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Glossar: Abhöreinrichtungen

Abhöreinrichtungen

Abhöreinrichtungen werden zur akustischen Verfolgung und Aufzeichnung eingesetzt. Man unterscheidet zwischen akustischen Abhöranlagen, elektroakustischen und optischen Abhöreinrichtungen. Die verdeckt angebrachten Mikrofone senden die Nachrichten über Funk oder eine optoelektronische Verbindung an die Empfängerstation. Abhöranlagen müssen jedoch nicht unbedingt über ein Mikrofon verfügen. Auch das Abhören von Telefonleitungen, Trägerfrequenzanlagen und Funkfrequenzen ist durch den Einsatz der entsprechenden Technik möglich.

Legal installierte Abhöreinrichtungen


Abhöreinrichtungen erlauben das Mithören, wie auch die Aufzeichnung von Geräuschen jeder Art. Egal, ob es sich um das gesprochene Wort, um Tierlaute oder Tönen von Geräten handelt. Die Überwachung eines Kindes kann durch eine Abhöreinrichtung, einem Babyphone erfolgen. Ebenfalls ist der Einsatz von Abhörgeräten in der Tierforschung oder zur Überwachung von Produktionsabläufen, wie auch im Einsatz bei Alarmgeräten für den Personen- und Gebäudeschutz gebräuchlich.    

Ist der Einsatz von Abhöreinrichtungen gesetzeskonform? 


Sobald das gesprochene nicht-öffentliche Wort heimlich durch eine Abhöranlage „belauscht“ wird, begibt man sich in die Illegalität. In Deutschland wird die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Grundsätzlich ist das Abhören von Privatgesprächen und Räumen verboten. Trotzdem werden Abhöreinrichtungen im privaten, wie auch im gewerblichen Bereich verdeckt eingesetzt. Es ist legal, in Deutschland Abhöreinrichtungen zu verkaufen und auch zu kaufen. Nur der Einsatz der Abhöranlagen steht unter Strafe, soweit die rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.

Abhöreinrichtungen – Nutzung durch staatliche Ermittlungsorgane


Unter besonderen Umständen dürfen stattliche Organe Abhöreinrichtungen installieren. Hier gilt § 100c StPO. Liegt ein begründeter Verdacht vor, eine besonders schwere Straftat, nach Absatz 2 bezeichnet, begangen, versucht oder geplant zu haben, so ist die Installation von Abhöreinrichtungen und die Abhörung durch staatliche Ermittlungsorgane für den Einzelfall erlaubt. Der Beschuldigte darf, soweit alle gesetzlichen Auflagen erfüllt wurden, abgehört werden um den Sachverhalt aufzuklären. Die detaillierte Gesetzesausführung zur akustischen Wohnraumüberwachung entnehmen Sie bitte dem Original Gesetzestext.

Auffinden von illegalen Abhöreinrichtungen zählt zur modernen Detektivarbeit


Im privaten Bereich belauschen Ehepartner ihren Mann, ihre Frau. Im wirtschaftlichen Metier werden Daten vom Wettbewerber abgefangen, Mitarbeiter werden illegal belauscht.

Aktuelle Beispiele aus der Politik zeigen, dass selbst vermeintlich befreundete Länder sich untereinander mit modernsten Abhöranlagen ausspionieren. Verdeckte Abhöreinrichtungen aufzuspüren gehört zur modernen Detektivarbeit. Da jedoch ein normaler Detektiv hierfür nicht qualifiziert ist und eine mehrjährige Ausbildung und Erfahrung im Umgang mit modernster Suchelektronik notwendig ist, um Abhöranlagen überhaupt seriös aufspüren zu können, wurde innerhalb der Lentz Gruppe® eine eigene Unternehmenstochter gegründet.

Mit Spezialequipment werden die unrechtmäßig installierten Abhöranlagen gesucht, geortet, unbrauchbar gemacht und im Bedarfsfall wird der Täter von der ebenfalls zur Lentz Gruppe® gehörenden Detektei Lentz & Co. GmbH für den Auftraggeber durch eine gezielte Nachobservation der abgehörten Räume meist schnell und sehr zuverlässig ermittelt.

Die Suche nach Abhöranlagen nennt man im Übrigen auch Sweep oder Lauschabwehr.

Wie erfolgt das professionelle Auffinden von Abhöreinrichtungen?


Speziell geschulte Techniker überprüfen je nach Bedarf die Telefonanlage, die IT-Anlage und alle eventuell betroffenen Räume. Mittels visueller Prüfung und dem Einsatz modernster Elektronik werden die Abhörgeräte, wie Wanzen und Mikrophone schnell gefunden, entfernt und vernichtet. Die sorgfältige Dokumentation nach DIN Vorgaben bildet die Grundlage, um im Falle einer Gerichtsverhaltung, mit gerichtsverwertbaren Beweisen den Verdacht zu belegen.  

Abhörgeräte und Abhöranlagen werden immer kleiner und technisch ausgefeilter. Der Einsatz an Mobilfunkgeräten und PCs ist selbst für Laien kein Problem. Sollten Sie den Verdacht hegen, illegal abgehört zu werden, dann nehmen Sie sofort Kontakt mit einer seriösen Detektei auf. Sie wird Ihnen die Details erklären und absolut diskret in Ihrem Sinne agieren.

Unser Technische Abschirmdienst ist spezialisiert das detektieren von Abhöreinrichtungen

Bei der Lentz Gruppe® wird diese verantwortungsvolle Aufgabe von speziellen Technikern unseres Technischen Abschirmdienstes, unter fachlicher Leitung unseres Herrn Gernot Zehner, durchgeführt. Unser Technischer Abschirmdienst stellt seine Leistungen im Bereich Lauschabwehr | Abhörschutz hier vor.

 



Über die Autorin: Shannon Schreuder

Shannon Schreuder

Shannon R. Schreuder, Jahrgang 1993, ist seit 2012 in unserem Team tätig. Die gelernte KFZ-Mechatronikerin absolvierte nach ihrem Fachabitur die Ausbildung zur ZAD geprüften Privatermittlerin – IHK und verfügt über eine mehrjährige Observationserfahrung im In- und Ausland; darunter auch bei komplexen Einsätzen in Ghana, Japan, Neuseeland und den Vereinigten Staaten und ist zudem ausgebildete Mediatorin (Univ.) und geprüfte Qualitätsmanagementfachkraft – TÜV.
In ihrer Freizeit verbringt sie viel Zeit beim Wakeboarden und Motorradfahren mit ihrem Ehemann.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Leider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
Kundenstimme
Ich bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
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Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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