ist fast jede denkbare Konstellation der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts denkbar. Vom regelmäßigen Umgang jedes zweite Wochenende, bis hin zum Wechselmodell.

Trennen sich Eltern, bleiben die Kinder in der Regel bei der Mutter und besuchen den Vater nur. Mit dieser althergebrachten Regel wollen sich viele Eltern heute oftmals nicht mehr zufriedengeben und entscheiden sich für das Wechselmodell: Wochen- oder tageweise pendeln die Kinder zwischen den Elternteilen und verbringen so im Idealfall jeweils 50% der Zeit bei Mama und 50% bei Papa. Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Trennung im gleichen Umfang wie der Ex-Partner betreuen wollen, können diesen Wunsch künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Ex-Partners durchsetzen. Es spreche grundsätzlich nichts dagegen, dass Familiengerichte das ‚Wechselmodell‘ auch gegen den Willen eines Elternteils auf Antrag des anderen Elternteils anordnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (PDF-download) am 01. Februar 2017.

Unsere Detektei hilft bei Problemen ‚rund ums Kind‘ seit 1995

Gerade in familienrechtlichen Streitigkeiten wenn es um das SorgerechtAufenthaltsbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder geht, oder sogar eine mögliche Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, hilft der Einsatz der Detektive unserer Detektei sehr häufig unvoreingenommen, emotionsfrei und akribisch die Wahrheit gerichtsverwertbar zu dokumentieren, da solche Verfahren immer von Emotionen geprägt sind und auch Gerichte teils ihre Schwierigkeit haben, die Sachverhalte beurteilen zu können.

Die in vielen Sorgerechtsprozessen dagestellten Lebensverhältnisse entsprechen nicht der Wirklichkeit oder man wird mit Unterstellungen konfrontiert. Häufig fehlen die nötigen Beweise für die Klarstellung der tatsächlichen Lebenssituation der Betroffenen.

Die festangestellten Detektive unserer Detektei treten hier häufig als professionelle, gerichtserfahrene Zeugen auf und genießen vor Gericht erfahrungsemäß höchste Glaubwürdigkeit. Einen ‚Kriterienkatalog‘, was die Detektive unserer Detektei in Bezug auf Kindeswohlgefährdung / Kindesvernachlässigung schon haben nachweisen können, finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum bequemen Download als PDF.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
KundenstimmeMeine Ansprechpartnerin überzeugte mich. Sie ist ruhig, klar deutlich und sachlich in der Beratung, sowie in der Leitung des Einsatzes. Ich fühle mich von Ihr und den Ermittlern sehr gut bedient, eine sympathische Detektei "zum Anfassen".
Maximilian Breuer, Düsseldorf
KundenstimmeGute, individuali­sierte Beratung. Hat mir wirklich weiter geholfen in meiner Sache. Jederzeit weiter­zu­empfehlen. Be­arbeitungs­zeit etwas länger als zunächst geschätzt.
Silke N., Hannover
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Bild: Detektiv-Kindeswohlgefaehrdung-Detektei-Kindeswohlgefaehrdung-Privatermittler

Detektive beweisen Kindeswohlgefährdung

Verletzung der Aufsichtspflicht, das Kind nur als lästigen 'Ballast' betrachtend, oder als Mittel zum Zweck nutzen, um Geld - sprich Unterhalt - zu erhalten und selbst nicht arbeiten gehen zu müssen. Alles das ist unendlich traurig, aber leider wahr und das täglich Brot unserer Detektive und Privatermittler.

Familiengerichte orientieren sich hierbei immer am Kindeswohl - und nicht an den Wünschen der (getrennt lebenden) Eltern. Der Elternteil, welcher das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder das alleinige Sorgerecht beantragen möchte, muss schwerwiegende Sachverhalte vortragen und vor allen Dingen auch beweisen können! Hier kommen häufig auch unsere von einem Elternteil eingeschaltete Detektive als neutrale und unbefangene Zeugen zu Wort. Im Regelfall wird das Kind in seinem üblichen Tagesablauf durch eine mobile Observationsgruppe unserer Detektei völlig unbemerkt observiert (beobachtet) und lückenlos dokumentiert, ob Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung bestehen. Die speziell bei uns hierfür ausschließlich eingesetzten erfahrenen Privatermittler und Privatermittlerinnen unserer Detektei sind ausnahmslos durch Fachanwälte für Familienrecht auf dieses sensibele Thema zusätzlich zu ihrer zweijährigen 'normalen' Detektiv Ausbildung geschult und in der Beweisführung in diesem sensibelen Thema versiert.

