Glossar: Diebesfallenpaste | Diebesfallenpulver

Diebesfallenpaste | Diebesfallenpulver

Die Diebesfallenpaste und Diebesfallenpulver ist ein chemisches Fangmittel. Auf der Haut des Diebes erzeugt sie in Verbindung mit Schweiß oder Sauerstoff in der Epidermis (Oberhaut) dunkle Verfärbungen, die sich über einen gewissen Zeitraum weder durch Waschen noch durch chemische Reinigungsmitteln entfernen lassen. Hierbei unterscheidet man zwei Arten von chemischen Fangmitteln: diejenigen die sich sichtbar verfärben und diejenigen, die unsichtbar sind und nur unter Speziallicht zu sehen sind.

Die Ermittlung von Warendieben fällt anhand dieser Hilfsmittel leicht und die Detektei kann den Schuldigen zweifelsfrei überführen.



Über den Autor: Alexander Malien

Alexander Malien

Der 33jährige ehemalige Bundeswehrsoldat Alexander Malien ist seit 2009 in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als Privatermittler tätig, absolvierte von 2010 – 2012 die Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler – IHK und ist überwiegend in der Mandantenbetreuung und im taktischen Observationsdienst im In- und Ausland tätig und leitet hierbei Detektiv-Teams von bis zu fünf Detektiven.

In seiner Freizeit fährt er gern Motorrad, spielt Fußball in seinem Verein.

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Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeIch bin sehr zufrieden und fühlte mich gut aufgehoben und fair behandelt
Volker R., Heppenheim
KundenstimmeIch bin sehr zufrieden mit dem privatrechtlichen Beschattungs­ergebnis und der Art und Weise der Erledigung und kann dieses Unternehmen vorbehaltlos empfehlen.
Merle W., Bergisch-Gladbach
KundenstimmeWir sind höchst zufrieden. Die Ermittler haben sich der An­gelegen­heit mit einer hohen Präzision an­ge­nommen, die schnellen Wege gefunden und den Auftrag bravourös bearbeitet. Hoch­achtung und Respekt!
Günter K., Geschäftsführer, Hamburg
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Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.