Glossar: Cyberstalking

Cyberstalking

Was ist Cyberstalking?

Was ist Cyberstalking? … Cyberstalking (Cyber= virtuelle Welt | Stalking = Nachstellen) ist die digitale Variante des Stalking, mithilfe von Internet, sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook usw.). Auch belästigende Anrufe, oder WhatsApp Nachrichten zählen dazu.

Beim klassischen Stalking überwacht, verfolgt, bedroht und verängstigt der Stalker sein Opfer im täglichen Leben. Der Begriff Cyberstalking bezeichnet hingegen Nachstellungen in der digitalen Welt.

Wie äußert sich Cyberstalking?

Als Cyberstalking bezeichnet man das Nachstellen, Verfolgen und auch Überwachen einer Person mit digitalen Hilfsmitteln. Häufig geschieht dies auch innerhalb von Partnerschaften. Sowohl der aktuelle Partner, als auch der Ex-Partner kann hiervon betroffen sein. Um Cyberstalking zu realisieren werden von dem Täter nicht nur Informationen des Opfers verwendet, die es in sozialen Netzwerken veröffentlicht, sondern auch sogenannte Stalkerware, also Programme auf dem Smartphone des Opfers, mit denen Informationen gesammelt werden können.

Ähnlich der Spyware können solche Apps dafür verwendet werden, Chat-Nachrichten, SMS oder den Standort der Person auf den Computer des Täters zu übermitteln. Auch Apps, die eigentlich dazu dienen, das Smartphone im Falle eines Verlusts zu lokalisieren, z.B. die Funktion ‚Find my iPhone‘ von Apple, können zu privaten Zwecken des Ausspähens von Daten missbraucht werden. Um solche Apps zu installieren, wird in der Regel nur kurz Zugriff auf das zu überwachende Gerät benötigt.

Für das Opfer ist nicht zu erkennen, dass es ausspioniert wird.

Beispiele für Cyberstalking

Hier eine Auswahl an Handlungen, die den Tatbestand des Cyberstalkings erfüllen. Der Täter …

  • terrorisiert sein Opfer mit E-Mails, SMS, Telefonanrufen oder Nachrichten in den Sozialen Medien oder Messengern wie WhatsApp
  • installiert unbemerkt Spyware beziehungsweise sogenannte Stalkerware auf einem Gerät des Opfers, also beispielsweise auf dem Computer, Tablet oder Smartphone
  • bringt einen GPS-Sender am Auto des Opfers an, um seine Aufenthaltsorte zu überwachen
  • hackt Accounts oder das E-Mail-Konto des Opfers, um dessen digitale Identität zu stehlen und in seinem Namen Nachrichten an Freunde oder den Arbeitgeber zu verschicken, Inhalte zu posten, Waren zu bestellen usw.
  • sammelt und veröffentlicht sensible Informationen, etwa Nacktfotos
  • fälscht Bild- oder Videomaterial, auf dem das Opfer zu sehen ist, und teilt es in den Sozialen Medien, um das Opfer damit zu demütigen
  • will die berufliche Zukunft seines Opfers zu zerstören. Er kontaktiert zusätzlich den Arbeitgeber des Opfers oder schreibt schlechte Online-Bewertungen, um eine Kündigung des Opfers zu provozieren

Der Täter muss nicht immer ein Fremder sein; oft werden auch Partner oder Ex-Partner zum Opfer von Cyberstalking. Um den Nachstellungen zu entkommen, bleibt Betroffenen manchmal nichts anderes übrig, als ihre komplette digitale Identität aufzugeben.

Ist Cyberstalking nur ein Randphänomen?

Leider nein. So wurden im Jahr 2011 wurden laut einer Umfrage 18 Prozent der Jugendlichen in Deutschland online oder via Handy bedroht oder beleidigt, also Opfer von Cyberstalking / Cybermobbing.

2014 gaben bereits 38 Prozent der Jugendlichen an, Opfer von Cyberstalking / Cyber-Mobbing zu kennen.

Bei Erwachsenen sehen die Zahlen ähnlich aus.

Ist Cyberstalking strafbar?

Cyberstalking ist eine neumodische Unterart des Stalking i.S.d. §238 StGB. (Nachstellung) und dementsprechend auch strafbar. Die Beweisführung obliegt jedoch meist dem Geschädigten; was sich in der Praxis oftmals als schwer herausstellt.

Die Installation / Nutzung von Spyware / Stalkerware, also das ‚Ausspähen von Daten‘ ist ebenfalls ein schwerer Straftatbestand i.S.d. §202a StGB. und selbstverständlich auch für den eigenen (Ehe-) Partner verboten und strafbar.

Wie wird Cyberstalking bestraft?

Dem überführten Täter drohte in der Vergangenheit eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Im Juni 2021 wurde aktuell eine Erhöhung des Strafmaßes auf bis zu fünf Jahren Gefängnis vom Bundestag beschlossen.

Was kann ich als Opfer gegen Cyberstalking tun?

Ein wichtiger Schritt die Sie einleiten können und sollten, wenn Sie Opfer von Cyberstalking geworden sind, ist unsere Detektei mit der Ermittlung des/der Täter zu beauftragen. In mehr als 95% aller Fälle, können wir den/die Täter schon nach zwei bis drei Wochen identifizieren.

Wie kann unsere Detektei gegen Cyberstalking helfen?

Ein besonders geschulter Teil unseres Detektiv – Teams wird sich mit der Thematik befassen und versuchen den / die Täter zu ermitteln. Dies gelingt meist innerhalb von wenigen Tagen; ist aber recht zeitintensiv.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dem Täter nach Absprache mit unseren Detektiven die Zugriffswege abzuschneiden, d.h. Mobilnummer ändern, Social-Media Accounts so schalten, dass Unbekannte keinen Kontakt mehr aufnehmen können, oder die Accounts gänzlich löschen. Dann nämlich muss der Täter sich andere Möglichkeiten schaffen, auf das Opfer einzuwirken. Dabei kann es geschehen, dass er unfreiwillig seine Identität preisgibt und damit die Grundlage für eine Anzeige wegen Nachstellung oder auch Nötigung (§ 240 StGB) schafft.

Die von uns erarbeiteten Beweise für die Stalking-Aktivitäten des Täters und die Zeugenaussagen unserer festangestellten Detektiv Ermittler vor Gericht runden das Bild ab, um dem Alptraum ein Ende bereiten zu können.



Über den Autor: Daniel Martin Ortega

Daniel Martin Ortega

Der gebürtige Spanier ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), hat weltweite Einsatzerfahrung in praktisch jedem Kontinent gesammelt und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven. Er ist seit acht Jahren in unserem Team tätig. Zusätzlich ist der ehemalige KFZ-Mechaniker als interner Datenschutzbeauftragter (TÜV) ausgebildet und in der Mandantenbetreuung tätig. Er spricht neben Deutsch und Englisch auch muttersprachlich spanisch.

In seiner Freizeit ist der 38jährige viel auf dem Motorrad unterwegs und verbringt Zeit im Kreise seiner Familie in Deutschland und Spanien.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
KundenstimmeArbeitnehmerbeobachtung, wegen vorgetäuschter Krankheit: Von der Terminvereinbarung, den Reaktionszeiten bis zum Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Sehr professionelle und ergebnisorientierte Arbeit.
Bernd H., Konstanz
KundenstimmeHier werden alle getroffenen Zusagen eingehalten und in jeglicher Hinsicht kompetent, transparent und seriös gearbeitet.
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Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
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Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
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Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
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Niemals Subunternehmer!
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