Glossar: Abhörwanzen

Abhörwanzen

Der Begriff Wanze ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Abhörgeräte (sog. ‚Abhörwanzen‘). Wanzen / Abhörwanzen dienen der akustischen Verfolgung und Aufzeichnung von Vorgängen aller Art, insbesondere von nicht-öffentlichen Gesprächen. Sie werden versteckt angebracht und die Informationen über Funk an eine Empfängerstation weitergeleitet.

Wanzen gehören zu den Klassikern der Abhörtechnik. Neben den auch aus vielen Filmen bekannten akustischen bzw. elektroakustischen Abhörwanzen, die Schall (z. B. Gespräche) mit einem herkömmlichen Mikrofon aufnehmen und dann per Kabel oder Funk zum Empfänger weiterleiten, gibt es heute auch optische Wanzen, die mit Lasermikrofonen arbeiten und Räume durch Abtasten mit einem Laserstrahl abhören bzw. überwachen. Heimlich installierte Geräte zum Anzapfen (‚Verwanzen‘) von Telefon- und Kommunikationsanlagen können ebenfalls zu den Abhörwanzen gerechnet werden.
Viele Laien denken beim Thema ‚Wanzen und Detektive‘ zuerst an den Detektiv als Anwender der Abhörtechnik. Tatsächlich ist in der Praxis oft das Gegenteil der Fall: Detekteien und deren Abhörschutztechniker werden ausschließlich zur Lauschabwehr beauftragt, vor allem von Unternehmen, denen durch Spionage, Informationsabfluss oder Datendiebstahl erheblicher Schaden entstehen kann. Dabei ist das Finden der Sicherheitslücke – z. B. das Aufspüren von Abhörwanzen mit modernster Technik – nur ein Teil dieses Tätigkeitsbereichs. Denn um (weiteren) Schaden zu verhindern, müssen der (oder die) hinter dem Lauschangriff stehenden Täter ausfindig gemacht und eindeutig überführt werden. Je nach Art und Umfang des Delikts kann das geschädigte Unternehmen dann Anzeige erstatten, die Polizei einschalten, Klage erheben oder Schadensersatzforderungen stellen.

Das Comeback der Abhörwanzen im Internetzeitalter

Sicherheitsrelevante E-Mails, Videokonferenzen oder Internettelefonate können heute sehr gut durch Verschlüsseln vor dem Mithören oder ‚Mitschneiden‘ geschützt werden. Doch gerade das hat zu einem Comeback traditioneller Abhörmethoden geführt. Die Statistiken und Aufklärungsquoten spezialisierter Wirtschaftsdetekteien zeigen eine erstaunliche Zunahme von Rechtsverletzungen und Straftaten, bei denen die Täter gezielt Abhörwanzen eingesetzt haben, z. B.:

  •  Verrat von Betriebsgeheimnissen (z. B. durch Verwanzen von Büros oder Belauschen von Vorstandssitzungen),
  • Patentrechtsverletzungen (z. B. Abhörwanzen im Forschungslabor oder der Entwicklungsabteilung) sowie
  • Informations- und Datendiebstahl (z. B. Handyspionage, Social Engineering).
  • Abschöpfung von Informationen im privaten Bereich, etwa bei Ehescheidung, Trennung usw.

Ein großes Problem für die Betroffenen ist, dass moderne Abhörwanzen sehr klein, unauffällig zu installieren und schwer zu entdecken sind. Und wenn sie doch entdeckt werden, ist es mit den Bordmitteln des Unternehmens meist nicht möglich, sie einem Besitzer zuzuordnen oder die Wege der illegal abgeleiteten Daten klar nachzuvollziehen.
Im Gegensatz dazu ist es heute erschreckend einfach, leistungsfähige Wanzen zu kaufen. Perfekt getarnt als Kugelschreiber, USB-Stick, Schlüsselanhänger oder Plüschtier werden z. B. Minikameras und Abhörwanzen als niedliche ‚Gadgets‘ zu Billigpreisen angeboten. Obschon die Qualität dieser Geräte eher als Spielzeug, als denn als professionelle Abhörwanze gedacht ist, kann man mit etwas Suchen bei ausländischen Versendern schon für wenige hundert Euro auch professionelles Abhörequipment im Internet erstehen. Es kann sich also jeder mit Spionagetechnik ausstatten und sie einsetzen.

Das Belauschen, Filmen oder Ausspionieren von Personen ist jedoch ohne deren Kenntnis und ausdrückliches Einverständnis grundsätzlich illegal und zieht ganz erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Das gilt übrigens nicht nur für Lauschangriffe, mit denen sich die Täter wirtschaftliche Vorteile verschaffen, sondern ganz allgemein auch im Privatbereich, etwa wenn der eine Ehepartner den anderen abhört. Denn der Einsatz von Abhörwanzen verstößt unter anderem gegen die Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte der mit Abhörwanzen abgehörten Person.

Detekteien arbeiten mit Experten für die Lauschabwehr zusammen

Viele Wirtschaftsdetekteien in Deutschland bieten verschiedene Maßnahmen zur Lauschabwehr an. Da dieses Aufgabenfeld jedoch nicht zu den klassischen Detektivarbeiten gehört, besitzt die Lentz Gruppe® eigene spezialisierte Abhörschutztechniker, die auf die Abwehr von Lauschangriffen und das Schließen von Sicherheitslücken spezialisiert sind und über alle dafür erforderlichen Qualifikationen und technischen Möglichkeiten verfügen.

Technischer Abschirmdienst für Abhörsicherheit und Auffindung von Abhörwanzen

Hierfür beschäftigen wir derzeit vier Abhörschutztechniker die wir in unserem Technischen Abschirmdienst zusammengefasst haben und die unter fachlicher Leitung eines jahrzehntelang erfahrenen Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik arbeiten und so bundesweit und bei Bedarf auch im Ausland zum Einsatz kommen.

Nähere Informationen zum Thema Lauschabwehr + Abhörschutz finden Sie hier auf den Seiten unseres Technischen Abschirmdienstes.



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIm Bereich Wirtschafts­kriminalität sicher eine der besten Detekteien deutschlandweit.
H.V., Frankfurt am Main
KundenstimmeKompetent, zielstrebig, verlässlich und vor allen Dingen vertragstreu.
Dr. Werner G., München
KundenstimmeMit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.