Was muss durch eine Detektei bei Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden?

Um eine Kindeswohlgefährdung / Kindesvernachlässigung nach §1666 BGB durch unsere Detektei nachweisen zu können, bedarf es umfangreicher Observationen und auftragsbegleitender Ermittlungen. Hierzu hat das Deutsche Jugendinstitut das 'Handbuch Kindeswohlgefährdung' (ISBN 3-935701-22-5) herausgegeben. Dort wird auf 129 Seiten erklärt, worauf es ankommt und welche Konsequenzen eine Kindeswohlgefährdung haben kann. Zusammenfassend haben wir die wichtigsten Punkte die unsere Detektei bei Kindeswohlgefährdung / Kindesvernachlässigung nach der ständigen Rechtsprechung nachweisen muss, hier in einer PDF zum bequemen Download zusammengefasst, an denen Sie sich orientieren können. Diese Punkte müssen durch die Detektive unserer Detektei nicht alle nachgewiesen werden. Es ist immer der individuelle Einzelfall maßgebend!

Download Kriterienkatalog (PDF)

Problembeispiel

Problembeispiel

Der Volksmund sagt: ' Nirgends wird soviel gelogen wie vor Gericht.'

Sie vermuten, dass Ihr Ex-Partner oder dessen neuer Lebensgefährte einen negativen Einfluss auf die gemeinsamen Kinder hat, bzw. dass Ihr Ex-Partner nicht in der Lage ist, das Sorgerecht, bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht ordnungsgemäß auszuüben?

Hier können die Detektive unserer Detektei effektiv und rechtskonform, nachhaltig helfen.

  • Sie haben die Vermutung dass der ehemalige Lebenspartner Ihrem Kind keine adäquaten sozialen Verhältnisse bieten kann oder die Versorgung nicht ausreichend ist?
  • Vielleicht kann aufgrund von Alkohol-/ Drogenmissbrauch, oder sonstigen Suchterkrankungen, ein geordnetes Leben des Kindes nicht gewährleistet werden?
  • Ihr ehemaliger Lebenspartner kümmert sich in Wirklichkeit gar nicht selbst um ihr gemeinsames Kind, sondern 'schiebt es ab' zu den Großeltern, Tanten, oder sonstigen Verwandten?
  • Hegen Sie den Verdacht dass der neue Lebenspartner der sorgeberechtigten Person einen schlechten Umgang für Ihr Kind darstellt, da er zu Gewaltausbrüchen neigt?

Genau hier kommen die Privatdetektive unserer Detektei in's Spiel.

Unser Vorschlag

Unsere Detektei sichert Beweise und liefert Fakten

Bei Sorgerechtsproblemen können die Detektive unserer Detektei darüber hinaus die neuen Lebenspartner ihres Ex-Partners einer genauen Prüfung unterziehen, um so festzustellen ob hier evtl. negative Einflüsse auf das eigene Kind zu befürchten sein könnten und ob die Kinder wirklich dem Alter entsprechend ausreichend betreut und beaufsichtigt werden. Ihr Ex-Partner, sein Lebensumfeld und seine Lebensumstände werden durch eine verdeckte Observation von Privatdetektiven einer mobilen Observationsgruppe unserer Detektei genauestens überprüft. Die eingesetzten Detektive unserer Detektei dokumentieren in rechtskonformer Art und Weise alle Vorkommnisse in einem schriftlichen, minutiösen Bericht, der mit entsprechendem, professionellen visuellen Material ergänzt sein kann.

Ggf. kann eine Observation auch direkt während des Kindesumgang erfolgen, um das Verhalten ihres Ex-Partners zu dem gemeinsamen Kind zu dokumentieren und eines ggf. kindeswohlgefährdende Umgebung genau zu dokumentieren. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind nämlich grundsätzlich immer unzulässig! Daher müssen solche Vorkommnisse exakt, lückenlos und professionell durch die Privatdetektive unserer Detektei dokumentiert werden, wie auch dieses Fallbeispiel unserer Detektei zeigt.

