....und dem Landkreis Mainz-Bingen? Dann heißen wir Sie herzlich willkommen auf den Seiten unserer Detektei. Nieder-Olm und der ganze Landkreis Mainz-Bingen sind bereits seit über zwei Jahrzehnten regelmäßiges, operatives Einsatzgebiet unserer Detektive. Neben dieser langjährigen operativen Einsatzerfahrung unserer Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive bieten wir Ihnen als Detektei in Nieder-Olm und ganz Rheinland-Pfalz noch etwas an, dass uns von unserern Marktbegleitern deutlich abhebt: Den völligen und kompromisslosen Verzicht auf freie Detektive (Subunternehmer). Jeder von unserer Detektei zur Realisierung ihres Auftragsmandates eingesetzte Detektiv ist ein fest in unserer Detektei angestellter Experte seines Fachs und verfügt über jahrelange, einschlägige Berufserfahrung in der investigativen, rechtskonformen Beweiserhebung für Privatpersonen und Firmen.
Hierbei ist es völlig egal, ob ihr Problem in dem naturgemäß eher sensibelen Privatbereich angesiedelt ist, es sich also z.B.
handelt, oder ob Sie diskrete und nachhaltige Hilfe im meist anspruchsvollen Wirtschaftsbereich, also z.B.
benötigen. Unsere fest in unserer Detektei angestellten Privatdetektive und Wirtschaftsermittler helfen Ihnen rechtskonform, hochdiskret und compliancegerecht die Beweise zu erarbeiten, die Sie wirklich benötigen, um relevante Entscheidungsprozesse aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund vager Vermutungen treffen zu können. Wir garantieren die gerichtliche Verwertbarkeit unserer investigativen Maßnahmen. Dies beginnt schon damit, dass wir die schrifltichen Berichte vor Aushändigung an Sie tagesgleich durch einen unserer Justiziare - für Sie als Mandant unserer Detektei natürlich völlig kostenfrei - auf die rechtliche Verwertbarkeit prüfen lassen und auch das zur Verfügung gestellte visuelle Beweismaterial den gesetzlichen Anforderungen genügt und niemals die Persönlichkeitsrechte der Zielperson verletzt.
Ebenso garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres TÜV zertifizierten Qualitätsmanagementsystems und unseres implenetierten Compliance-Systems, dass keine rechtlich zweifelshaften Ermittlungsmethoden - z.B. GPS-Ortungen - angewendet werden, die Sie und ihre private und/oder unternehmerische Reputation nachhaltig schädigen könnten, wenn diese Umstände vor Gericht bekannt werden würden.
Jeder Privatdetektiv und Wirtschaftsermittler der von unserer Detektei in Nieder-Olm und dem ganzen Landkreis Mainz-Bingen zum Einsatz kommt ist ein fest in unserem Detektivbüro angestellter Experte seines Fach. Die Kooperation mit freien Detektiven (Subunternehmern) lehnen wir aus Gründen der Nachhaltigkeit, der Qualität und vor allen Dingen der Diskretion ebenso ab, wie die Beschäftigung ungelernter Aushilfen. Jeder Detektive unserer Detektei verfügt daher über eine abgeschlossene Ausbildung zum ZAD geprüften Detektiv, oder ist künftig ZAD geprüfter Privatermittler (IHK).
Und das ohne jeden Kompromiss: Wenn Sie für ihren Auftrag TÜV überprüfte und somit nachgewiesen höchste Qualität, bei fairen Kosten und transparenter Abrechnung möchten, dann werden Sie um die Lentz Gruppe® nicht umhin kommen. Unsere Kundenrezensionen sprechen eine klare Sprache.
Gern beraten wir Sie völlig kostenfrei und unverbindlich telefonisch über die speziellen Möglichkeiten in ihrer individuellen Problemsituation Montags - Samstags, jeweils durchgehend von 09-20 Uhr. Als Erstkontakt natürich immer kostenfrei und auf Wunsch sogar anonym.
Tamara Fenzl, Marcus Lentz und ihr Team
(0800) 88 333 11
(0800) 88 333 12
Video-Beratung
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Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: "wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war." Wenn also beispielsweise ein Mann also seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen. (Quelle: dpa)
Das BAG - Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 19. Februar 2015 festgestellt, dass die Observation von Mitarbeitern im Krankheitsfall weiterhin durchgeführt werden darf, sofern ein begründeter Verdacht nachweislich vorliegt (berechtigtes Interesse).
...oder als Kombination von alledem: die Detektive unserer Detektei realisieren jede noch so anspruchsvolle Observation in ruhigen Wohngebieten, wie der Ortsgemeinde Sörgenloch, als Teil Verbandsgemeinde Nieder-Olm ebenso, wie im Großstadtgewühl von Mainz und Frankfurt am Main und das ohne die zu observierende Zielperson aus den Augen zu verlieren. Dies erreichen wir durch perfekteaufeinander eingespielte mobile Observationsgruppen, die als Team sprichwörtlich Hand in Hand arbeiten und alles sehen, ohne dabei selbst gesehen zu werden. Diese Verfahren haben wir in mehr als zwei Jahrzehnten perfektioniert und bieten nun mit unserer Detektei in Nieder-Olm und dem ganzen Landkreis Mainz-Bingen Observationen (Beobachtungen) auf behördlichem Niveau hinsichtlich Diskretion und Ergebnisqualität für anspruchsvolle Mandanten an.
Eine seriöse, zutreffende Preisauskunft kann ohne eine telefonische Beratung kaum erteilt werden, da jede Ermittlung einen anderen Hintergrund hat und andere Zielsetzungen verfolgt. Sollen beispielsweise nur die Halter von Kraftfahrzeugen, oder die Eigentümer von Grundstücken im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ermittelt werden, so ist dies zum ergebnisoffenen Festpreis möglich.
Im Regelfall kann mit Ermittlungen kurzfristig, meist binnen weniger Stunden, begonnen werden. Die Ermittlungsdauer wiederum kann stark variieren von einigen Stunden bis mehrere Wochen; abhängig im Gegenstand der Ermittlungen.
Es gibt eine Empfehlung des Bundesverbandes internationaler Detektive e.V., an die sich die Detektei Lentz & Co. GmbH ohne Verbandszugehörigkeit hält. Eine Preisliste gibt es nicht, da detektivische Dienstleistung eine Individual-Dienstleistung ist, die auf jedes Bedürfnis individuell zugeschnitten wird.
Alle rechtskonformen Ermittlungen bei vorliegendem berechtigtem Interesse des Mandanten, also z.B. Halterermittlungen bei PKW, Eigentümerermittlungen bei Grundstücken, Inhaber von Telefonnummern, Suche nach abgängigen / vermissten Personen, Klärung der Identität der Täter bei Sachbeschädigungen / Eigentumsdelikten, Erstellung von Schriftvergleichsgutachten, Maßnahmen des vorbeugenden Abhörschutzes und der aktiven Lauschabwehr u.v.a. mehr.
Das Tätigkeitsfeld von Detektiven heutiger Prägung ist weit gespannt. Eine erste Übersicht für private Mandanten und geschäftliche Mandanten gibt es hier.
Ein Detektiv wird als ‚Beweisnothelfer‘ im Rahmen der rechtsstaatlichen Mittel für seinen Mandanten tätig. Er hat die sog. ‚Jedermannsrechte‘, die in vielen Ländern gesetzlich geregelt sind. Die Rechtslage in Deutschland ist hier erklärt.