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Glossar: Beobachtung (lat. Observation)

Beobachtung (lat. Observation)

Die Beobachtung (lat. auch Observation genannt) dient der aufmerksamen Überwachung von Personen oder Sachverhalten. Der Zweck kann technischer, politischer oder auch persönlicher Natur sein. Eine Beobachtung ist immer eine Wahrnehmungsdienstleistung, d.h. der Beobachter dokumentiert seine eigenen Wahrnehmungen.

Bei der Beobachtung einer Person achtet man grundsätzlich auf die Handlungen, die sprachlichen Äußerungen, die Mimik, Gestik und Körpersprache. Auf soziale Merkmale, wie Kleidung, auf ein gepflegtes Äußeres und natürlich auf den gesundheitlichen Zustand. Erfolgt die Observation einer Person aus einem bestimmten Grund, so erhofft man sich aus dem Verhalten der Person Rückschlüsse ziehen zu können.

Die Observation durch Detektive erfolgt nach einem Beobachtungsschema


Um die Objektivität der Ermittlung sicherzustellen werden Observationen durch Detektive nach einem strukturiertem Plan durchgeführt. Die Beobachtung ist fokussiert auf eine Fragestellung, die es gilt zielorientiert und effektiv zu klären. Alle Details der Ermittlung werden in einem ausführlichen Tätigkeitsbericht festgehalten. Die Dokumentation der Beobachtung wird durch Fotos und/oder Videoaufzeichnungen ergänzt.

Verdeckte Beobachtung durch Detektive


Im Auftrag des Mandanten führen die Detektive die Ermittlung durch. Die Observation muss absolut unbemerkt bleiben. Die Vorgabe „undercover“ hat während der gesamten Beobachtung oberste Priorität. Droht die Entdeckung der Observation, wird eine Ermittlung sofort abgebrochen. Während der Beobachtung müssen die Detektive absolut flexibel auf die Zielperson eingehen können. Der Einsatz verschiedener Fahrzeuge, wie auch mehrerer Detektiv Teams kann dabei zwingend erforderlich sein. Egal, wie lange die Beobachtung läuft, das Detektiv Team hat im Bedarfsfall 24 Stunden vor Ort zu ermitteln.

Beobachtung von Personen, & Sachverhalte bei der Detektiv Arbeit


Wird eine Detektei beauftragt eine Beobachtung durchzuführen. So liegt die Aufgabe darin durch die Beobachtung einen begründeten Verdacht zu belegen oder zu widerlegen.  

Eine Beobachtung einer Person darf von einer Detektei nur durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber ein sog. „berechtigtes Interesse“ glaubhaft nachgewiesen hat, da eine Beobachtung immer auch einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der überwachten Zielperson darstellt. Insbesondere darf die Beobachtung niemals unverhältnismäßig in Bereiche der Zielperson ausgedehnt werden, die mit dem „berechtigten Interesse“ (siehe Glossar: „berechtigtes Interesse“) nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei einer Personenbeobachtung kann z.B. das vermeintlich rechtswidrige Verhalten eines Mitarbeiters überprüft werden. Bei der Beobachtung von Sachverhalten werden ganze Ablaufstrukturen observiert. Modernes Equipment, wie auch enge Teamarbeit unterstützt den Privatdetektiv bei der Observation und sichern die eindeutige Beweisführung.

Beispiele für eine Beobachtung aus dem privaten Bereich:

  • Observation des Partners, bei Verdacht auf Untreue
  • Ermittlung im Auftrag der Eltern, bei Verdacht auf Drogenkonsum der Kinder
  • Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft des Ehepartners wegen unberechtigter Unterhaltszahlung

Beispiele einer Beobachtung aus dem wirtschaftlichen Bereich:

  • Observation eines Mitarbeiters, bei Verdacht auf Nebenbeschäftigung
  • Beobachtung der Angestellten, bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug 
  • Ermittlung bei vorgetäuschter Krankheit des Mitarbeiters
  • Beobachtung, bei Verdacht auf Wettbewerbsverstoß

Beobachtung erfordert konzentrierte Arbeit und sorgfältige Planung


Um eine Ermittlung professionell und zielorientiert durchführen zu können ist präzise Vorplanung erforderlich. Nur wenn der Observationsraum dem Detektiv Team im Einsatz vertraut ist, kann es aktiv agieren und stellt die diskrete Beobachtung vor Ort sicher. Alle Fragen rund um den Einsatzort sind vorab zu klären. Im Fachjargon wird von der ‚Abklärung des Observationsraumes‚ gesprochen.

Erst dann erfolgt die Beobachtung vor Ort. 

Eine Beobachtung durch eine Detektei, wird in privaten, wie auch im geschäftlichen Bereich sehr häufig in Auftrag gegeben. Dabei gilt es für die Detektei, wie auch die Detektive vor Ort die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten um das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen nicht zu verletzen. Für den Auftraggeber ein ernstzunehmendes Thema. Vergewissern Sie sich vor Auftragsvergabe an eine Detektei, ob diese gesetzeskonform arbeitet. Nur dann können Sie den Tätigkeitsbericht, die Fotos und Videodokumentation auch vor Gericht als beweissicheren Beleg einsetzen und die angefallenen Detektivkosten, falls berechtigt, auf den Schuldigen übertragen.



Über den Autor: Nils Borsch

Nils Borsch

Nils Borsch ist als Berufssoldat bei der Bundeswehr gewesen und war dort in der Auslandsverwendung. Nach Abschluss seiner Dienstzeit absolviert er zunächst eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler (IHK) und ist seitdem im operativen Einsatzdienst als Detektiv-Sachbearbeiter in unserem Team tätig.

In seiner Freizeit ist Nils begeisterter Halbmaraton, Marathon und Cross-Hindernis-Läufer.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Das sagen unsere unsere Mandanten

Kundenstimme
Wir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Kundenstimme
Beobachtung bei Unterhalts­streitigkeiten: Bin sehr zufrieden, mit der sehr kompetenten Beratung und Bedienung von Anfang an bis zum Schluß. Sehr zu empfehlen. Ins­be­sondere die stichhaltigen und auf den Punkt gebrachten Berichte lobten auch meine Anwälte.
Wolf-Peter H., Köln
Kundenstimme
Wir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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