Glossar: Abhörtechnik

Abhörtechnik

Unter dem Oberbegriff Abhörtechnik werden alle Geräte und technischen Einrichtungen zusammengefasst, die zur Verfolgung von akustischen Vorgängen aller Art eingesetzt werden können. Abhörtechnik kommt beispielsweise regelmäßig in der Tierforschung zum Einsatz, um scheue Wildtiere ungestört und unbeeinflusst durch die Forscher zu begleiten. Eine andere häufige Anwendung für Abhörtechnik stellt das sogenannte Babyfon dar, das aus einem Sender und einem Empfänger besteht und zur Überwachung von Babys und Kleinkindern genutzt wird. Hierzu wird dauerhaft eine Verbindung zwischen Sender (Mikrofon) und Empfänger (Lautsprecher) hergestellt, etwa per Kabel, Drahtfunk oder reiner Funkverbindung. Die vermutlich bekannteste Anwendung für Abhörtechnik ist jedoch das Mithören (und ggf. Mitschneiden) von nicht-öffentlich gesprochenen Worten. Hierfür hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Wanze“ etabliert, gemeint ist ein kleines und damit möglichst unauffälliges Mikrofon und die damit verbundene Abhörtechnik.

Allerdings stehen gerade im Bereich der Personen- oder Organisationsüberwachung den Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten auch andere Möglichkeiten der akustischen Überwachung zur Verfügung. So können beispielsweise Telefonleitungen angezapft werden, wenn sie als Freileitung oberirdisch verlegt sind oder ein Zugang zu öffentlichen Verteilern besteht. Auch Funksignale können mit der entsprechenden Abhörtechnik mitgeschnitten und dekodiert werden, sofern nicht beide Gesprächspartner eine verschlüsselte Verbindung nutzen. Besonders leistungsstark sind optische Abhöranlagen, bei denen ein Laserstrahl auf ein Objekt (zum Beispiel ein Fenster) in einem abzuhörenden Raum gerichtet wird. Die Schallwellen der im Raum gesprochenen Worte versetzen die Oberfläche des Gegenstandes in Schwingungen, die bei der Reflexion des Laserstrahls aufgezeichnet und ausgewertet werden.

Besitz von Abhörtechnik nicht verboten! Der Betrieb meist schon!

Der reine Besitz und der Betrieb von akustischer Abhörtechnik sind in Deutschland nicht generell verboten. Daher können auch Privatpersonen die entsprechende Technik erwerben und sogar nutzen, sofern davon keine Rechte Dritter betroffen sind. Diese Freigabe schließt auch drahtgebundene Anlagen wie CB-Funkgeräte ein, wenn diese nicht mit Hochfrequenz betrieben werden. Andere drahtgebundene Geräte dürfen nur dann genutzt werden, wenn der Besitzer dafür eine Lizenz besitzt. Im Internet wird jedoch zunehmend auch Abhörtechnik angeboten, die nicht in Deutschland betrieben werden darf (etwa weil sie reservierte Funkfrequenzen nutzt, die Polizei und Feuerwehr vorbehalten sind). Diese Geräte können bei der Einfuhr nach Deutschland vom Zoll beschlagnahmt und eingezogen werden, wenn die Sendung überprüft wird.

Des Weiteren ist es generell laut § 201a StGB strafrechtlich verboten, nicht-öffentliche Gespräche aufzuzeichnen. Der Grundtatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Abs. 1 und 2 StGB wird auf Antrag verfolgt und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (bei Amtsträgern wie Beamten oder Richtern sogar fünf Jahre) oder einer Geldstrafe bewehrt. Das gilt auch, wenn die Abhörtechnik nur im privaten Umfeld eingesetzt wird, beispielsweise um Mitbewohner oder Familienangehörige akustisch zu überwachen. Aus diesen Gründen sind die Hürden für den legalen Einsatz von Abhörtechnologie in Deutschland sehr hoch. Unter anderem werden damit im Rahmen der verdeckten Ermittlung im kriminellen Milieu Tonaufzeichnungen vorgenommen oder Gespräche aus der Ferne belauscht.

Abhörtechnik finden ist Aufgabe für Profis

Seit 1995 ist der Technische Abschirmdienst der Lentz Gruppe® unter fachlicher Leitung eines Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik auf die Suche und Auffindung von Abhörtechnik spezialisiert und europaweit erfolgreich im Einsatz für Firmen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.



Über den Autor: Gernot Zehner

Gernot Zehner

Der 57jährige Gernot Zehner ist Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, ausgebildeter Abhörschutztechniker, hat einen behördlichen Hintergrund und leitet unseren Technischen Abschirmdienst bereits seit dem Jahr 2000 hauptberuflich und führt mit seinem Team Lauschabwehr- und Abhörschutzeinsätze in ganz Europa durch.

In diesem Bereich ist Herr Zehner auch in der Mandantenbetreuung in deutscher und italienischer Sprache aktiv.
In seiner Freizeit ist der zweifache Vater leidenschaftlicher Hobbyfunker und in seiner Gemeinde politisch sehr aktiv.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeDie Lentz Detektei ist mir fachlich sehr gut zur Seite gestanden, sie hat mich auch mit viel Einfühlungsvermögen bedient. Ich empfehle sie jederzeit weiter.
Oliver P., Leipzig
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.