Ist das Kindeswohl ihrer Kinder gefährdet?

Die im Familienrecht jahrelang qualifizierten und erfahrenen Detektive, bzw. Privatermittler unserer Detektei helfen rechtskonform die Beweise zu sichern und zu erarbeiten, die vor dem Familiengericht wirklich Bestand haben, ohne die rechtlich schützenswerten Persönlichkeitesrechte ihres Ex-Partners zu beeinträchtigen. Während der Durchführung derartiger Auftragsmandate unserer Detektei, stehen wir auf Wunsch in ständigem Kontakt zu ihrem Anwalt, oder ziehen - für  Sie kostenneutral - einen unserer Fachanwälte für Familienrecht zur Rate.

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

oder schildern Sie uns ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Häufig an unsere Privatdetektive gestellte Fragen (FAQ)

Privatdetektei-FAQ
Welche Detektei hilft bei Kindesrückführung?

Ein spezielles Team innerhalb unserer Detektei ist auf die Kindesrückführung spezialisiert. Unabdingbare Voraussetzung hierbei ist, dass der Mandant das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht in Deutschland haben muss und ihm sein Kind widerrechtlich entzogen wurde, dass zuvor seinen regelmäßigen Aufenthaltsort hier in Deutschland hatte.

Welche Detektei spürt vermisste Personen auf?

Unsere Detektei sucht und findet weltweit vermisste und abhängige Personen. Dabei ist es egal, ob es um den abgängigen Sohn, den seit vielen Jahren vermissten Onkel, oder einfach eine andere Person handelt, an deren Auffindung Sie ein berechtigtes Interesse haben. Sprechen Sie uns an.

Können Detektive bei Sorgerechtsproblemen helfen?

Natürlich. Die Aufklärung von Sorgerechtsproblemen sind unser ‚täglich Brot‘. Unsere Privatdetektive observieren und ermitteln ob es die Kinder bei dem sorge- und aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil gut haben, oder ob eine Kindeswohlgefährung / Kindesvernachlässigung vorliegt – und das natürlich unbemerkt und gerichtsverwertbar.

Wer hilft bei Verstoß gegen das Sorgerecht?

Bei familiären Streitigkeiten, wie zum Beispiel dem Thema Sorgerecht, kann ein professioneller und geprüfter Privatermittler weiterhelfen. Unsere Detektei unterstützt sie hier mit einer akribischen, minutiösen Dokumentation des Sachverhaltes!

Welche Privatdetektei ermittelt bei Kindesentzug?

Kindesentzug ist in Deutschland eine Straftat. Ein hierauf spezialisierter Teil unseres Teams klärt Fälle von Kindesentzug mit vor Gericht verwertbaren Beweisen auf.

Mein Kind ist verschwunden – hilft die Detektei auch bei Kindesentführung?

Unsere Detektei hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem vermissten Kind mit einer professionellen Ermittlung im In- und Ausland weiter.

Wer hilft mir, eine Kindesrückführung durchzusetzen?

Die Detektei Lentz besitzt jahrelange Erfahrung im Bereich der Kindesrückführung. Die geprüften Ermittler lokalisieren das Kind und begleiten, nach einer gründlichen Observation, die Rückführung in Ihre Obhut als allein erziehungsberechtigte und aufenthaltsbestimmungsberechtigte Person.

Expertenvorstellung: Patrick Davis

Patrick Davis

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Sorgerecht | Aufenthaltsbestimmungs-recht | Kindeswohlgefährdung? Unser Experte steht Ihnen gern zur Verfügung.

Der gebürtige 33jährige US-Amerikaner ist seit mehr als vier Jahren bei uns im Team und ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und sowohl im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz, als auch teils in der Mandantenbetreuung. Herr Brown spricht muttersprachlich deutsch und amerikanisches Englisch, hat lange Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet und verbringt seine Freizeit gern im Freundeskreis und ist leidenschaftlicher Sportler.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.