GPS-Überwachung / Personenortung von Mitarbeitern und Firmenwagen

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Der Einsatz von GPS-Ortungssystemen zur verdeckten Überwachung von Firmenwagen, Mitarbeitern und Smartphones ist strafbar! Eine heimliche GPS-Überwachung ist nach § 43 Abs.2 Nr. 1 BDSG, § 44 Abs. 1 BDSG verboten. Dies begründete das Gericht vor allem damit, dass es sich bei den gewonnenen GPS-Daten um personenbezogene Daten handelt. Darüber hinaus seien diese erhobenen Daten nicht allgemein zugänglich und unterliegen somit dem Datenschutz.

Ist die GPS-Ortung von Mitarbeitern erlaubt?

Bild: GPS-Orter

Das Orten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie allen anderen Personen, bzw. das Erstellen eines Bewegungsprofils mit Hilfe von GPS-Geräten, ohne deren Wissen, ist strafbar.

Der BGH hat entschieden, dass die heimliche Überwachung von Zielpersonen mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist und sich in jedem Fall die ausführende Detektei, als auch unter Umständen der jeweilige Auftraggeber (Anstiftung) strafbar machen.

Unabhängig davon, stellt das Erheben von Daten per GPS ohne Wissen des Überwachten auch u.U. eine unerlaubte Datenverarbeitung dar, die nach den §§28, Abs. 1 Nr. 2, 29, Abs. 1. Nr. 1 und §44, Abs. 2, Nr. 1 BDSG unter Strafe (NICHT Bußgeld!) steht. Sowohl die Detektei als Täter, als auch der Auftraggeber, als Anstifter, könnten daher strafrechtlich erhebliche Probleme bekommen.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

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Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIn einer augen­scheinlich aussichts­losen Situation, konnten die vier Detektive ein schier unglaubliches Ergebnis erzielen. Das wäre auch sechs Sterne Wert!!!!
Wilhelm R., Leipzig
KundenstimmePrädikat besonders wertvoll. Ein ausgewogenes Detektiv-Team stand uns kurzfristig zur Verfügung. Alles recht Patent und exklusiv gesteuert. Ein Team. Ein Ziel. Ein Erfolg.
Dr. Robert F., Basel
KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass

“...die heimliche Überwachung ... mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist.“

 Weiter führte der BGH aus, dass

“...eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich ist. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist”.
(Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 96/2013)

Was genau solche notwehrähnliche Situationen sind, hat der BGH nicht näher erläutert.

Viele Detekteien werben noch immer mit GPS-Ortung, obwohl das in weiten Teilen rechtswidrig und verboten ist.

„Der Einsatz von GPS-Technik und die Auswertung des Bewegungsprofils der von unserer Detektei zu überwachenden Objekten sind nur am persönlichen Eigentum des Auftraggebers bzw. des Mieters gestattet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers stellt die Überwachung fremder Objekte durch GPS-Sender eine Straftat gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz dar.“

So, oder so ähnlich lauten die vollmundigen Werbesprüche. Die Wahrheit ist jedoch eine andere:
„Die Auswertung des Bewegungsprofils durch GPS Sender ist natürlich auch dann strafbar, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs dies beauftragt und hierdurch den Fahrer, dem dieser Umstand nicht bekannt ist, überwachen lässt. Denn letztlich ist die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten strafbar, soweit der tatsächliche Nutzer des Fahrzeugs hierüber nicht im Vorfeld informiert wurde.“, so ein namhafter deutscher Fachanwalt für Datenschutzrecht.

Diese Aussage macht klar, dass sowohl das GPS-Tracking Ihrer Beschäftigten unzulässig ist, als auch die Ortung von Dienstfahrzeugen, egal ob geschäftlich oder private Fahrten, und die Kontrolle von Dienst-Smartphones.

Als seriöse Detektei verzichten wir daher ausnahmslos auf die Vermietung und die Verwendung von GPS-Systemen da wir uns bei unberechtigtem Gebrauch dieser Technik strafbar machen.

Es werden keine GPS Tracker in unserer Detektei vermietet oder zum Einsatz gebracht!

Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ausnahmslos ab. Gern unterstützen wir Sie jedoch dabei, wenn Sie selbst glauben, illegal mit einem GPS-Peilsender ausgespäht zu werden, indem wir diese Sender professionell suchen und finden.

Erfolgreiche Ermittlungen ohne GPS Geräte

Ein GPS-Sender ersetzt niemals einen Detektiv und dessen menschliche Sinne. Zudem sind die Positionsdaten des Ortungssystems vor Gericht wahrscheinlich nicht als Beweismittel verwendbar.

Daher führen unsere speziell geschulten, fest in unserer Detektei angestellten, ZAD geprüften Privatermittler (IHK) die Beobachtungen ohne die Hilfe von GPS Trackern aus.

Unsere über 20-jährige Erfahrung sorgt dafür, dass unsere Detektive auch ohne GPS-Ortung perfekt, als Team aufeinander eingespielt, völlig unauffällig und unbemerkt observieren können und dabei geltende Gesetze und Normen einhalten.

Wir werden die Mandanten, die unserer Detektei das Vertrauen schenken, niemals der Repressalie einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaften aussetzen. Das unterscheidet echte Profis vom Rest!

Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Profis und machen Sie sich nicht durch unsaubere Beweisbeschaffung selbst angreifbar!

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Wer hilft bei Verdacht auf GPS Überwachung im Auto?

GPS Überwachung und die automatisierte Ortung von Personen per GPS sind in Deutschland strafbar. Besteht ein Verdacht, sollte der Fall unbedingt in Expertenhände übergeben werden. Die TÜV geprüfte Detektei Lentz steht Ihnen hier zur Seite und sammelt gerichtsverwertbare Beweise.

Welche Detektei führt Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch?

Die Detektei Lentz führt weltweit Risikoprüfungen (Due Diligence Ermittlungen) durch. Hierbei gehen die Ermittler besonders diskret und sorgsam vor, um möglichst viele standhafte Fakten über das zu prüfende Objekt (meist ein Unternehmen) zu sammeln.

Welche Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug hat viele Gesichter. Die Aufklärung sollte daher unbedingt in professionelle Hände gegeben werden. Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz aus Frankfurt am Main ermittelt auch bei Versicherungsbetrug.

Was passiert bei einer Einschleusung?

Unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist das Einschleusen eines Detektivs in einen Betrieb zulässig. Der Ermittler dokumentiert das Verhalten der Mitarbeiter zuverlässig und schafft dadurch Klarheit in unterschiedlichen Fällen von Mobbing, Betrug, Warenschwund, Diebstahl oder Manipulation.

Expertenvorstellung: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema GPS-Überwachung / Personenortung von Mitarbeitern und Firmenwagen? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.