Glossar: Spy-Ware – Spyware

Spy-Ware - Spyware

Was ist Spy-Ware / Spyware?

Spy-Ware | Spyware ist der Ausdruck für spezielle Software die unerkannt – und auch für Virenschutzprogramme nicht auffindbar – auf einem Computer arbeitet und alle E-Mails, Festplatteninhalte, Passwörter, Internettelefonate aufzeichnet und entweder in Echtzeit, oder zu einem vorkonfigurierten Zeitpunkt an den Überwacher weiterleitet. Ein Beispiel derartiger Software ist ‚Orwells Monotoring‘, eine spezielle Software aus den USA, die in Europa nicht frei erhältlich ist.

Spyware sind spezielle Programme oder Anwendungen, die unbemerkt auf einem Computer oder anderen Geräten mitlaufen, Nutzerdaten aufzeichnen und diese an den Hersteller/Betreiber der Software oder an Dritte weiterleiten. 

Kann Spyware von Virenschutzprogrammen nicht gefunden werden?

Häufig leider nein. Spyware wird auch als Spionagesoftware, Schnüffel-Software oder Spähprogramm bezeichnet, da sie in der Regel ohne Wissen und Einverständnis des Nutzers installiert und verwendet wird. Von gängigen Virenschutzprogrammen, Firewalls u. Ä. wird sie meist nicht erkannt bzw. zu spät bemerkt, wenn es schon zu unerwünschten und unautorisierten Datenweiterleitungen gekommen ist.

Was sind die Einsatzgebiete von Spyware?

Der Einsatz von Spyware ist äußerst vielfältig und kann für betroffene Privatpersonen oder Unternehmen erheblichen Schaden verursachen. So können mit Hilfe von Spyware Passwörter ausgespäht, E-Mails, Chatnachrichten und Internettelefonate aufgezeichnet oder komplette Festplatteninhalte weitergeleitet und von Dritten ausgewertet werden – entweder in Echtzeit oder zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt. Spähprogramme zur Personenüberwachung können auf Smartphones, Tablets und anderen mobilen Endgeräten installiert werden, um z. B. Bewegungsprotokolle zu erstellen, Aufenthaltsorte zu ermitteln oder Telefonate, Nachrichten und Social-Media-Aktivitäten des Nutzers zu beobachten, zu überwachen und aufzuzeichnen. 

Kann unsere Detektei gegen Spyware helfen?

Zu den Leistungen moderner (Wirtschafts-)Detekteien gehört auch der Schutz vor Spyware und anderen Formen der unerwünschten Personenüberwachung und Datenspionage. Unternehmen und private Mandanten können unsere Detektei, speziell unseren ‚Technischen Abschirmdienst‚ beauftragen, um den optimalen Abhör- und Überwachungsschutz zu realisieren, Sicherheitslücken zu schließen, Datenverlusten vorzubeugen oder verlorene Daten wiederzuerlangen.

Spyware ist ein Teil des Cyberstalking.

Beim Verdacht auf eine Rechtsverletzung kann die Detektei eingeschaltet werden, um schnell Gewissheit zu erlangen, angemessen zu reagieren und so den Schaden komplett abzuwenden bzw. ihn zumindest zu begrenzen. Voraussetzung ist dabei stets, dass ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers vorliegt. Nur dann können die Ermittlungen rechtssicher ablaufen und die gefundenen Beweise auch vor Gericht verwendet werden. 

Datenleck und Datendiebstahl, Hackerangriff, Geheimnisverrat, Industrie- und Wirtschaftsspionage: Im Internetzeitalter basieren viele Straftaten auf unbemerkt mitlaufender Software. Auch klassische Überwachungs- und Abhörwerkzeuge wie versteckte Kameras, Sender und Mikrophone (‚Wanzen‘) werden nach wie vor eingesetzt.

Grundsätzlich ist der Einsatz von Spionageprogrammen auf PCs, Handys, Smartphones und anderen Geräten ohne Kenntnis und ausdrückliche Genehmigung des Nutzers strafbar, da er mit den Gesetzen zum Datenschutz kollidiert und in aller Regel die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte der überwachten Nutzer verletzt werden. Unter bestimmten Umständen sind speziell entwickelte Überwachungs- und Spähprogramme allerdings rechtlich zulässig und erlaubt, z. B. bei polizeilichen Ermittlungen zum Aufklären schwerer Straftaten und Verbrechen. Zur staatlichen Terrorabwehr wurde eine Spyware entwickelt, die unter dem Begriff ‚Staatstrojaner‘ bekannt (und unter Datenschützern äußerst umstritten) ist.

Darf ein Detektiv Spyware zur Personenüberwachung einsetzen?

Nein, das darf er nicht  und ein seriöser Privatdetektiv wird es auch niemals – es sei denn, Besitzer und Nutzer des überwachten Geräts haben davon Kenntnis und stimmen der Verwendung der entsprechenden Spyware zu. Häufig möchten z. B. Eltern ihre minderjährigen Kinder oder Arbeitgeber verdächtige Angestellte per Spyware überwachen lassen. Das ist in Deutschland zum Glück nicht einfach so erlaubt und möglich.

Ob und wenn ja welche Maßnahmen zur Personen-, Computer- oder Telefonüberwachung im Einzelfall legal, angemessen und zielführend sind, muss im Vorfeld also genau geprüft, geklärt und abgesprochen werden. Daher berät eine seriöse Detektei jeden potenziellen Auftraggeber ausführlich und persönlich über die verfügbaren Optionen in seinem Fall – und bleibt bei allen Observationen und Ermittlungen auf dem sicheren Boden von Recht und Gesetz.



Über den Autor: Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz

Marcus R. Lentz, Jahrgang 1968, ist ZAD geprüfter Privatermittler (IHK), Mediator (Univ.) und sachverständiger Fachgutachter für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und in dieser Funktion für zahlreiche Gerichte und Anwaltschaften als Fachgutachter tätig, seit 1987 als Privatdetektiv tätig; seit 1995 als selbständiger Detektiv und geschäftsführender Gesellschafter tätig und spezialisiert auf Ermittlungen und Internetrecherchen.

In seiner Freizeit ist der zweifache Vater viel und gern mit dem Motorrad unterwegs und Inhaber einer PPL(A)-Lizenz.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeWir haben professionelle Hilfe bekommen und den Eindruck gewonnen, dass hier nicht nur der Verdienst für die Detektei im Vordergrund steht, sondern in erster Linie das Ergebnis für den Mandanten. Kommunikation, Transparenz und Ehrlichkeit sind sehr gut. Von Beginn an sehr angenehme und klare Kommunikation.
Harald K., A-5300 Hallwang
KundenstimmeSehr kompetent, schnelle Regelung. Der Auftrag wurde zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Werner Klein, Berlin
KundenstimmeWir bedanken uns für ihre hohe Einsatz­bereitschaft, die letztlich zum Erfolg in unserer Sache geführt hat und können Sie guten Gewissens weiter empfehlen. Viele Grüße
Ilona C. , Bad Bramstedt
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

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