Glossar: Auskunftei
Auskunftei / Wirtschaftsauskunftei, was ist das überhaupt?
Eine Auskunftei oder Wirtschaftsauskunftei, ist ein privat geführtes Unternehmen, dass Daten von Privatpersonen oder Unternehmen zu wirtschaftsrelevanten Punkten vorhält. Die Auskunftei ist also ein Unternehmen, das Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Konzernen, Unternehmen und Privatpersonen ermittelt und die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens, oder einer Privatperson errechnet. Hierbei spielt natürlich auch das bisherige Zahlungsverhalten des Unternehmens, bzw. der Person eine gewichtige Rolle. Aber auch Alter, Anschrift u.a. Faktoren finden Berücksichtigung.
Die Auskunftei erteilt jedoch nur im Rahmen der Bonitätsprüfung, oder Adressprüfung Auskünfte. Ebenso muss ein berechtigtes Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz vorliegen. Darüber hinaus ist die Auskunftei verpflichtet, stichprobenartig das berechtigte Interesse bei seinen Mitgliedern zu überprüfen. Die Daten erhält die Auskunftei über Selbstbefragung, sowie von amtlichen Stellen. Ebenso werden allgemein zugängliche Daten überprüft und übernommen. Eine Zusammenarbeit mit Inkassobüros ist obligatorisch.
Während die Auskunftei weitaus mehr Daten über Unternehmen zur Verfügung hat, sind Auskünfte über Privatpersonen limitiert. Über Privatpersonen vor allem folgende Daten von der Auskunftei vorgehalten:
- Adresse und Kontaktdaten
- Berufliche Tätigkeit
- Einschätzung oder Beurteilung über die Finanzlage
- Besitzverhältnisse
- Daten zu Kreditverträgen und Bankverbindungen
- bisheriges Zahlungsverhalten
- Wohnumfeld (einfache Wohngegend, gehobene Wohngegend etc.)
Alle diese Daten werden von den Mitgliedsunternehmen der Auskunfteien abgefragt und für die Entscheidung über eine kreditorische Zusammenarbeit – also bspw. der Eröffnung eines Kontos, Einrichtung eines Handykartenvertrages, eines Leasing-, oder Finanzierungsvertrages für ein Auto o.ä. – genutzt.
Eigenauskunft ist Pflicht
Seit dem 1. April 2010 besteht eine gesetzliche Pflicht für alle Auskunfteien, jeden Bürger und jedes Unternehmen auf Antrag über die bei ihnen gespeicherten Daten zu informieren. Die Abfrage ist dabei jedoch ausschließlich auf Angaben über die eigene Person / das eigene Unternehmen beschränkt. Hierbei muss jedoch bei jeder Auskunftei selbst angefragt werden.
Welche Auskunfteien gibt es?
Bekannte Auskunfteien sind z.B. die
- Bürgel Wirtschaftsauskünfte
- Creditsafe
- Hermes Kreditversicherung und natürlich
- SCHUFA und
- Creditreform
bei welcher auch unsere Unternehmensgruppe Mitglied ist. Fast alle deutschen Banken fragen mindestens SCHUFA und Creditreform ab; teils auch weitere der vorstehend genannten Auskunfteien.
Über die Autorin: Natalie Bote
Die 42jährige Natalie Bote ist nicht nur ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK, sondern auch geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) und Mitglied im IHK-Prüfungsausschuss. Sie gehört seit rund vier Jahren zu unserem Team und ist im taktischen Ermittlungs- und Observationsdienst weltweit im Einsatz und unterstützt das Team auch in der Mandantenbetreuung.
In ihrer Freizeit ist Natalie begeisterte Motorradfahrerin und Weinliebhaberin.
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